Insolvenzordnung - InsO | § 209 Befriedigung der Massegläubiger
(1) Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach folgender Rangordnung zu berichtigen, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge:
- 1.
die Kosten des Insolvenzverfahrens; - 2.
die Masseverbindlichkeiten, die nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, ohne zu den Kosten des Verfahrens zu gehören; - 3.
die übrigen Masseverbindlichkeiten, unter diesen zuletzt der nach den §§ 100, 101 Abs. 1 Satz 3 bewilligte Unterhalt.
(2) Als Masseverbindlichkeiten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 gelten auch die Verbindlichkeiten
- 1.
aus einem gegenseitigen Vertrag, dessen Erfüllung der Verwalter gewählt hat, nachdem er die Masseunzulänglichkeit angezeigt hatte; - 2.
aus einem Dauerschuldverhältnis für die Zeit nach dem ersten Termin, zu dem der Verwalter nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit kündigen konnte; - 3.
aus einem Dauerschuldverhältnis, soweit der Verwalter nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit für die Insolvenzmasse die Gegenleistung in Anspruch genommen hat.
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Referenzen - Veröffentlichungen |
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Haftpflichtversicherung: Insolvenzverwalter kann Haftpflichtversicherung des Geschäftsführers kündigen
04.08.2016
Der Insolvenzverwalter ist nicht verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten, um den Geschäftsführer aus einer Inanspruchnahme wegen verbotener Zahlungen freizustellen.
Insolvenzrecht: Zur irrtümlichen Zahlung auf Konto des Schuldners nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
09.04.2015
Der durch eine irrtümliche Überweisung erlangte Auszahlungsanspruch des Schuldners gegen seine Bank erhöht die Berechnungsgrundlage für die Kosten des Insolvenzverfahrens.
UK-Insolvenz: Wird trotz Kenntnis von einem Hauptinsolvenzverfahren in England, in Deutschland ein Insolvenzverfahren eröffnet, so ist es schwebend unwirksam.
13.11.2014
Der inländische Insolvenzverwalter darf zwar nicht über die Masse verfügen, jedoch eine Zwangsvollstreckung mittels Vollstreckungserinnerung abwehren.
Insolvenzrecht: Zur Beschwerdebefugnis der Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin
04.04.2014
Gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters, wenn die Höhe der Festsetzung ihr Recht auf eine Teilhabe an einem Überschuss beeinträchtigen kann.
Insolvenzrecht: Zur Zulässigkeit einer Nachtragsverteilung
20.03.2014
Die Anordnung einer Nachtragsverteilung ist auch im Anschluss an eine Einstellung des Insolvenzverfahrens, aufgrund des Fehlens einer die Verfahrenskosten deckenden Masse, zulässig.
Insolvenzrecht: Zur Anordnung einer Nachtragsverteilung
02.01.2014
Diese ist auch im Anschluss an eine Einstellung des Insolvenzverfahrens aufgrund des Fehlens einer die Verfahrenskosten deckenden Masse zulässig.
6. GmbH - Liquidation
03.04.2012
Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
Insolvenzrecht: Vereinnahmung der Vergütung kann als kongruente Deckung anfechtbar sein
13.02.2012
bei Vereinnahmung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter in einem nicht zur Eröffnung gelangten Verfahren-BGH vom 15.12.11-Az:IX ZR 118/11
BAG: Betriebsübergang in der Insolvenz: Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis in der „Freistellungsphase“
06.04.2009
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
BAG: Betriebsübergang in der Insolvenz: Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis in der „Freistellungsphase“
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
06.04.2009
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 8 §§.
wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 33 Verpflichtung zur Zahlung von Kosten in besonderen Fällen
Die nach den §§ 53 bis 55, 177, 209 und 269 der Insolvenzordnung sowie den §§ 466 und 471 Absatz 4 der Strafprozessordnung begründete Verpflichtung zur Zahlung von Kosten besteht auch gegenüber der Staatskasse.
wird zitiert von 5 anderen §§ im .
Insolvenzordnung - InsO | § 289 Einstellung des Insolvenzverfahrens
Im Fall der Einstellung des Insolvenzverfahrens kann Restschuldbefreiung nur erteilt werden, wenn nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Insolvenzmasse nach § 209 verteilt worden ist und die Einstellung nach § 211 erfolgt.
Insolvenzordnung - InsO | § 210 Vollstreckungsverbot
Sobald der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 unzulässig.
Insolvenzordnung - InsO | § 211 Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
(1) Sobald der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 verteilt hat, stellt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren ein.
(2) Der Verwalter hat für seine Tätigkeit nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gesondert Rechn
Insolvenzordnung - InsO | § 324 Masseverbindlichkeiten
(1) Masseverbindlichkeiten sind außer den in den §§ 54, 55 bezeichneten Verbindlichkeiten: 1. die Aufwendungen, die dem Erben nach den §§ 1978, 1979 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Nachlaß zu ersetzen sind;2. die Kosten der Beerdigung des Erblas
zitiert 2 andere §§ aus dem .
Insolvenzordnung - InsO | § 101 Organschaftliche Vertreter. Angestellte
(1) Ist der Schuldner keine natürliche Person, so gelten die §§ 97 bis 99 entsprechend für die Mitglieder des Vertretungs- oder Aufsichtsorgans und die vertretungsberechtigten persönlich haftenden Gesellschafter des Schuldners. § 97 Abs. 1 und § 98 g
Insolvenzordnung - InsO | § 100 Unterhalt aus der Insolvenzmasse
(1) Die Gläubigerversammlung beschließt, ob und in welchem Umfang dem Schuldner und seiner Familie Unterhalt aus der Insolvenzmasse gewährt werden soll.
(2) Bis zur Entscheidung der Gläubigerversammlung kann der Insolvenzverwalter mit Zustimmung
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Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Apr. 2013 - IX ZR 100/11
bei uns veröffentlicht am 09.04.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 100/11 vom 9. April 2013 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel, Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring am 9. April
Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2019 - IX ZR 110/17
bei uns veröffentlicht am 24.01.2019
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 110/17 Verkündet am: 24. Januar 2019 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 48 Satz 1 a)
Bundesgerichtshof Urteil, 15. Dez. 2011 - IX ZR 118/11
bei uns veröffentlicht am 15.12.2011
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 118/11 Verkündet am: 15. Dezember 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 54, 129 Abs.
Bundesgerichtshof Urteil, 06. Mai 2004 - IX ZR 48/03
bei uns veröffentlicht am 06.05.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 48/03 Verkündet am: 6. Mai 2004 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 61 a) Eine S
Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2014 - IX ZB 57/12
bei uns veröffentlicht am 06.02.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 57/12 vom 6. Februar 2014 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 89 Abs. 1, § 38 Ein Gläubiger ist mit seinem gerichtlich festgesetzten prozessualen Anspruch auf
Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Mai 2019 - IX ZB 67/18
bei uns veröffentlicht am 02.05.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 67/18 vom 2. Mai 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 210; ZPO § 104 Abs. 2 Ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt worden und erfolgt danach die Anzeige de
Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Nov. 2009 - IX ZB 261/08
bei uns veröffentlicht am 19.11.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 261/08 vom 19. November 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR ja InsO § 207 Abs. 1; § 209 Abs. 1 Bei eingetretener Masseunzulänglichkeit hat die Berichtigung der Kosten de
Bundesgerichtshof Beschluss, 13. März 2014 - IX ZB 204/11
bei uns veröffentlicht am 13.03.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 204/11 vom 13. März 2014 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp am 13. M
Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Okt. 2010 - IX ZB 224/08
bei uns veröffentlicht am 14.10.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 224/08 vom 14. Oktober 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 4a, 63 Abs. 2, § 209 Abs. 1 a) Veräußert der Insolvenzverwalter nach eingetretener Masseunzuläng
Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2010 - IX ZR 220/09
bei uns veröffentlicht am 21.10.2010
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 220/09 Verkündet am: 21. Oktober 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 60 Abs. 1, §§ 61,
Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2003 - IX ZB 50/03
bei uns veröffentlicht am 18.12.2003
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 50/03 vom 18. Dezember 2003 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 7; ZPO § 574 Abs. 2, § 577 Abs. 2 Satz 2 a) Wird eine Insolvenzrechtsbeschwerde mit ein
Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juni 2005 - II ZR 18/03
bei uns veröffentlicht am 20.06.2005
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 18/03 Verkündet am: 20. Juni 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Urteil, 09. Feb. 2012 - IX ZR 75/11
bei uns veröffentlicht am 09.02.2012
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 75/11 Verkündet am: 9. Februar 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 35 Abs. 2 Sa
Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2005 - IX ZB 98/05
bei uns veröffentlicht am 29.09.2005
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 98/05 vom 29. September 2005 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Ganter, Raebel, Kayser, Cierniak und die Richterin Lohmann am 29. September 2005 beschlossen:
Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2007 - IX ZB 221/04
bei uns veröffentlicht am 26.04.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 221/04 vom 26. April 2007 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 207, 216 Abs. 1 Der Insolvenzverwalter ist nicht befugt, gegen die Fortsetzung des Insolvenzverfah
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2012 - IX ZB 19/10
bei uns veröffentlicht am 20.12.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 19/10 vom 20. Dezember 2012 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 64 Abs. 3 Satz 1 Hat sich ein Dritter für den Fall (partieller) Masseunzulänglichkeit gegenübe
Bundesgerichtshof Beschluss, 19. März 2009 - IX ZB 134/08
bei uns veröffentlicht am 19.03.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 134/08 vom 19. März 2009 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, Prof. Dr. Gehrlein und
Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2009 - IX ZB 247/08
bei uns veröffentlicht am 03.12.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 247/08 vom 3. Dezember 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 35 Abs. 1, § 287 Abs. 2, § 300 a) Über den Antrag auf Restschuldbefreiung ist nach Ende der Laufze
Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2004 - IX ZB 123/03
bei uns veröffentlicht am 22.01.2004
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 123/03 vom 22. Januar 2004 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 26 Abs. 1 Satz 1, 63; InsVV § 11 Abs. 1 Wird auf einen Eigenantrag des Schuldners, dem
Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2013 - IX ZB 245/11
bei uns veröffentlicht am 07.02.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 245/11 vom 7. Februar 2013 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 63 Abs. 2 Im Falle der Verfahrenskostenstundung sind bei unzureichender Masse die Vergütung und
Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2013 - IX ZB 175/11
bei uns veröffentlicht am 07.02.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 175/11 vom 7. Februar 2013 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 54, 63 Abs. 2; § 209 Abs. 1 Nr. 1 Reicht die Insolvenzmasse bei gewährter Kostenstundung nicht
Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Feb. 2013 - IX ZR 100/11
bei uns veröffentlicht am 14.02.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 100/11 vom 14. Februar 2013 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel, Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring am 14. Fe
Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2007 - IX ZB 172/05
bei uns veröffentlicht am 27.09.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 172/05 vom 27. September 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 210; ZPO § 104 Abs. 2 Zum Rechtsschutzinteresse für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses be
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2009 - IX ZB 234/08
bei uns veröffentlicht am 16.07.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 234/08 vom 16. Juli 2009 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. P
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08
bei uns veröffentlicht am 16.07.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 221/08 vom 16. Juli 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1; InsO § 207 Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs, der nicht dazu
Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2015 - IX ZA 36/14
bei uns veröffentlicht am 05.02.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA36/14 vom 5. Februar 2015 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Fisch
Bundesgerichtshof Urteil, 05. März 2015 - IX ZR 164/14
bei uns veröffentlicht am 05.03.2015
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR164/14 Verkündet am: 5. März 2015 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 55 Abs. 1 Nr. 3;
Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2013 - IX ZB 40/13
bei uns veröffentlicht am 10.10.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 40/13 vom 10. Oktober 2013 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 203, 207, 211 Abs. 3 Die Anordnung einer Nachtragsverteilung ist auch im Anschluss an eine Ein
Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2006 - IX ZB 268/05
bei uns veröffentlicht am 18.05.2006
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 268/05 vom 18. Mai 2006 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Kayser, Cierniak und die Richterin Lohmann am 1
Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Mai 2008 - IX ZB 102/07
bei uns veröffentlicht am 29.05.2008
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 102/07 vom 29. Mai 2008 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja EuInsVO; EGInsO Art. 102 § 4; ZPO § 766 a) Beschließt das Insolvenzgericht in Kenntnis eines nac
Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Mai 2008 - IX ZB 103/07
bei uns veröffentlicht am 29.05.2008
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 103/07 vom 29. Mai 2008 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Vill, die Richterin Lohmann
Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juni 2008 - IX ZR 146/07
bei uns veröffentlicht am 26.06.2008
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 146/07 vom 26. Juni 2008 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr
Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2008 - IX ZR 26/06
bei uns veröffentlicht am 11.12.2008
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 26/06 vom 11. Dezember 2008 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, Prof. Dr. Gehrlein und Grupp am 11.
Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Sept. 2006 - IX ZB 305/05
bei uns veröffentlicht am 21.09.2006
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 305/05 vom 21. September 2006 in dem Prozesskostenhilfeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 114 Satz 1, 120 Abs. 4 a) Die Änderung eines Beschlusses über die Bewilligung von Pr
Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Sept. 2006 - IX ZB 11/04
bei uns veröffentlicht am 21.09.2006
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 11/04 vom 21. September 2006 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren während der Insolvenz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 89 Abs. 3, §§ 207, 210; ZPO § 766 Abs. 1 Satz 1 a) Das Insolve
Bundesgerichtshof Urteil, 03. Apr. 2003 - IX ZR 101/02
bei uns veröffentlicht am 03.04.2003
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 101/02 Verkündet am: 3. April 2003 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja InsO §§ 208 Abs. 1 und 2, 209 Abs. 1 Nr. 3 Die vom
Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2006 - IX ZB 305/05
bei uns veröffentlicht am 09.11.2006
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom IX ZB 305/05 9. November 2006 in dem Prozesskostenhilfeverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und die Richterin Loh
Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2012 - IX ZB 225/10
bei uns veröffentlicht am 19.04.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 225/10 vom 19. April 2012 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser und die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp am 1
Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2008 - IX ZB 129/07
bei uns veröffentlicht am 09.10.2008
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 129/07 vom 9. Oktober 2008 in dem Verfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 209, 210; ZPO § 104 Abs. 2 Macht der Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit glaubhaft, das
Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2008 - IX ZR 192/07
bei uns veröffentlicht am 18.12.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 192/07 Verkündet am: 18. Dezember 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 35, 55 Zahlung
Finanzgericht Nürnberg Gerichtsbescheid, 18. Juli 2018 - 2 K 1311/16
bei uns veröffentlicht am 18.07.2018
Tenor
1. Der Abrechnungsbescheid über Umsatzsteuer 2013 vom 27.03.2015 und die Einspruchsentscheidung werden geändert und ein Guthaben des Klägers von 1.053,13 € festgestellt.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Landgericht Traunstein Endurteil, 25. Apr. 2018 - 5 O 575/17
bei uns veröffentlicht am 25.04.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1
Landgericht Coburg Endurteil, 11. Jan. 2018 - 1 HK O 24/17
bei uns veröffentlicht am 11.01.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatb
Landgericht Traunstein Endurteil, 16. März 2018 - 5 O 589/17
bei uns veröffentlicht am 16.03.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Amtsgericht Lichtenfels Schlussurteil, 14. Mai 2014 - 2 C 24/14
bei uns veröffentlicht am 14.05.2014
Tatbestand
Die … GmbH (nachfolgend: GmbH) mietete von der Klägerin einen Gewerberaum in ... Am 01.10.2013 um 8.00 Uhr wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter best
Bundesfinanzhof Urteil, 07. Nov. 2018 - IV R 20/16
bei uns veröffentlicht am 07.11.2018
Tenor
Auf die Revision der Klägerin zu 1. wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28. Januar 2016 16 K 647/15 F aufgehoben.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 02. Okt. 2018 - 5 AZR 376/17
bei uns veröffentlicht am 02.10.2018
Tenor
1. Auf die Revision des Beklagten zu 2. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. Juni 2017 - 2 Sa 56/16 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen im Kos
Bundesarbeitsgericht Urteil, 06. Sept. 2018 - 6 AZR 367/17
bei uns veröffentlicht am 06.09.2018
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. April 2017 - 7 Sa 650/16 - wird zurückgewiesen.
Finanzgericht Nürnberg GeB, 18. Juli 2018 - 2 K 1311/16
bei uns veröffentlicht am 18.07.2018
Tenor
1. Der Abrechnungsbescheid über Umsatzsteuer 2013 vom 27.03.2015 und die Einspruchsentscheidung werden geändert und ein Guthaben des Klägers von 1.053,13 € festgestellt.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kos
Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Feb. 2018 - 6 AZR 868/16
bei uns veröffentlicht am 22.02.2018
Tenor
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Juli 2016 - 6 Sa 23/16 - wird zurückgewiesen.
(1) Die Gläubigerversammlung beschließt, ob und in welchem Umfang dem Schuldner und seiner Familie Unterhalt aus der Insolvenzmasse gewährt werden soll.
(2) Bis zur Entscheidung der Gläubigerversammlung kann der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des...
(1) Die Gläubigerversammlung beschließt, ob und in welchem Umfang dem Schuldner und seiner Familie Unterhalt aus der Insolvenzmasse gewährt werden soll.
(2) Bis zur Entscheidung der Gläubigerversammlung kann der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des...
(1) Ist der Schuldner keine natürliche Person, so gelten die §§ 97 bis 99 entsprechend für die Mitglieder des Vertretungs- oder Aufsichtsorgans und die vertretungsberechtigten persönlich haftenden Gesellschafter des Schuldners. § 97 Abs. 1 und § 98 gelten außerdem...
(1) Ist der Schuldner keine natürliche Person, so gelten die §§ 97 bis 99 entsprechend für die Mitglieder des Vertretungs- oder Aufsichtsorgans und die vertretungsberechtigten persönlich haftenden Gesellschafter des Schuldners. § 97 Abs. 1 und § 98 gelten außerdem...