(1) Aus einem nur gegen Sicherheit vorläufig vollstreckbaren Urteil, durch das der Schuldner zur Leistung von Geld verurteilt worden ist, darf der Gläubiger ohne Sicherheitsleistung die Zwangsvollstreckung insoweit betreiben, als

a)
bewegliches Vermögen gepfändet wird,
b)
im Wege der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eine Sicherungshypothek oder Schiffshypothek eingetragen wird.
Der Gläubiger kann sich aus dem belasteten Gegenstand nur nach Leistung der Sicherheit befriedigen.

(2) Für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen gilt § 930 Abs. 2, 3 entsprechend.

(3) Der Schuldner ist befugt, die Zwangsvollstreckung nach Absatz 1 durch Leistung einer Sicherheit in Höhe des Hauptanspruchs abzuwenden, wegen dessen der Gläubiger vollstrecken kann, wenn nicht der Gläubiger vorher die ihm obliegende Sicherheit geleistet hat.

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Zwangsvollstreckungsrecht: Zur Abwendung einer Sicherungsvollstreckung

23.03.2015

Die Ansprüche aus einer zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung geleisteten Prozessbürgschaft unterliegen der dreijährigen Regelverjährung der §§ 195, 199 BGB.
Zwangsvollstreckung

Insolvenzrecht: Zur Pfändung eines Haftpflichtversicherungsanspruchs während des Insolvenzverfahrens

05.11.2014

Verfolgt der Gläubiger seine persönliche Forderung, so ist die Einzelzwangsvollstreckung in den Freistellungsanspruch des Schuldners gegen dessen Haftpflichtversicherer unzulässig.
Insolvenzrecht

Referenzen - Gesetze | § 111c StPO

§ 111c StPO zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 111c StPO wird zitiert von 3 anderen §§ im Strafprozeßordnung.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 712 Schutzantrag des Schuldners


(1) Würde die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, so hat ihm das Gericht auf Antrag zu gestatten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung ohne Rücksicht auf eine Sicherheitsleistung des Gläub

Zivilprozessordnung - ZPO | § 750 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung


(1) Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeit

Zivilprozessordnung - ZPO | § 795 Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel


Auf die Zwangsvollstreckung aus den in § 794 erwähnten Schuldtiteln sind die Vorschriften der §§ 724 bis 793 entsprechend anzuwenden, soweit nicht in den §§ 795a bis 800, 1079 bis 1086, 1093 bis 1096 und 1107 bis 1117 abweichende Vorschriften enthalt
§ 111c StPO zitiert 1 andere §§ aus dem Strafprozeßordnung.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 930 Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen


(1) Die Vollziehung des Arrestes in bewegliches Vermögen wird durch Pfändung bewirkt. Die Pfändung erfolgt nach denselben Grundsätzen wie jede andere Pfändung und begründet ein Pfandrecht mit den im § 804 bestimmten Wirkungen. Für die Pfändung einer

Referenzen - Urteile | § 111c StPO

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Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2018 - IX ZB 89/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 89/16 vom 25. Januar 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Brüssel Ia-VO Art. 39, 53 Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2004 - IXa ZB 252/03

bei uns veröffentlicht am 27.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 252/03 vom 27. Februar 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft, die Richter Raebel, von Lienen, die Richterinnen Dr. Kessal-

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. März 2006 - IX ZB 23/06

bei uns veröffentlicht am 02.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 23/06 vom 2. März 2006 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EuGVVO Art. 46 Abs. 1 AVAG § 22 Abs. 2 und 3 ZPO § 807 Abs. 1, § 900 Abs. 1 Auch im Falle e

Bundesgerichtshof Urteil, 10. März 2011 - IX ZR 82/10

bei uns veröffentlicht am 10.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 82/10 Verkündet am: 10. März 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 280, 675 Abs. 1 Der

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. März 2010 - IX ZB 94/07

bei uns veröffentlicht am 11.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 94/07 vom 11. März 2010 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, Dr. Pape und Grupp

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Okt. 2006 - I ZB 113/05

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 113/05 vom 26. Oktober 2006 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja ZPO §§ 720a, 807 Der Gläubiger kann im Rahmen der Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO von

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Apr. 2017 - IX ZR 192/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 192/15 Verkündet am: 27. April 2017 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 720a, 829

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2000 - XII ZR 3/00

bei uns veröffentlicht am 31.10.2000

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Bundesgerichtshof EuGH-Vorlage, 25. Jan. 2018 - IX ZB 89/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Gemeinschaftsr

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Sept. 2016 - V ZB 125/15

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 125/15 vom 22. September 2016 in der Zwangsversteigerungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 25 Ist das inländische Grundstück eines ausländischen Staates mit einer Zwangs

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 18. Aug. 2016 - 25 T 218/16

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 2016 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 1Gründe 2Das Kammergericht hat durch Beschluss vom 10. Dezember 2015 – 20 Sch 11/15 – angeordnet: 31. 4Es

Oberlandesgericht Köln Urteil, 26. Aug. 2015 - 2 U 127/14

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tenor Die Berufung des Klägers zu 1. wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24.11.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 20. Zivilkammer des Landgerichts  Köln - 20 O 428/13 - teilweise abgeändert und die Klage insge

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 11. Juni 2015 - I-16 U 81/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Tenor Auf die Berufung des Streithelfers und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 08.04.2014 abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kl

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2014 - XI ZR 265/13

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X I Z R 2 6 5 / 1 3 Verkündet am: 11. November 2014 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2014 - IX ZB 117/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 117/12 vom 25. September 2014 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 89 Abs. 1; VVG § 110 Während des Insolvenzverfahrens ist die Einzelzwangsvollstreckun

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 27. Feb. 2012 - 5 W 26/12 - 11

bei uns veröffentlicht am 27.02.2012

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss II des Landgerichts Saarbrücken vom 13.12.2011 - 15 O 40/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 3. Der Gegenstands

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(1) Die Vollziehung des Arrestes in bewegliches Vermögen wird durch Pfändung bewirkt. Die Pfändung erfolgt nach denselben Grundsätzen wie jede andere Pfändung und begründet ein Pfandrecht mit den im § 804 bestimmten Wirkungen. Für die Pfändung einer Forderung ist...