Insolvenzordnung - InsO | § 178 Voraussetzungen und Wirkungen der Feststellung

(1) Eine Forderung gilt als festgestellt, soweit gegen sie im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren (§ 177) ein Widerspruch weder vom Insolvenzverwalter noch von einem Insolvenzgläubiger erhoben wird oder soweit ein erhobener Widerspruch beseitigt ist. Ein Widerspruch des Schuldners steht der Feststellung der Forderung nicht entgegen.

(2) Das Insolvenzgericht trägt für jede angemeldete Forderung in die Tabelle ein, inwieweit die Forderung ihrem Betrag und ihrem Rang nach festgestellt ist oder wer der Feststellung widersprochen hat. Auch ein Widerspruch des Schuldners ist einzutragen. Auf Wechseln und sonstigen Schuldurkunden ist vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die Feststellung zu vermerken.

(3) Die Eintragung in die Tabelle wirkt für die festgestellten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach wie ein rechtskräftiges Urteil gegenüber dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern.

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Insolvenzrecht: Steuerforderung widerspruchslos festgestellt – Einwendungen des Geschäftsführers einer GmbH im Haftungsverfahren gem. § 166 AO ausgeschlossen

17.04.2020

Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, sind Einwendungen des Geschäftsführers der GmbH auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen der Haftung gem. § 166 AO gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Insolvenzrecht: Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten

03.04.2018

Zur substantiierten Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten ist es ausreichend, wenn der Insolvenzverwalter die Insolvenztabelle mit festgestellten Forderungen vorlegt, die nicht aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Insolvenzrecht: Der Insolvenzverwalter muss jede formal ordnungsgemäß angemeldete Forderung in die Insolvenztabelle eintragen

04.01.2018

Ein Insolvenzgläubiger kann einen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreit auch dann wirksam aufnehmen, wenn der Widerspruch nur auf insolvenzrechtliche Einwendungen gestützt wird – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Insolvenzrecht Berlin

Insolvenzrecht: Zur Zulässigkeit eines Vergleichs über die Haftungshöhe

18.02.2016

Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, sich mit einem Gesellschafter über die Höhe seiner Haftung zu vergleichen.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zu den Voraussetzungen der Aufrechnung einer Forderung

08.08.2014

Der Insolvenzverwalter kann eine Forderung der Masse gegen eine Insolvenzforderung im Nennbetrag wirksam aufrechnen, sofern dies nicht der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger zuwiderläuft.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zur Bankenhaftung im Insolvenzfall

04.04.2014

Die von § 13 c UStG vorausgesetzte Steuerfestsetzung kann sich aus einem Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid ergeben.
Insolvenzrecht

Steuerrecht: Zur Wirkung eines Feststellungsbescheids über eine Umsatzsteuernachzahlung

14.03.2014

Ein solcher steht als Insolvenzforderung einer später begehrten anderweitigen Umsatzsteuerfestsetzung entgegen, wenn der Bescheid nicht mehr geändert werden kann.
Steuerrecht

Insolvenzrecht: Zum Widerspruch gegen den angemeldeten Rechtsgrund

21.11.2013

Der eigenverwaltende Schuldner kann seinen Widerspruch auf den Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beschränken.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zum Rechtsschutzbedürfnis bei negativer Feststellungsklage

10.09.2013

Liegt ein vorläufig vollstreckbarer Titel vor, so kann dem Schuldner das Rechtsschutzbedürfnis nicht ohne weiteres abgesprochen werden.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zur Wirkung der Restschuldbefreiung

28.08.2013

Von der Erteilung der Restschuldbefreiung können Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung ausgenommen sein.
Insolvenzrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesdatenschutzgesetz - BDSG 2018 | § 31 Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften


(1) Die Verwendung eines Wahrscheinlichkeitswerts über ein bestimmtes zukünftiges Verhalten einer natürlichen Person zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit dieser Person (Scoring)
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Insolvenzordnung - InsO | § 177 Nachträgliche Anmeldungen


(1) Im Prüfungstermin sind auch die Forderungen zu prüfen, die nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind. Widerspricht jedoch der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger dieser Prüfung oder wird eine Forderung erst nach dem Prüfu

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138 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Wiesbaden Beschluss, 1. Okt. 2021 - 6 K 788/20.WI

bei uns veröffentlicht am 17.12.2023

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sorgte international für Aufsehen, als es eine Verbraucherin unterstützte, deren Kreditantrag aufgrund unklarer Schufa-Scorings abgelehnt wurde. Das Gericht stellte fest, dass die deutsche Praxis möglic

Verwaltungsgericht Wiesbaden Beschluss, 1. Okt. 2021 - 6 K 788/20.WI

bei uns veröffentlicht am 08.11.2021

Bei Beantwortung der Frage der Mitteilungspflichten der SCHUFA gegenüber dem vom Score-Wert negativ Betroffenen - also dem Vertragspartner des von der SCHUFA beziehenden Drittunternehmen - hat das VG Wiesbaden nun den Europäischen Gerichtsh

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. März 2013 - III ZR 367/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 367/12 vom 27. März 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 240, 250, 301; InsO §§ 179, 180 Die Teilaufnahme eines gemäß § 240 ZPO unterbrochenen Rechtsstreits ist

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Mai 2013 - IX ZR 151/12

bei uns veröffentlicht am 07.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 151/12 Verkündet am: 7. Mai 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 174 Abs. 2, § 17

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Jan. 2008 - IX ZR 220/06

bei uns veröffentlicht am 17.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 220/06 Verkündet am: 17. Januar 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 174 Abs. 2, § 17

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2012 - IX ZB 230/09

bei uns veröffentlicht am 11.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 230/09 vom 11. Oktober 2012 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 290 Abs. 2, § 300 Abs. 1 Ist über die Restschuldbefreiung im Hinblick auf das Ende der Laufzei

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Mai 2014 - II ZR 258/13

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL UND URTEIL I I Z R 2 5 8 / 1 3 Verkündet am: 6. Mai 2014 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2012 - III ZR 204/12

bei uns veröffentlicht am 31.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 204/12 vom 31. Oktober 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO §§ 240, 250, 303; InsO §§ 179, 180 a) War zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Recht

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Nov. 2012 - IX ZR 103/11

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 103/11 Verkündet am: 15. November 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlun

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Sept. 2019 - VII ZB 91/17

bei uns veröffentlicht am 04.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 91/17 vom 4. September 2019 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 850f Abs. 2; InsO § 174 Abs. 2, § 175 Abs. 2, §§ 201, 302 Nr. 1 Durch die Vorlage

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2007 - II ZR 330/05

bei uns veröffentlicht am 26.02.2007

BUNDESGERICHTSHOF HINWEISBESCHLUSS II ZR 330/05 Verkündet am: vormals: II ZR 346/03 26. Februar 2007 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2019 - IX ZB 23/19

bei uns veröffentlicht am 19.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 23/19 vom 19. September 2019 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Der Schuldner kann den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefrei

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2012 - IX ZR 4/11

bei uns veröffentlicht am 19.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 4/11 Verkündet am: 19. Januar 2012 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 178 Abs. 3 Der

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2010 - IX ZR 113/09

bei uns veröffentlicht am 18.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 113/09 vom 18. Februar 2010 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann und den Richter Dr

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Dez. 2019 - IX ZR 53/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 53/18 Verkündet am: 19. Dezember 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2005 - II ZR 178/03

bei uns veröffentlicht am 14.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 178/03 Verkündet am: 14. November 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Apr. 2009 - IX ZR 236/07

bei uns veröffentlicht am 02.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 236/07 Verkündet am: 2. April 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2011 - IX ZR 213/10

bei uns veröffentlicht am 09.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 213/10 Verkündet am: 9. Juni 2011 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 180

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2013 - IX ZR 92/12

bei uns veröffentlicht am 21.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 92/12 Verkündet am: 21. Februar 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 204 Abs. 1 Nr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. März 2013 - III ZR 261/12

bei uns veröffentlicht am 06.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 261/12 vom 6. März 2013 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. März 2013 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dr. Herrmann, Hucke, Tombrink und Dr. Remmert beschloss

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2013 - IX ZR 286/12

bei uns veröffentlicht am 11.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 286/12 Verkündet am: 11. Juli 2013 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 184 Abs. 2, §

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Jan. 2009 - IX ZR 3/08

bei uns veröffentlicht am 22.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 3/08 Verkündet am: 22. Januar 2009 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 174 Abs. 2 Die ord

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2006 - IX ZB 1/04

bei uns veröffentlicht am 07.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 1/04 vom 7. Dezember 2006 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 64 Abs. 3 Wer eine Forderung zur Tabelle angemeldet hat, ist grundsätzlich berechtigt, sofortige Bes

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Okt. 2004 - IX ZB 114/04

bei uns veröffentlicht am 14.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 114/04 vom 14. Oktober 2004 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein § 75 Abs. 1 Nr. 3 InsO Nicht nachrangige Insolvenzgläubiger sind grundsätzlich auch dann berechtigt, einen Antrag auf

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Feb. 2011 - IX ZB 237/09

bei uns veröffentlicht am 10.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 237/09 vom 10. Februar 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 289 Abs. 1 Satz 1, § 290 Die Zurückweisung von nach dem Schlusstermin gehaltenen Vortr

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2013 - IX ZR 30/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 30/12 Verkündet am: 10. Oktober 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1978; InsO § 1

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2013 - IX ZR 30/13

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 30/13 Verkündet am: 10. Oktober 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2006 - IX ZR 187/04

bei uns veröffentlicht am 18.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 187/04 Verkündet am: 18. Mai 2006 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 256 Abs. 1, § 70

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2010 - IX ZR 41/10

bei uns veröffentlicht am 02.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 41/10 Verkündet am: 2. Dezember 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 256; InsO § 184 A

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2008 - IX ZR 100/07

bei uns veröffentlicht am 12.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 100/07 Verkündet am: 12. Juni 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 256 Abs. 1; InsO §

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Jan. 2017 - IX ZR 315/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILURTEIL IX ZR 315/14 Verkündet am: 26. Januar 2017 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 87,

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2008 - IX ZR 156/07

bei uns veröffentlicht am 11.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 156/07 Verkündet am: 11. Dezember 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 188 Der Insolv

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2008 - IX ZR 150/05

bei uns veröffentlicht am 17.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF HINWEISBESCHLUSS IX ZR 150/05 vom 17. Juli 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 240, 722; InsO § 178 Abs. 1, § 179 Abs. 2, § 180 Abs. 2 Zur Unterbrechung des Verfahrens der Nichtzul

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Okt. 2006 - II ZR 193/05

bei uns veröffentlicht am 09.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 193/05 Verkündet am: 9. Oktober 2006 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2005 - IX ZR 95/04

bei uns veröffentlicht am 01.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 95/04 Verkündet am: 1. Dezember 2005 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2005 - XII ZR 233/02

bei uns veröffentlicht am 02.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 233/02 vom 2. Februar 2005 in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Februar 2005 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, die Richter Fuchs, Dr. Ahlt, die Richterin Dr. Vézina und

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Sept. 2003 - IX ZB 44/03

bei uns veröffentlicht am 18.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 44/03 vom 18. September 2003 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein InsO § 4a Abs. 2, § 175 Abs. 2, § 302 Nr. 1 Hat ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaub

Finanzgericht München Urteil, 10. März 2016 - 14 K 2710/13

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 14 K 2710/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Anwendung des § 166 AO bei widerspruchsloser Feststellung im Insolvenzverfahren In de

Landgericht München I Endurteil, 13. Juli 2016 - 6 O 6316/15

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.815,78 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.12.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Beklagt

Oberlandesgericht München Endurteil, 22. Dez. 2017 - 13 U 927/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 19.01.2015, Az. 35 O 3496/14, wird zurückgewiesen und die Klage bezüglich des Hilfsantrags zu 3. abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Beru

Landgericht München I Vorbehaltsurteil, 27. Apr. 2016 - 2 O 13555/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 806.633,73 Euro nebst Zinsen aus 717.265,76 Euro in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.07.2015 zu bezahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewi

Oberlandesgericht München Endurteil, 08. Juli 2019 - 21 U 3749/18

bei uns veröffentlicht am 08.07.2019

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 29.08.2018, Az. 2 O 3148/17, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorlä

Oberlandesgericht München Endurteil, 12. März 2019 - 18 U 2812/18

bei uns veröffentlicht am 12.03.2019

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 06.07.2018, Az. 5 O 583/18, aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das U

Oberlandesgericht Bamberg Urteil, 07. Mai 2019 - 5 U 99/18

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Coburg vom 19.04.2018, Az.: 1 HK O 48/17, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz z

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Mai 2018 - L 12 SF 71/17 E

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 31.1.2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Gerichtskostenfeststellung vom 7.4.2016 in Höhe von 146,00 € gegen d

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 31. Juli 2017 - 8 U 308/16

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.01.2016, Az. 9 O 6610/05, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: a) Es wird festgestel

Oberlandesgericht München Endurteil, 01. Okt. 2015 - 23 U 1767/15

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Gründe 22 O 5087/14 LG München I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 23.04.2015, 22 O 5087/14 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Oberlandesgericht München Endurteil, 01. Okt. 2015 - 23 U 1165/15

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Gründe OLG München Az.: 23 U 1165/15 IM NAMEN DES VOLKES Endurteil 01.10.2015 29 O 3915/14 LG München I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 12.03.2015, 29 O 3915/

Oberlandesgericht München Endurteil, 02. Okt. 2015 - 10 U 1534/13

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

Gründe OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: 10 U 1534/13 Im Namen des Volkes Verkündet am 02.10.2015 32 O 12894/12 LG München I Die Urkundsbeamtin … In dem Rechtsstreit … - Kläger und

Landgericht München I Endurteil, 17. Jan. 2018 - 11 O 7049/17

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.000,- Euro, zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5% für den Zeitraum 15.07.2015 bis 07.06.2017 und in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.06.2017 zu bezahlen

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(1) Im Prüfungstermin sind auch die Forderungen zu prüfen, die nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind. Widerspricht jedoch der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger dieser Prüfung oder wird eine Forderung erst nach dem Prüfungstermin...