Insolvenzordnung - InsO | § 249 Bedingter Plan
Insolvenzordnung - InsO | § 249 Bedingter Plan
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}



Insolvenzordnung Inhaltsverzeichnis
Ist im Insolvenzplan vorgesehen, daß vor der Bestätigung bestimmte Leistungen erbracht oder andere Maßnahmen verwirklicht werden sollen, so darf der Plan nur bestätigt werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bestätigung ist von Amts wegen zu versagen, wenn die Voraussetzungen auch nach Ablauf einer angemessenen, vom Insolvenzgericht gesetzten Frist nicht erfüllt sind.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
08/01/2015 12:02
Sie erfasst auch Schadensersatzforderungen von Arbeitnehmern, die wegen der Anwendung der verkürzten Kündigungsfrist des § 113 InsO entstanden sind.
SubjectsInsolvenzrecht
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.

4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 15/04/2010 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 188/09 Verkündet am: 15. April 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 225; AktG §§ 239,
published on 16/02/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 103/15 vom 16. Februar 2017 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 231, 250 Das Insolvenzgericht ist bei seiner Entscheidung, ob die Bestätigung eines Insolvenzplans zu versa
published on 08/07/2016 00:00
1. Der Insolvenzplan vom 31.05.2016 wird bestätigt.
2. Von einer Übersendung einer Zusammenfassung des Insolvenzplans gem. § 252 Abs. 2 InsO wird abgesehen.
Gründe
1
1. Die Entscheidung über die Bestätigung des Insolvenzplans beruht auf
published on 03/07/2014 00:00
Tenor
1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des ARbeitsgerichts Mönchengladbach vom 29.01.2014 - 7 Ca 2069/13 -
wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
1T A T B E S T A N D :
2Die Parteien streiten
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.