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InsOAmtlich · § 5 UrhG

Insolvenzordnung

Rechtsstand: 08.12.2025Fundstelle: BGBl I 1994, 2866Ausgefertigt: 05.10.1994

Gliederung

410 Vorschriften
  1. Erster TeilAllgemeine Vorschriften
  2. Zweiter TeilEröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
  3. Dritter TeilWirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  4. Vierter TeilVerwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
  5. Fünfter TeilBefriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
  6. Sechster TeilInsolvenzplan
  7. Siebter TeilKoordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören
  8. Achter TeilEigenverwaltung
  9. Neunter TeilRestschuldbefreiung
  10. Zehnter TeilVerbraucherinsolvenzverfahren
  11. Elfter TeilBesondere Arten des Insolvenzverfahrens
  12. Zwölfter TeilInternationales Insolvenzrecht
  13. Dreizehnter TeilInkrafttreten