Insolvenzordnung - InsO | § 347 Nachweis der Verwalterbestellung. Unterrichtung des Gerichts

Insolvenzordnung - InsO | § 347 Nachweis der Verwalterbestellung. Unterrichtung des Gerichts
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Insolvenzordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Der ausländische Insolvenzverwalter weist seine Bestellung durch eine beglaubigte Abschrift der Entscheidung, durch die er bestellt worden ist, oder durch eine andere von der zuständigen Stelle ausgestellte Bescheinigung nach. Das Insolvenzgericht kann eine Übersetzung verlangen, die von einer hierzu im Staat der Verfahrenseröffnung befugten Person zu beglaubigen ist.

(2) Der ausländische Insolvenzverwalter, der einen Antrag nach den §§ 344 bis 346 gestellt hat, unterrichtet das Insolvenzgericht über alle wesentlichen Änderungen in dem ausländischen Verfahren und über alle ihm bekannten weiteren ausländischen Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Wurde im Ausland vor Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens ein vorläufiger Verwalter bestellt, so kann auf seinen Antrag das zuständige Insolvenzgericht die Maßnahmen nach § 21 anordnen, die zur Sicherung des von einem inländischen Sekundärins
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 12.02.2015 00:00

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts ... - Grundbuchamt - vom 03.12.2014 aufgehoben. 2. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. 3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
published on 30.03.2015 00:00

Tenor Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben. 1G r ü n d e : 2I. 3Eingetragene Eigentümerin des im Rubrum bezeichneten Grundstücks ist die M. Limited, in Guernsey (MITCO). 4Durch Beschluss des Royal Court of Guernsey vom 20.06.2014 (Anl
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.