Insolvenzordnung - InsO | § 311 Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag

Werden Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungsplan erhoben, die nicht gemäß § 309 durch gerichtliche Zustimmung ersetzt werden, so wird das Verfahren über den Eröffnungsantrag von Amts wegen wieder aufgenommen.

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Insolvenzordnung - InsO | § 309 Ersetzung der Zustimmung


(1) Hat dem Schuldenbereinigungsplan mehr als die Hälfte der benannten Gläubiger zugestimmt und beträgt die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche der benannten Gläubiger, so ersetzt das Insolvenzge

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Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2005 - IX ZB 17/04

bei uns veröffentlicht am 01.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 17/04 vom 1. Dezember 2005 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 203 Abs. 1 a) Die Anordnung einer Nachtragsverteilung ist auch im Verbraucherinsolven

Finanzgericht München Urteil, 16. Okt. 2014 - 14 K 2328/11

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor 1. Der Duldungsbescheid vom 4. September 2008 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 21. Juli 2011 werden aufgehoben. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Kl

Landgericht Karlsruhe Beschluss, 09. März 2004 - 11 T 380/03

bei uns veröffentlicht am 09.03.2004

Tenor 1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. 2. Eine Festsetzung des Beschwerdewerts ist nicht veranlasst. Gründe   1  1. Auf die gemäß §§ 309 Abs. 2 Satz 3, 6 Abs. 1 InsO statthafte

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(1) Hat dem Schuldenbereinigungsplan mehr als die Hälfte der benannten Gläubiger zugestimmt und beträgt die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche der benannten Gläubiger, so ersetzt das Insolvenzgericht auf...