Insolvenzordnung - InsO | § 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners

(1) Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuß und auf Anordnung des Gerichts der Gläubigerversammlung über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse Auskunft zu geben. Er hat auch Tatsachen zu offenbaren, die geeignet sind, eine Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit herbeizuführen. Jedoch darf eine Auskunft, die der Schuldner gemäß seiner Verpflichtung nach Satz 1 erteilt, in einem Strafverfahren oder in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen den Schuldner oder einen in § 52 Abs. 1 der Strafprozeßordnung bezeichneten Angehörigen des Schuldners nur mit Zustimmung des Schuldners verwendet werden.

(2) Der Schuldner hat den Verwalter bei der Erfüllung von dessen Aufgaben zu unterstützen.

(3) Der Schuldner ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Gerichts jederzeit zur Verfügung zu stellen, um seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Er hat alle Handlungen zu unterlassen, die der Erfüllung dieser Pflichten zuwiderlaufen.

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Insolvenzrecht: Zahlungen an die Insolvenzmasse bei freigegebener selbstständiger Tätigkeit

28.06.2018

Pflichten des Schuldners aus einer mit dem Insolvenzverwalter getroffenen Vereinbarung über die nach der Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners an die Insolvenzmasse abzuführenden Zahlungen sind keine Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten "nach diesem Gesetz" – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Insolvenzrecht: Sperrfrist für Antrag auf Restschuldbefreiung

28.06.2017

Der Schuldner kann ohne Einhaltung einer Sperrfrist einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Pflicht des Schuldners zur Entschädigungszahlung an die Insolvenzmasse

21.01.2016

Die Pflicht des Schuldners, im Insolvenzverfahren für die Nutzung seiner Eigentumswohnung eine Entschädigung an die Masse zu zahlen, ist keine Mitwirkungspflicht nach der Insolvenzordnung.
Insolvenzrecht

Gesellschaftsrecht: Zur Auskunftspflicht des Geschäftsführers im Falle einer Insolvenz

16.04.2015

Wird gegen eine GmbH ein Insolvenzantrag gestellt, hat der Geschäftsführer über die Verhältnisse der Gesellschaft einschließlich gegen Gesellschafter und ihn selbst gerichteter Ansprüche Auskunft zu erteilen.

Privatinsolvenz: Zur Pflichtverletzung durch Nichtabführung des Arbeitseinkommens

23.09.2013

Führt der Schuldner den pfändbaren Betrag seines Arbeitseinkommens im Insolvenzverfahrens nicht ab, so kann eine Mitwirkungspflichtverletzung vorliegen.
Insolvenzrecht

Verbraucherinsolvenz: Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist unzulässig

13.08.2013

wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung gestellt worden ist.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Vorsatzanfechtung gegenüber einem Versicherungsmarkler

11.06.2013

zur Vorsatzanfechtung gegenüber einem Versicherungsmakler als zweiten Leistungsmittler-BGH vom 25.04.13-Az:IX ZR 235/12
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zwangsvollstreckungsverbot für einzelne Insolvenzgläubiger während des Insolvenzverfahrens

16.07.2012

gilt auch für das Verfahren der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung-BGH vom 24.05.12-Az:IX ZB 275/10-Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
Insolvenzrecht

Privatinsolvenz: Zur Änderungskündigung während einer Verbraucherinsolvenz

03.07.2012

Arbeitnehmer darf ohne Zustimmung des Treuhänders das Angebot zur Absenkung von Arbeitszeit und Arbeitsvergütung annehmen-LAG Düsseldorf vom 21.09.11-Az:12 Sa 964/11
Insolvenzrecht

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Insolvenzordnung - InsO | § 22 Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters


(1) Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. In diesem

Insolvenzordnung - InsO | § 20 Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung


(1) Ist der Antrag zulässig, so hat der Schuldner dem Insolvenzgericht die Auskünfte zu erteilen, die zur Entscheidung über den Antrag erforderlich sind, und es auch sonst bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Die §§ 97, 98, 101 Abs. 1 S

Insolvenzordnung - InsO | § 98 Durchsetzung der Pflichten des Schuldners


(1) Wenn es zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Aussagen erforderlich erscheint, ordnet das Insolvenzgericht an, daß der Schuldner zu Protokoll an Eides Statt versichert, er habe die von ihm verlangte Auskunft nach bestem Wissen und Gewissen richtig u

Insolvenzordnung - InsO | § 101 Organschaftliche Vertreter. Angestellte


(1) Ist der Schuldner keine natürliche Person, so gelten die §§ 97 bis 99 entsprechend für die Mitglieder des Vertretungs- oder Aufsichtsorgans und die vertretungsberechtigten persönlich haftenden Gesellschafter des Schuldners. § 97 Abs. 1 und § 98 g
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 52 Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten


(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt 1. der Verlobte des Beschuldigten;2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteh

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Amtsgericht Frankfurt (Oder) Beschluss, 14. Aug. 2019 - 412 Cs 72/19

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Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2011 - IX ZB 169/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2013 - IX ZB 170/11

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Bundesgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2013 - IX ZR 235/12

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 235/12 Verkündet am: 25. April 2013 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 133 Abs. 1

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2019 - IX ZR 5/18

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Berichtigt durch Beschluss vom 28.3.2019 Kirchgeßner, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILVERSÄUMNIS- UND ENDURTEIL IX ZR 149/16 Verkündet am: 14. Februar 2019 Preuß Justizangestell

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2013 - IX ZB 272/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 272/11 vom 16. Mai 2013 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 3, § 295 Abs. 1 Nr. 3 Der Aufenthalt des Schuldners, der entgegen se

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2012 - IX ZB 6/12

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 6/12 vom 19. Juli 2012 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 4, 5, 6, 21 Abs. 1 Satz 2 Gegen die Anordnung des Insolvenzgerichts,

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2009 - IX ZB 175/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 175/08 vom 17. Dezember 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 58 Bleibt der Insolvenzverwalter einem vom Insolvenzgericht angeordneten Termin zu seiner Anhörun

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2010 - IX ZA 29/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 29/10 vom 7. Oktober 2010 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel, Vill, die Richterin Lohmann und den Richter

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2005 - II ZR 61/03

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Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2010 - IX ZB 80/06

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 80/06 vom 14. Januar 2010 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Vill, die Richterin Lohmann

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2012 - IX ZB 23/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 23/10 vom 22. November 2012 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Raebel, die Richterin Lohmann, den Richter Dr. Pape un

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2010 - IX ZB 126/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 126/08 vom 11. Februar 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5, § 97 Abs. 1 Satz 1 a) Die Verpflichtung des Schuldners, im Insolvenzverfahren üb

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2005 - IX ZA 14/05

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 14/05 vom 29. September 2005 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Ganter, Raebel, Kayser, Cierniak und die Richterin Lohmann am 29. September 2005 beschloss

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2005 - IX ZB 430/02

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 430/02 vom 29. September 2005 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 574 Abs. 2, § 575 Abs. 3 Nr. 2 Eine kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2011 - IX ZB 276/09

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 276/09 vom 17. März 2011 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richterin Lohmann und den R

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2011 - IX ZB 174/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 174/08 vom 17. März 2011 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5 Gibt der Schuldner eine im Zeitraum zwischen der Stellung eines ersten Insolvenzantr

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2009 - 1 StR 479/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 479/08 vom 17. März 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja _______________________________ AO § 153 Abs. 1, § 370 Abs. 1 Nr. 2 1. Eine steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach §

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2009 - IX ZB 247/08

bei uns veröffentlicht am 03.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 247/08 vom 3. Dezember 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 35 Abs. 1, § 287 Abs. 2, § 300 a) Über den Antrag auf Restschuldbefreiung ist nach Ende der Laufze

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2011 - IX ZB 94/09

bei uns veröffentlicht am 19.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 94/09 vom 19. Mai 2011 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer, Grupp und die Richterin Mö

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2011 - IX ZB 142/11

bei uns veröffentlicht am 19.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 142/11 vom 19. Mai 2011 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Pape,

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2011 - IX ZA 21/11

bei uns veröffentlicht am 09.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 21/11 vom 9. Juni 2011 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp am 9. Juni

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2013 - IX ZB 165/11

bei uns veröffentlicht am 26.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 165/11 vom 26. Februar 2013 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 295 Abs. 1 Nr. 3, § 295 Abs. 2, § 296 Abs. 2 Satz 3 a) In der Wohlverhaltensphase hat

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2009 - IX ZB 73/08

bei uns veröffentlicht am 08.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 73/08 vom 8. Januar 2009 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5, § 289 Abs. 2 Satz 1 Die Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzun

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Juli 2013 - IX ZA 37/12

bei uns veröffentlicht am 31.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 37/12 vom 31. Juli 2013 in dem Prozesskostenhilfeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5 Führt der Schuldner den an ihn ausgekehrten pfändbaren Betrag seines Arbe

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juli 2004 - IX ZB 174/03

bei uns veröffentlicht am 23.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 174/03 vom 23. Juli 2004 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 290 Abs. 1 Nr. 6 Die Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO setzt eine die

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Jan. 2011 - IX ZB 163/10

bei uns veröffentlicht am 13.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 163/10 vom 13. Januar 2011 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. März 2006 - IX ZB 17/05

bei uns veröffentlicht am 09.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 17/05 vom 9. März 2006 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Vill, Cierniak und die Richterin Lohmann am

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2013 - IX ZB 107/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 107/12 vom 12. Dezember 2013 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Fischer und Dr. Pape und d

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2006 - IV AR (VZ) 1/06

bei uns veröffentlicht am 05.04.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV AR(VZ) 1/06 vom 5. April 2006 in der Justizverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja _____________________ InsO § 4; ZPO § 299 Abs. 2 Auch nach Abweisung des Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2010 - IX ZB 175/09

bei uns veröffentlicht am 15.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 175/09 vom 15. April 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5 Der Schuldner hat den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH und die Übernahme

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2012 - IX ZB 182/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 182/10 vom 23. Februar 2012 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel, Prof. Dr. Gehrlein, Grupp und die R

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2012 - IX ZB 267/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 267/10 vom 23. Februar 2012 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer, Grupp und die Richter

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Feb. 2012 - II ZR 244/10

bei uns veröffentlicht am 28.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 244/10 Verkündet am: 28. Februar 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Apr. 2010 - 3 StR 314/09

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 314/09 vom 29. April 2010 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ________________________________ StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1 Ein Beiseiteschaffen im Sinne des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB l

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. März 2012 - IX ZB 70/10

bei uns veröffentlicht am 08.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 70/10 vom 8. März 2012 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richterin Lohmann

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2003 - IX ZB 388/02

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 388/02 vom 20. März 2003 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein InsO §§ 289, 290 Auf Antrag eines Insolvenzgläubigers kann die Restschuldbefreiung nur versagt werden, wenn der A

Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2012 - IX ZR 249/09

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Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2008 - IX ZB 225/07

bei uns veröffentlicht am 17.07.2008

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2012 - IX ZB 192/11

bei uns veröffentlicht am 19.04.2012

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Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2012 - IX ZR 74/11

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 74/11 Verkündet am: 26. April 2012 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 133 Abs. 1 Ein.

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2012 - IX ZB 274/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 212/07 vom 9. Oktober 2008 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5, § 20 Abs. 1 Reicht der Schuldner einen zulässigen Insolvenzantrag ein, können unvoll

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 75/03 vom 18. September 2003 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein InsO § 97 Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners nach § 97 InsO umfassen die Erteilung einer sogenannt

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Sept. 2003 - IX ZB 74/03

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Amtsgericht München Beschluss, 12. Feb. 2016 - 1503 IN 3339/15

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Gründe Amtsgericht München Az.: 1503 IN 3339/15 Abteilung für Insolvenzsachen In dem Verfahren über den Antrag d. ... - Antragstellender Gläubiger - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. .

Amtsgericht Rosenheim Beschluss, 08. Sept. 2016 - 605 IN 468/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor 1. Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, nach Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses an den Insolvenzschuldner, die Auskünfte über den Insolvenzschuldner nach § 802 I Abs. 1 S.1 ZPO zu erheben un

Referenzen

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt 1. der Verlobte des Beschuldigten;2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;3. wer mit...