Ist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an den Schuldner geleistet worden, obwohl die Verbindlichkeit zur Insolvenzmasse zu erfüllen war, so wird der Leistende befreit, wenn er zur Zeit der Leistung die Eröffnung des Verfahrens nicht kannte. Hat er vor der öffentlichen Bekanntmachung der Eröffnung geleistet, so wird vermutet, daß er die Eröffnung nicht kannte.

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Anwälte | § 82 InsO

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 82 InsO

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Insolvenzrecht: Zur Zahlungsanfechtung einer treuhänderisch abgetretenen Forderung

05.08.2014

Tilgt der Schuldner eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung als Forderungszessionar, kann die Zahlung ggü. dem ursprünglichen Forderungsinhaber angefochten werden.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zur Zahlung des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts an Treuhänder

24.04.2014

Nach § 82 S. 1 InsO wird der Leistende trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens von seiner Schuld befreit, wenn er die Eröffnung zur Zeit der Leistung an den Schuldner nicht kannte.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zur Kondiktion einer an den Empfänger bewirkten Zahlung als rechtsgrundlose Leistung

20.03.2014

Wenn der Schuldner nach Erlass eines Zustimmungsvorbehalts mit seiner Bank einen Überweisungsvertrag geschlossen hat.
Insolvenzrecht

Referenzen - Gesetze | § 82 InsO

§ 82 InsO zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 82 InsO wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1984 Wirkung der Anordnung


(1) Mit der Anordnung der Nachlassverwaltung verliert der Erbe die Befugnis, den Nachlass zu verwalten und über ihn zu verfügen. Die Vorschriften der §§ 81 und 82 der Insolvenzordnung finden entsprechende Anwendung. Ein Anspruch, der sich gegen den N
§ 82 InsO wird zitiert von 3 anderen §§ im Insolvenzordnung.

Insolvenzordnung - InsO | § 24 Wirkungen der Verfügungsbeschränkungen


(1) Bei einem Verstoß gegen eine der in § 21 Abs. 2 Nr. 2 vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen gelten die §§ 81, 82 entsprechend. (2) Ist die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergegang

Insolvenzordnung - InsO | § 277 Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit


(1) Auf Antrag der Gläubigerversammlung ordnet das Insolvenzgericht an, daß bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur wirksam sind, wenn der Sachwalter ihnen zustimmt. § 81 Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 82 gelten entsprechend. Stimmt der Sachwalter de

Insolvenzordnung - InsO | § 263 Zustimmungsbedürftige Geschäfte


Im gestaltenden Teil des Insolvenzplans kann vorgesehen werden, daß bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners oder der Übernahmegesellschaft während der Zeit der Überwachung nur wirksam sind, wenn der Insolvenzverwalter ihnen zustimmt. § 81 Abs. 1 und

Referenzen - Urteile | § 82 InsO

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51 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 82 InsO.

Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2013 - V ZR 201/11

bei uns veröffentlicht am 15.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 201/11 Verkündet am: 15. März 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2007 - IX ZR 121/06

bei uns veröffentlicht am 29.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 121/06 Verkündet am: 29. November 2007 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 129 Abs. 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2012 - IX ZR 210/11

bei uns veröffentlicht am 12.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 210/11 vom 12. Juli 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 81 Abs. 1 Satz 1, § 82; BGB § 407 Abs. 1, § 408 Abs. 1, § 409 Abs. 1 Tritt der Schuldner nach Eröffnung de

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11

bei uns veröffentlicht am 12.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 213/11 vom 12. Juli 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 816 Abs. 2 Weist der Schuldner einen von ihm eingesetzten Treuhänder nach Verfahrenseröffnung an, von einem

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2010 - IX ZR 209/09

bei uns veröffentlicht am 07.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 209/09 Verkündet am: 7. Oktober 2010 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Dez. 2005 - IX ZR 227/04

bei uns veröffentlicht am 15.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 227/04 Verkündet am: 15. Dezember 2005 Bürk, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 24. März 2011 - IX ZR 180/10

bei uns veröffentlicht am 24.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 180/10 Verkündet am: 24. März 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja EMRK Art. 41; ZPO § 851; B

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2009 - IX ZR 65/08

bei uns veröffentlicht am 23.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 65/08 Verkündet am: 23. April 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 82, 166 Abs. 2; BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2009 - IX ZR 19/08

bei uns veröffentlicht am 23.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 19/08 Verkündet am: 23. April 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 82, 166 Abs. 2; BGB

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2009 - IX ZR 151/07

bei uns veröffentlicht am 07.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 151/07 vom 7. Mai 2009 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann und den Richter Dr.

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Aug. 2007 - 5 StR 103/07

bei uns veröffentlicht am 29.08.2007

5 StR 103/07 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 29. August 2007 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Bestechlichkeit u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. August 2007, an der teilgenommen haben:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2013 - IX ZR 69/12

bei uns veröffentlicht am 21.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 69/12 Verkündet am: 21. Februar 2013 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 36 Abs. 1

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08

bei uns veröffentlicht am 16.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 118/08 Verkündet am: 16. Juli 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 82 Ist nach der Er

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2009 - IX ZR 1/09

bei uns veröffentlicht am 10.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 1/09 Verkündet am: 10. Dezember 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Feb. 2009 - IX ZR 78/07

bei uns veröffentlicht am 05.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 78/07 Verkündet am: 5. Februar 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 115, 116 Die Ban

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Nov. 2004 - IX ZR 22/03

bei uns veröffentlicht am 04.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 22/03 Verkündet am: 4. November 2004 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 21 Abs. 2 Sa

Bundesgerichtshof Urteil, 10. März 2010 - IV ZR 207/08

bei uns veröffentlicht am 10.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 207/08 Verkündetam: 10.März2010 Fritz Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vors

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Apr. 2010 - IX ZR 62/09

bei uns veröffentlicht am 15.04.2010

[Link] http://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 62/09 Verkündet am: 15. April 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Apr. 2012 - XI ZR 39/11

bei uns veröffentlicht am 03.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 39/11 Verkündet am: 3. April 2012 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2012 - IX ZR 136/11

bei uns veröffentlicht am 26.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 136/11 Verkündet am: 26. April 2012 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 21 Abs. 2 Nr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07

bei uns veröffentlicht am 15.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 229/07 vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 35 Eine Erbschaft, die der Schuldner nach Ankündigung der Restschuldbefreiung, jedoch vor Aufhebu

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2010 - IX ZA 30/10

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 30/10 vom 16. Dezember 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 35, 82 Erbringt der gutgläubige Drittschuldner in Unkenntnis der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters

Landesarbeitsgericht Nürnberg Teilurteil, 27. Sept. 2016 - 7 Sa 424/14

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor 1. Das Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 01.09.2015 wird abgeändert. 2. Das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth ‒ Kammer Hof ‒ vom 16.05.2014 wird in Ziffer 1 abgeändert wie folgt:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2018 - IX ZR 230/15

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. November 2015 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2018 - IX ZR 230/15

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 230/15 Verkündet am: 19. April 2018 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 81 Abs

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. März 2018 - 8 AZR 779/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. September 2016 - 7 Sa 424/14 - insoweit aufgehoben, als es das Versäumnisurteil des Landesarbei

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 29. Juni 2016 - 9 U 22/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3. Februar 2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 14. Juni 2016 - 8 U 44/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 13.02.2015 (13 O 81/14 KfH I) wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt. III. Dieses und das angef

Bundesfinanzhof Urteil, 01. März 2016 - XI R 9/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Januar 2015  5 K 5182/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 01. März 2016 - XI R 21/14

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. April 2014  7 K 7337/12 aufgehoben.

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 12. Nov. 2015 - 27 U 52/15

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.03.2015 verkündete Urteil der 102. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 96.805,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von 3,99 Prozentpunkten seit dem 25

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 16. Sept. 2015 - 7 K 3343/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Aug. 2015 - VII R 24/13

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 13. März 2013  2 K 1499/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landgericht Münster Urteil, 31. März 2015 - 102 O 79/14

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d :

Finanzgericht Köln Urteil, 25. Feb. 2015 - 3 K 769/11

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Der Abrechnungsbescheid vom 6. Januar 2011 sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 8. Februar 2011 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Bekl

Bundessozialgericht Urteil, 10. Dez. 2014 - B 6 KA 45/13 R

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Die Revision des Beigeladenen gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 21. Okt. 2014 - I-4 U 146/13

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30. Juli 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Okt. 2014 - IX ZR 41/14

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR41/14 Verkündet am: 9. Oktober 2014 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 47; VVG § 159

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Sept. 2014 - V R 48/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Insolvenzverwalter über das Vermögen einer KG. Die 1999 gegründete KG erbrachte Speditionsleistungen. Die KG

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juni 2014 - IX ZR 216/13

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 216/13 vom 26. Juni 2014 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Vill, Prof. Dr. Gehrlein, die Richterin Lohmann, den Richter Dr. Pape und die Richterin Möhring am

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Apr. 2014 - IX ZR 201/13

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR201/13 Verkündet am: 3. April 2014 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 129 Abs. 1 T

Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Jan. 2014 - 6 AZR 642/12

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Mai 2012 - 11 Sa 196/12 - wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 28. Nov. 2013 - 1 K 159/12

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009 festgesetzt

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 14. Okt. 2011 - 10 U 1394/10

bei uns veröffentlicht am 14.10.2011

Dem Kläger wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungs- und der Berufungsbegründungsfrist gewährt. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 11. Nov

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Juli 2011 - VII R 69/10

bei uns veröffentlicht am 12.07.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Treuhänder in dem am 25. März 2002 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen des X (Insolvenzschuldne

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 23. Sept. 2010 - 2 K 173/08

bei uns veröffentlicht am 23.09.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 10.335,00 € festgesetzt. Tatbestand

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 28. Juli 2010 - 4 U 191/09

bei uns veröffentlicht am 28.07.2010

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 13. November 2009 (16 O 624/08) wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 26. Feb. 2009 - 2 K 126/07

bei uns veröffentlicht am 26.02.2009

Tenor Der Abrechnungsbescheid des Beklagten vom 11.05.2006 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 08.03.2007 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Sept. 2008 - 10 Sa 162/08

bei uns veröffentlicht am 25.09.2008

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 28. November 2007, Az.: 2 Ca 1509/07, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 07. Aug. 2008 - 7 U 17/08

bei uns veröffentlicht am 07.08.2008

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 16. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 11.12.2007 - 16 O 46/07 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. 3. Der Kläger tr