Der Insolvenzplan ist mit seinen Anlagen und den eingegangenen Stellungnahmen in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen.

ra.de-OnlineKommentar zu § 234 InsO

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 234 InsO

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 234 InsO

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 234 InsO.

1 Artikel zitieren § 234 InsO.

Insolvenzrecht: Zu den Anforderungen an einen Insolvenzplan

20.08.2015

Das Gericht prüft unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Gesichtspunkte, ob die gesetzlichen Bestimmungen über das Vorlagerecht und den Inhalt des Plans beachtet sind.
Insolvenzrecht

Referenzen - Urteile | § 234 InsO

Urteil einreichen

2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 234 InsO.

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2018 - IX ZB 49/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 49/17 vom 26. April 2018 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 250 Nr. 1 Ein wesentlicher Verfahrensverstoß liegt vor, wenn es sich um einen Mangel hande

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2015 - IX ZB 75/14

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB75/14 vom 7. Mai 2015 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Das Gericht prüft unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Gesichtspunkte,