Insolvenzordnung - InsO | § 347 Nachweis der Verwalterbestellung. Unterrichtung des Gerichts

(1) Der ausländische Insolvenzverwalter weist seine Bestellung durch eine beglaubigte Abschrift der Entscheidung, durch die er bestellt worden ist, oder durch eine andere von der zuständigen Stelle ausgestellte Bescheinigung nach. Das Insolvenzgericht kann eine Übersetzung verlangen, die von einer hierzu im Staat der Verfahrenseröffnung befugten Person zu beglaubigen ist.

(2) Der ausländische Insolvenzverwalter, der einen Antrag nach den §§ 344 bis 346 gestellt hat, unterrichtet das Insolvenzgericht über alle wesentlichen Änderungen in dem ausländischen Verfahren und über alle ihm bekannten weiteren ausländischen Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners.

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Insolvenzordnung - InsO | § 344 Sicherungsmaßnahmen


(1) Wurde im Ausland vor Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens ein vorläufiger Verwalter bestellt, so kann auf seinen Antrag das zuständige Insolvenzgericht die Maßnahmen nach § 21 anordnen, die zur Sicherung des von einem inländischen Sekundärins

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 12. Feb. 2015 - 8 W 2/15

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts ... - Grundbuchamt - vom 03.12.2014 aufgehoben. 2. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. 3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. März 2015 - I - 3 Wx 56/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2015

Tenor Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben. 1G r ü n d e : 2I. 3Eingetragene Eigentümerin des im Rubrum bezeichneten Grundstücks ist die M. Limited, in Guernsey (MITCO). 4Durch Beschluss des Royal Court of Guernsey vom 20.06.2014 (Anl