Insolvenzordnung - InsO | § 274 Rechtsstellung des Sachwalters

(1) Für die Bestellung des Sachwalters, für die Aufsicht des Insolvenzgerichts sowie für die Haftung und die Vergütung des Sachwalters gelten § 27 Absatz 2 Nummer 4, § 54 Nummer 2 und die §§ 56 bis 60, 62 bis 65 entsprechend.

(2) Der Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen. Das Gericht kann anordnen, dass der Sachwalter den Schuldner im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung, der insolvenzrechtlichen Buchführung und der Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten unterstützen kann. § 22 Abs. 3 gilt entsprechend.

(3) Stellt der Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, daß die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Gläubigerausschuß und dem Insolvenzgericht anzuzeigen. Ist ein Gläubigerausschuß nicht bestellt, so hat der Sachwalter an dessen Stelle die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, und die absonderungsberechtigten Gläubiger zu unterrichten.

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Insolvenzrecht: Zur Vergütung des vorläufigen Sachwalters

25.08.2016

Dem Sachwalter sind die Tätigkeiten zu vergüten, die ihm vom Gesetz oder vom Insolvenzgericht und den Verfahrensbeteiligten in wirksamer Weise übertragen worden sind.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Keine Festsetzung der Vergütung des gemeinsamen Vertreters von Anleihegläubigern

25.08.2016

Vergütungen und Auslagen des gemeinsamen Vertreters für die Gläubiger von inhaltsgleichen Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen gehören nicht zu den Kosten des Insolvenzverfahrens.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Anfechtung von im Schutzschirmverfahren geleisteten Zahlungen

14.07.2016

Hat das Insolvenzgericht im Schutzschirmverfahren nach § 270b Abs. 3 InsO allgemein angeordnet, dass der Schuldner Masseverbindlichkeiten begründet, so hat dieser kein Wahlrecht.
Insolvenzrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung - EGInsO | Art 110 Inkrafttreten


(1) Die Insolvenzordnung und dieses Gesetz treten, soweit nichts anderes bestimmt ist, am 1. Januar 1999 in Kraft. (2) § 2 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 der Insolvenzordnung sowie die Ermächtigung der Länder in § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung tre
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Insolvenzordnung - InsO | § 270b Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung


(1) Das Gericht bestellt einen vorläufigen Sachwalter, auf den die §§ 274 und 275 anzuwenden sind (vorläufige Eigenverwaltung), wenn 1. die Eigenverwaltungsplanung des Schuldners vollständig und schlüssig ist und2. keine Umstände bekannt sind, aus de
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Insolvenzordnung - InsO | § 22 Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters


(1) Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. In diesem

Insolvenzordnung - InsO | § 56 Bestellung des Insolvenzverwalters


(1) Zum Insolvenzverwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwalt

Insolvenzordnung - InsO | § 54 Kosten des Insolvenzverfahrens


Kosten des Insolvenzverfahrens sind: 1. die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren;2. die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses.

Insolvenzordnung - InsO | § 27 Eröffnungsbeschluß


(1) Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so ernennt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter. § 270 bleibt unberührt. (2) Der Eröffnungsbeschluß enthält: 1. Firma oder Namen und Vornamen, Geburtsdatum, Registergericht und Registernummer, un

Insolvenzordnung - InsO | § 62 Verjährung


Die Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des Schadens, der aus einer Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters entstanden ist, richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Anspruch verjährt spä

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2011 - VI ZR 14/11

bei uns veröffentlicht am 20.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VI ZR 14/11 Verkündet am: 20. Dezember 2011 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2019 - II ZR 457/18

bei uns veröffentlicht am 03.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 457/18 Verkündet am: 3. Dezember 2019 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2009 - X ZR 79/06

bei uns veröffentlicht am 13.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ZWISCHENURTEIL X ZR 79/06 Verkündet am: 13. Oktober 2009 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2009 - X ZR 160/05

bei uns veröffentlicht am 13.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ZWISCHENURTEIL X ZR 160/05 Verkündet am: 13. Oktober 2009 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundes

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2009 - X ZR 159/05

bei uns veröffentlicht am 13.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ZWISCHENURTEIL X ZR 159/05 Verkündet am: 13. Oktober 2009 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundes

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2006 - V ZB 93/06

bei uns veröffentlicht am 07.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 93/06 vom 7. Dezember 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 240 Satz 1 Die Verfahrensunterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO tritt auch ein, wenn das Insolvenzgericht kein

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Mai 2008 - IX ZB 303/05

bei uns veröffentlicht am 29.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 303/05 vom 29. Mai 2008 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 63, 64; InsVV § 5 a) Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters wird durch das Insolvenzgericht fest

Arbeitsgericht München Endurteil, 04. Jan. 2019 - 36 Ca 11585/17

bei uns veröffentlicht am 04.01.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf EURO 50.163,27 festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten nach beendetem Arbeitsve

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2018 - IX ZR 238/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 238/17 Verkündet am: 26. April 2018 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 270 Abs. 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2017 - IX ZB 82/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 82/16 vom 22. Juni 2017 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 78 Abs. 1 a) Der Schuldner in der Eigenverwaltung ist nicht befugt, einen Antrag auf Aufhebung ei

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Sept. 2016 - IX ZB 71/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 71/14 vom 22. September 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 270a, 270b, 284; InsVV §§ 3, 8, 10, 12 a) Dem vorläufigen Sachwalter sind die Tätigkeiten zu ve

Landgericht Duisburg Beschluss, 14. Sept. 2016 - 7 T 24/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Duisburg vom 28.08.2015 (64 IN 267/14), mit denen die Vergütungsanträge vom 31.03.2015 und vom 28.07.2015 beschieden worden sind, unter Zurückweisung der sofor

Landgericht Düsseldorf Urteil, 04. Aug. 2016 - 1 O 79/16

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3) Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Die Klägerin handelt mit

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 70/14 vom 21. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 63, 65; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b, § 3 Abs. 1 Buchst. b, §§ 10, 11, 12 a) Dem (vorlä

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - IX ZB 46/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB46/15 vom 14. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 54 Nr. 2, § 64; SchVG § 7 Abs. 6, § 19 Abs. 2 Vergütungen und Auslagen des gemeinsamen Vertreters fü

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2016 - IX ZR 114/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Auf die Sprungrevision der Beklagten wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 15. April 2015 aufgehoben.

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 14. Juni 2016 - 8 U 44/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 13.02.2015 (13 O 81/14 KfH I) wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt. III. Dieses und das angef

Amtsgericht Münster Beschluss, 18. Jan. 2016 - 74 IN 65/14

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Tenor wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt: 0,85 (85 %) der Regelvergütung entsprechend §§ 2 Abs. 1 InsVV, 63 Abs. 3 InsO (auf den Regelwert von 531.792 EUR) 452.023,20 EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer in Höhe vo

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Beschluss, 10. Apr. 2015 - 3f IN 27/14 Lu

bei uns veröffentlicht am 10.04.2015

Die Rechtspflegerin wird als zuständiges Organ der Rechtspflege im Hinblick auf die Schlussrechnungsprüfung für den Zeitraum bis zum Erörterungstermin gemäß dem Beschluss der Gläubigerversammlung vom 03.11.2014 i.V.m. Seite 26 des Insolvenzplans vom

Landgericht Dessau-Roßlau Beschluss, 29. Jan. 2015 - 8 T 94/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor Die Beschwerde des vorläufigen Sachwalters vom 08.01.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 20.12.2013 - 2 IN 162/12 - wird zurückgewiesen. Die Beschwerde des Insolvenzverwalters vom 09.01.2014 gegen den Beschlus

Amtsgericht Köln Beschluss, 15. Dez. 2014 - 74 IN 152/12

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor 1.  Die Anordnung der Eigenverwaltung wird aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO. 2. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt …, Köln. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die

Amtsgericht Essen Beschluss, 03. Nov. 2014 - 166 IN 155/13

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor werden die Vergütung und Auslangen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt: Vergütung 1.657,45 EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 0,00 EUR _____________________________________________________

Bundesfinanzhof Beschluss, 19. März 2014 - V B 14/14

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist Unternehmerin. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Antragstellerin war A,

Amtsgericht Essen Beschluss, 17. Jan. 2014 - 164 IN 135/13

bei uns veröffentlicht am 17.01.2014

Tenor wird das Entgelt des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt T wie folgt festgesetzt:Vergütung                                                                                          13.870,14 Eurozuzüglich 19 % Mehrwertsteuer

Landgericht Stendal Beschluss, 22. Okt. 2012 - 25 T 184/12

bei uns veröffentlicht am 22.10.2012

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigerausschusses wird der Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 1. Oktober 2012 – 7 IN 164/12 – abgeändert. Das Amtsgericht wird angewiesen, innerhalb einer Frist von drei Wochen eine Gläubigerversam

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(1) Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so ernennt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter. § 270 bleibt unberührt. (2) Der Eröffnungsbeschluß enthält: 1. Firma oder Namen und Vornamen, Geburtsdatum, Registergericht und Registernummer, unter der der...
Kosten des Insolvenzverfahrens sind: 1. die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren;2. die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses.
(1) Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. In diesem Fall hat der...