(1) Auf Antrag eines Gläubigers oder, wenn der Schuldner keine natürliche Person ist, einer am Schuldner beteiligten Person ist die Bestätigung des Insolvenzplans zu versagen, wenn

1.
der Antragsteller dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
2.
der Antragsteller durch den Plan voraussichtlich schlechtergestellt wird, als er ohne einen Plan stünde; ist der Schuldner eine natürliche Person, gilt § 245a entsprechend.

(2) Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller spätestens im Abstimmungstermin glaubhaft macht, dass er durch den Plan voraussichtlich schlechtergestellt wird.

(3) Der Antrag ist abzuweisen, wenn im gestaltenden Teil des Plans Mittel für den Fall bereitgestellt werden, dass ein Beteiligter eine Schlechterstellung nachweist. Ob der Beteiligte einen Ausgleich aus diesen Mitteln erhält, ist außerhalb des Insolvenzverfahrens zu klären.

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Insolvenzrecht: Zurückweisung eines Insolvenzplans im Vorprüfungsverfahren

17.08.2017

Soll die durch einen Insolvenzplan verursachte Schlechterstellung eines Beteiligten durch eine Kompensationsregelung ausgeglichen werden, muss die Finanzierung der zum Ausgleich vorgesehenen Mittel gesichert sein.

Gesellschaftsrecht: Zur Aufhebung von Beschlüssen der Gläubigerversammlung

23.04.2015

Das Insolvenzgericht ist nur ausnahmsweise dazu berechtigt, Beschlüsse der Gläubigerversammlung aufzuheben - im Zweifelsfall ist die Entscheidung der Gläubigerversammlung zu akzeptieren.

Insolvenzrecht: Zur Zulässigkeit eines Minderheitenschutzantrags

08.08.2014

Ein Minderheitenschutzantrag nach § 251 InsO ist Voraussetzung für die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen den den Insolvenzplan bestätigenden Beschluss des Insolvenzgerichts.
Insolvenzrecht

Verbraucherinsolvenz: Nebentätigkeit und Regelinsolvenzverfahren

03.07.2012

zur Frage, wann ein Schuldner unter die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens fällt-BGH vom 24.03.11-Az:IX ZB 80/11
Insolvenzrecht

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§ 29 GewStG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 29 GewStG wird zitiert von 1 anderen §§ im Gewerbesteuergesetz.

Insolvenzordnung - InsO | § 253 Rechtsmittel


(1) Gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder durch den die Bestätigung versagt wird, steht den Gläubigern, dem Schuldner und, wenn dieser keine natürliche Person ist, den am Schuldner beteiligten Personen die sofortige Beschwer

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Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Okt. 2011 - IX ZB 37/08

bei uns veröffentlicht am 13.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 37/08 vom 13. Oktober 2011 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 220, 250 Nr. 1, § 290 Abs. 1 Nr. 1 Werden in den darstellenden Teil des Insolvenzplans die vom

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2012 - IX ZB 250/11

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 250/11 vom 19. Juli 2012 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richterin Lohmann und den R

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2009 - IX ZB 124/09

bei uns veröffentlicht am 17.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 124/09 vom 17. Dezember 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 251 Abs. 2 Der Gläubiger kann sich der Obliegenheit der Glaubhaftmachung einer Schlechterstellung

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. März 2007 - IX ZB 10/06

bei uns veröffentlicht am 22.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 10/06 vom 22. März 2007 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Ganter, Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und Dr. Fischer am 22. März 2007 beschlossen: Die Rechts

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2007 - IX ZB 5/06

bei uns veröffentlicht am 26.04.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 5/06 vom 26. April 2007 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Ganter, Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und die Richterin Lohmann am 26. April 2007 beschlossen:

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. März 2011 - IX ZB 80/11

bei uns veröffentlicht am 24.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 80/11 vom 24. März 2011 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 304 Abs. 1 Satz 1 Der Grundsatz, dass ein Schuldner auch dann unter die Vorschriften des Regelinsolvenzv

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07

bei uns veröffentlicht am 19.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 236/07 vom 19. Mai 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 220, 250, 290 Der Schuldner oder Insolvenzverwalter, der einen Insolvenzplan vorlegt, ist nicht verp

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08

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Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Jan. 2011 - IX ZB 29/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 29/10 vom 13. Januar 2011 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Apr. 2010 - IX ZR 188/09

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 188/09 Verkündet am: 15. April 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 225; AktG §§ 239,

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2008 - IX ZB 235/06

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Amtsgericht München Beschluss, 14. Aug. 2018 - 1511 IN 2637/17

bei uns veröffentlicht am 14.08.2018

Tenor Der durch die Schuldnerin vorgelegte Insolvenzplan vom 23.07.2018, der von den Beteiligten angenommen wurde, wird nach Anhörung der Schuldnerin, des Gläubigerausschusses und des Sachwalters gemäß § 248 InsO gerichtlich bestätigt

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2017 - IX ZB 13/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 13/16 vom 20. Juli 2017 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 251 Das Insolvenzgericht kann einen vom Schuldner vorgelegten Insolvenzp

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Beschluss, 08. Juli 2016 - 3e IN 380/15 Ft

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1. Der Insolvenzplan vom 31.05.2016 wird bestätigt. 2. Von einer Übersendung einer Zusammenfassung des Insolvenzplans gem. § 252 Abs. 2 InsO wird abgesehen. Gründe 1 1. Die Entscheidung über die Bestätigung des Insolvenzplans beruht auf

Landgericht Bielefeld Beschluss, 09. Feb. 2016 - 23 T 657/15

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Landgericht Bielefeld Beschluss, 15. Juni 2015 - 23 T 914/14

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Landgericht Düsseldorf Beschluss, 10. Sept. 2014 - 25 T 450/14

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Tenor wird die sofortige Beschwerde der beteiligten Gläubigerin A gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 26.06.2014 auf deren Kosten (§ 4 InsO, § 97 Abs. 1 ZPO) als unzulässig verworfen. 1Wie bereits das Amtsgericht in seinem Nichtabhi

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2014 - IX ZB 13/14

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB13/14 vom 17. Juli 2014 in dem Insolvenzplanverfahren der Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Suhrkamp InsO § 253 Abs. 2 Nr. 3, § 251 Macht ein Gesellschafter der Schuldnerin glaubhaft, durch

Landgericht Bonn Beschluss, 10. Juli 2014 - 6 T 178/14

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 13.06.2014 – 99 IN 153/13 – wird verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1Gründe 2Die sofort

Landgericht Bonn Beschluss, 30. Jan. 2014 - 6 T 22/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 14.11.2013 – 99 IN 153/13 – wird auf Kosten der Beschwerdeführer verworfen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen hinsichtlich folgender Fragen: 1. Besteht in dem Falle, das