Zivilprozessordnung - ZPO | § 925 Entscheidung nach Widerspruch

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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden.

(2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

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published on 27/02/2003 00:00

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published on 11/06/2015 00:00

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