Zivilprozessordnung - ZPO | § 1 Sachliche Zuständigkeit

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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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20.06.2018 16:17

Eine Einwendung gegen die Grundschuld "ergibt" sich iSv § 1192 I a 1 Fall 2 BGB aus dem Sicherungsvertrag nicht allein dadurch, dass der Erwerber die Sicherungsgrundschuld ohne die gesicherte Forderung erwirbt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Zivilrecht Berlin
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28.09.2017 17:06

Klageantrag - Gewährung von Erholungsurlaub - halbe Urlaubstage Bestimmtheitsanforderungen § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte
20.07.2017 10:13

Nicht zu vertreten im Sinne des § 87a Abs. 3 Satz 2 HGB hat der Unternehmer Umstände, die nicht seinem unternehmerischen oder betrieblichen Risikobereich zuzuordnen sind.
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09.05.2017 14:07

Dem Vermieter kommt zur Verteidigung seines Vermieterpfandrechts gegenüber Dritten die für seinen Mieter nach § 1006 BGB streitende Eigentumsvermutung zugute.
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published on 21.11.2023 11:44

Das Landgericht München I hat die Klage einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Anerkennung von Schadenersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG abgewiesen. Die Ansprüche konnten nicht als Insolvenzforderung zur In
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Das Landgericht München I hat die Klage einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Anerkennung von Schadenersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG abgewiesen. Die Ansprüche konnten nicht als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden, da sie auf der Aktionärsstellung basierten, was gemäß § 38 Insolvenzordnung (InsO) nicht zulässig ist. Das Gericht betonte, dass die Schadenersatzansprüche im Wesentlichen auf die Rückerstattung des haftenden Eigenkapitals abzielten und eine Einordnung als Insolvenzforderung nicht mit den grundlegenden Werten des Insolvenzrechts vereinbar wäre. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und unterliegt weiteren rechtlichen Überprüfungen. Diese Gerichtsentscheidung verdeutlicht die rechtlichen Aspekte bei der Anerkennung von Forderungen während Insolvenzverfahren und die Abwägung zwischen den Interessen der Gläubiger und den Ansprüchen der Aktionäre.

Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin 

published on 28.07.2023 13:57

AMTSGERICHT MITTE Urteil IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit  A, - Klägerin -  Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Boetzinger & Fuchs, Hindenburgstraße 88, 21339 Lüneburg,  gegen B-KG, vertreten
published on 12.04.2023 14:48

AMTSGERICHT PANKOW/WEIßENSEEIM NAMEN DES VOLKESURTEIL In dem Rechtsstreit                                               &nb
published on 29.11.2022 17:24

Amtsgericht Mitte Urteil vom 19.05.2022 Az.:     27 C 61/19   In dem Rechtsstreit  …. - Klägerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Boetzinger & Fuchs, Hindenburgstraße 88, 21339 Lüneb
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