Zivilprozessordnung - ZPO | § 780 Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung
(1) Der als Erbe des Schuldners verurteilte Beklagte kann die Beschränkung seiner Haftung nur geltend machen, wenn sie ihm im Urteil vorbehalten ist.
(2) Der Vorbehalt ist nicht erforderlich, wenn der Fiskus als gesetzlicher Erbe verurteilt wird oder wenn das Urteil über eine Nachlassverbindlichkeit gegen einen Nachlassverwalter oder einen anderen Nachlasspfleger oder gegen einen Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Nachlasses zusteht, erlassen wird.

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ZPO | § 786a See- und binnenschifffahrtsrechtliche Haftungsbeschränkung
(1) Die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und des § 781 sind auf die nach § 611 Absatz 1 oder 3, §§ 612 bis 616 des Handelsgesetzbuchs oder nach den §§ 4 bis 5n des Binnenschifffahrtsgesetzes eintretende beschränkte Haftung entsprechend anzuwenden.
...
ZPO | § 786 Vollstreckungsabwehrklage bei beschränkter Haftung
(1) Die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781 bis 785 sind auf die nach § 1489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung, die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781, 785 sind auf die nach den §§ 1480, 1504,...

48 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2013 - V ZR 81/12
bei uns veröffentlicht am 05.07.2013
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
V ZR 81/12 Verkündet am:
5. Juli 2013
Weschenfelder
Justizhauptsekretärin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR
Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2019 - XII ZB 357/18
bei uns veröffentlicht am 15.05.2019
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
BESCHLUSS
XII ZB 357/18 Verkündet am:
15. Mai 2019
Fahrner,
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in der Familiensache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
Bundesgerichtshof Urteil, 02. Feb. 2010 - VI ZR 82/09
bei uns veröffentlicht am 02.02.2010
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VI ZR 82/09 Verkündet am:
2. Februar 2010
Böhringer-Mangold
Justizamtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ:.
Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2019 - VIII ZR 138/18
bei uns veröffentlicht am 25.09.2019
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VIII ZR 138/18
Verkündet am:
25. September 2019
Reiter,
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: