Insolvenzordnung - InsO | § 320 Eröffnungsgründe
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Insolvenzordnung Inhaltsverzeichnis
Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlaß sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Beantragt der Erbe, der Nachlaßverwalter oder ein anderer Nachlaßpfleger oder ein Testamentsvollstrecker die Eröffnung des Verfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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21/11/2010 20:06
BGH-Urteil vom 22.01.2004 - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsInsolvenzrecht
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 28/11/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 239/18 Verkündet am: 28. November 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 54, 55 A
published on 01/12/2005 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 85/04 vom 1. Dezember 2005 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Vill, Cierniak und die Richterin Lohmann am 1. Deze
published on 15/04/2016 00:00
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 14.01.2016, Az. 67c IN 166/15, wird zurückgewiesen.
2. Die Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Gegenstandswe
published on 19/04/2011 00:00
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Esslingen - Insolvenzgericht - vom 08.02.2010 (5 IN 541/09) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von
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