(1) Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners an einem anderen Ort, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk dieser Ort liegt.

(2) Hat der Schuldner in den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung Instrumente gemäß § 29 des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes in Anspruch genommen, ist auch das Gericht örtlich zuständig, das als Restrukturierungsgericht für die Maßnahmen zuständig war.

(3) Sind mehrere Gerichte zuständig, so schließt das Gericht, bei dem zuerst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt worden ist, die übrigen aus.

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Anwälte | § 55 AsylVfG 1992

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12 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 55 AsylVfG 1992.

12 Artikel zitieren § 55 AsylVfG 1992.

Insolvenzorgane

13.02.2024

Die verschiedenen Insolvenzorgane, darunter das Insolvenzgericht, der Insolvenzverwalter, der Gläubigerausschuss und der Schuldner, spielen entscheidende Rollen bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren gemäß der Insolvenzordnung (InsO). Die klare Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit dieser Organe ist essenziell für eine geordnete Insolvenzabwicklung und die Interessenwahrung aller beteiligten Parteien. 
Insolvenzorgane

EU-Insolvenz: Das Nachlassinsolvenzverfahren ist ein Hauptverfahren i.S.d. Art.3 I EuInsVO

03.11.2014

Soll der COMI eines Selbstständigen festgestellt werden, so ist der Ort der beruflichen Tätigkeit ausschlaggebend.
Insolvenzrecht

EU-Insolvenz: Neben dem COMI in einem Mitgliedstaat ist kein weiterer Bezug zur EU notwendig für die Insolvenzeröffnung

03.11.2014

Damit ist und bleibt der COMI weiterhin maßgebliches Kriterium für die Zuständigkeitsbegründung innerhalb der EuInsVO
Insolvenzrecht

EU-Insolvenz: Stellt eine Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb ein ohne abgewickelt zu werden, so ist auf den COMI z. Zt. der Einstellung abzustellen

03.11.2014

Zuständig für die Insolvenzverfahrenseröffnung ist damit das Mitgliedstaatengericht, in dem zum Einstellungszeitpunkt der gesellschaftliche Interessenmittelpunkt lag.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zur Zuständigkeit des Gerichts eines Mitgliedstaates im Insolvenzanfechtungsverfahren

31.07.2014

Die Gerichte des Mitgliedstaates, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, sind für eine Insolvenzanfechtungsklage zuständig, wenn dieser seinen Wohnsitz nicht im Gebiet eines Mitgliedstaates hat.
Insolvenzrecht

Sitzverlegung der Gesellschaft zwischen EU und Drittstaat

13.06.2014

Die vom EuGH im Rahmen der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze gelten lediglich für den europäischen Raum, sodass sich die Frage stellt nach welchem Recht sich die Möglichkeit einer rechtsformwahrenden Gesellschaftsverlegung beurteilt, wenn jenes

EU-Insolvenz: Keine Überprüfung der Zuständigkeit des ausländischen Zuständigkeit

10.08.2012

im Rahmen von Art. 16 EuInsVO findet keine Überprüfung statt, ob das ausländische Gericht seine Zuständigkeit zu Recht angenommen hat-OLG Nürnberg vom 15.12.11-Az:1 U 2/11
Insolvenzrecht

Referenzen - Gesetze | § 55 AsylVfG 1992

§ 55 AsylVfG 1992 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 55 AsylVfG 1992 wird zitiert von 2 anderen §§ im Asylgesetz.

Insolvenzordnung - InsO | § 354 Voraussetzungen des Partikularverfahrens


(1) Ist die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das gesamte Vermögen des Schuldners nicht gegeben, hat der Schuldner jedoch im Inland eine Niederlassung oder sonstiges Vermögen, so ist auf Antrag eines

Insolvenzordnung - InsO | § 348 Zuständiges Insolvenzgericht. Zusammenarbeit der Insolvenzgerichte


(1) Für die Entscheidungen nach den §§ 344 bis 346 ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk die Niederlassung oder, wenn eine Niederlassung fehlt, Vermögen des Schuldners belegen ist. § 3 Absatz 3 gilt entsprechend. (2)
§ 55 AsylVfG 1992 zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG | § 29 Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens


(1) Zur nachhaltigen Beseitigung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 18 Absatz 2 der Insolvenzordnung können die in Absatz 2 genannten Verfahrenshilfen des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (Instrumente) in Anspruch genomme

Referenzen - Urteile | § 55 AsylVfG 1992

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44 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 55 AsylVfG 1992.

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2019 - I ZB 114/17

bei uns veröffentlicht am 31.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 114/17 vom 31. Januar 2019 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die IR-Marke 763 699 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Kaffeekapsel InsO § 352 Abs. 1, § 343 Abs. 1; ZPO § 240 Satz 1;

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2011 - VI ZR 14/11

bei uns veröffentlicht am 20.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VI ZR 14/11 Verkündet am: 20. Dezember 2011 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2009 - IX ZB 83/09

bei uns veröffentlicht am 08.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 83/09 vom 8. Oktober 2009 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel und Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann u

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2009 - X ZR 79/06

bei uns veröffentlicht am 13.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ZWISCHENURTEIL X ZR 79/06 Verkündet am: 13. Oktober 2009 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2009 - X ZR 160/05

bei uns veröffentlicht am 13.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ZWISCHENURTEIL X ZR 160/05 Verkündet am: 13. Oktober 2009 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundes

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2009 - X ZR 159/05

bei uns veröffentlicht am 13.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ZWISCHENURTEIL X ZR 159/05 Verkündet am: 13. Oktober 2009 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundes

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2012 - IX ZB 6/12

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 6/12 vom 19. Juli 2012 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 4, 5, 6, 21 Abs. 1 Satz 2 Gegen die Anordnung des Insolvenzgerichts,

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2006 - X ARZ 446/05

bei uns veröffentlicht am 24.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 446/05 vom 24. Januar 2006 in dem Gerichtsstandsbestimmungsverfahren Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Januar 2006 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis und die Richter Scharen, Keukenschrijv

Bundesgerichtshof Urteil, 27. März 2014 - IX ZR 2/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Versäumnisurteil IX ZR 2/12 Verkündet am: 27. März 2014 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EUInsVO Art.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2005 - X ARZ 223/05

bei uns veröffentlicht am 13.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 223/05 vom 13. Dezember 2005 in dem Gerichtsstandsbestimmungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja ZPO § 281 Abs. 2; InsO § 3 Abs. 1 Satz 1 Das nach § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO zuständige Inso

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. März 2007 - IX ZB 164/06

bei uns veröffentlicht am 22.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 164/06 vom 22. März 2007 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 14 Abs. 1, § 21 a) Die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen setzt grundsätzlich einen zulässi

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2012 - IX ZR 130/10

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 130/10 Verkündet am: 20. Dezember 2012 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 23 a) Ruhe

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2011 - IX ZB 232/10

bei uns veröffentlicht am 01.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 232/10 vom 1. Dezember 2011 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EuInsVO Art. 3 Abs. 1 Die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung eines Insolvenzverfah

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Apr. 2009 - IX ZR 145/08

bei uns veröffentlicht am 02.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 145/08 Verkündet am: 2. April 2009 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 139 Abs. 2 Satz 2

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juni 2012 - IX ZR 2/12

bei uns veröffentlicht am 21.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 2/12 vom 21. Juni 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EuInsVO Art. 3 Abs. 1 Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Ve

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2010 - IX ZB 261/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 261/09 vom 16. Dezember 2010 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsVV § 14 Abs. 3, § 19 Abs. 1 a) Die Neuregelung der Mindestvergütung des Treuhänders in de

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 28. Dez. 2016 - 8 W 2550/16

bei uns veröffentlicht am 28.12.2016

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Rechtsanwältin G. (Beschwerdeführerin) gegen den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 09.12.2016, Az. 2 T 385/16, wird verworfen. 2. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerd

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Feb. 2019 - 34 Wx 324/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt -vom 7. März 2018 betreffend den Antrag vom „06.12.2017" (richtig: 27.11.2017) wird zurückgewiesen, soweit sie von den Beteiligten zu 1 und z

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Feb. 2019 - 34 Wx 318/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt -vom 7. März 2018 betreffend den Antrag vom „18.11.2017" wird zurückgewiesen, soweit sie von der Beteiligten zu 1 eingelegt ist, und verworfe

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Feb. 2019 - 34 Wx 325/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt -vom 19. Oktober 2015 wird verworfen, soweit sie von den Beteiligten zu 1 und 2 eingelegt ist, und zurückgewiesen, soweit sie von der Beteiligten zu

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 12. Feb. 2015 - 8 W 2/15

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts ... - Grundbuchamt - vom 03.12.2014 aufgehoben. 2. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. 3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 22. Jan. 2016 - BayAGH I 3/15

bei uns veröffentlicht am 22.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Amtsgericht München Beschluss, 11. Feb. 2015 - 1506 IN 3555/13

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird am 11.02.2015 um 12.30 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren gem. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 EulnsVO eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: R

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. Juli 2016 - 34 AR 77/16

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor Zuständig ist das Amtsgericht München (Insolvenzgericht). Gründe I. Das Verfahren betrifft den beim Amtsgericht München - Insolvenzgericht - am 11.3.2016 gestellten Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Verbr

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Jan. 2014 - 34 AR 277/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Örtlich zuständig für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht München. Gründe I. Das gegenständliche Verfahren betrifft den zum Amtsgericht Hamburg (Az. 67g IN 274/13) gestellten Eigenantrag der Schuldn

Landgericht Hamburg Urteil, 27. Apr. 2018 - 322 O 601/16 (2)

bei uns veröffentlicht am 27.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. 4

Hanseatisches Oberlandesgericht Zwischenurteil, 01. März 2018 - 6 U 242/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor Das Verfahren ist unterbrochen. Gründe I. 1 Die Klägerin ist eine russische Bank, die auch in Deutschland zum Geschäftsverkehr zugelassen ist. 2 Die Klägerin erwirkte gegen den (auch) in Hamburg lebenden Beklagten bereits zwei

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 30. Jan. 2018 - 4a) 4 UH 5/17

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor Das Verfahren wird dem Bundesgerichtshof zur Bestimmung des zuständigen Gerichtes vorgelegt. Gründe 1 I. Der Kläger hat gegen die beklagte Versicherung am 31.12.2015 zwei Klagen bei dem Amtsgericht Waren (Müritz) eingereicht, die auf Leist

Landgericht Bad Kreuznach Beschluss, 29. Dez. 2017 - 1 T 125/17

bei uns veröffentlicht am 29.12.2017

Tenor Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 20.05.2017, Az.: 3 IK 49/15, wird als unbegründet zurückgewiesen. Der Schuldner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Grün

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2017 - IX ZB 63/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 63/16 vom 20. Juli 2017 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 335; EuInsVO a.F. Art. 4 Abs. 2 lit. b; ZPO § 850e Nr. 2, 2a Nach der Eröffnung des Insolvenzverfah

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 21. Okt. 2016 - I-16 U 178/15

bei uns veröffentlicht am 21.10.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.08.2015 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte Dieses und das erstinstanzliche Urteil s

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 18. Aug. 2016 - 32 SA 38/16

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor Zuständig ist das Amtsgericht E. 1 2Gründe: 3I. 4Der Antragsteller beantragte im Januar 2016 beim Amtsgericht N die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen. Zu diesem Zeitpunkt saß er in der JVA N ein, unter deren Anschr

Amtsgericht Düsseldorf Beschluss, 09. Juni 2016 - 513 IK 175/15

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor wird der Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss vom 28.09.2015 nicht abgeholfen. Die Akte wird dem Landgericht Düsseldorf zur Entscheidung vorgelegt. 1Gründe: 2Der Schuldner beantragte am 21.08.2015, Eingang bei Gericht am 24.08.2015,

Amtsgericht Köln Beschluss, 18. Nov. 2015 - 73 IN 360/15

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor werden die Kosten des Verfahrens der antragstellenden Gläubigerin auferlegt. 1G r ü n d e : 2I. 3Mit Antrag vom 24.08.2015, eingegangen am 27.08.2015, hat die Antragstellerin unter Glaubhaftmachung von Forderung und Zahlungsunfähigkeit der Sc

Landgericht Dessau-Roßlau Urteil, 24. Juli 2015 - 2 O 480/14

bei uns veröffentlicht am 24.07.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 562.500 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. seit dem 01.07.2012 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Siche

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. März 2015 - I - 3 Wx 56/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2015

Tenor Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben. 1G r ü n d e : 2I. 3Eingetragene Eigentümerin des im Rubrum bezeichneten Grundstücks ist die M. Limited, in Guernsey (MITCO). 4Durch Beschluss des Royal Court of Guernsey vom 20.06.2014 (Anl

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2014 - IX ZR 50/12

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR50/12 Verkündet am: 10. Juli 2014 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 3 Abs. 1 Satz 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juni 2014 - II ZR 34/13

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswi

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 23. Aug. 2013 - I-22 U 37/13

bei uns veröffentlicht am 23.08.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 3.               Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 21.02.2013 wird               zurückgewiesen.               Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferle

Landgericht Dessau-Roßlau Urteil, 16. Aug. 2012 - 1 S 76/12

bei uns veröffentlicht am 16.08.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 12.04.2012 - 4 C 710/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 12.

Amtsgericht Ludwigsburg Beschluss, 20. Juli 2006 - 1 IN 536/05 - s

bei uns veröffentlicht am 20.07.2006

Tenor wird heute, am 20.07.2006 , um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet und ... zum Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 27. Nov. 2003 - 8 AR 16/03

bei uns veröffentlicht am 27.11.2003

Tenor Das Amtsgericht Rottweil wird zum zuständigen Insolvenzgericht bestimmt. Gründe   I. 1 Nach Übernahme aller Geschäftsanteile der Antragstellerin am 10.4.2003 hat sich der neue Alleingesellschafter - nach eigenem Vortrag - auf einer

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Okt. 2003 - 15 AR 35/03

bei uns veröffentlicht am 16.10.2003

Tenor Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin bestimmt. Gründe   1  I. Mit Schriftsatz vom 09.04.2003 hat der Geschäftsführer der Schuldnerin beim Amtsgericht Pforzheim die Eröffnung des Insolvenzver

Referenzen

(1) Zur nachhaltigen Beseitigung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 18 Absatz 2 der Insolvenzordnung können die in Absatz 2 genannten Verfahrenshilfen des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (Instrumente) in Anspruch genommen werden...