Insolvenzordnung - InsO | § 258 Aufhebung des Insolvenzverfahrens

(1) Sobald die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig ist und der Insolvenzplan nicht etwas anderes vorsieht, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

(2) Vor der Aufhebung hat der Verwalter die unstreitigen fälligen Masseansprüche zu berichtigen und für die streitigen oder nicht fälligen Sicherheit zu leisten. Für die nicht fälligen Masseansprüche kann auch ein Finanzplan vorgelegt werden, aus dem sich ergibt, dass ihre Erfüllung gewährleistet ist.

(3) Der Beschluss enthält den Zeitpunkt der Aufhebung, der frühestens zwei Tage nach der Beschlussfassung liegen soll. Der Beschluss und der Grund der Aufhebung sind öffentlich bekanntzumachen. Der Schuldner, der Insolvenzverwalter und die Mitglieder des Gläubigerausschusses sind vorab über den Zeitpunkt der Aufhebung zu unterrichten. Die §§ 31 bis 33 gelten entsprechend. Ist der Zeitpunkt der Aufhebung nicht angegeben, wird die Aufhebung wirksam, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

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Insolvenzrecht: Anfechtung von im Schutzschirmverfahren geleisteten Zahlungen

14.07.2016

Hat das Insolvenzgericht im Schutzschirmverfahren nach § 270b Abs. 3 InsO allgemein angeordnet, dass der Schuldner Masseverbindlichkeiten begründet, so hat dieser kein Wahlrecht.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zur Wirksamkeit einer im Insolvenzplan vereinbarten Ausschlussfrist

08.01.2015

Sie erfasst auch Schadensersatzforderungen von Arbeitnehmern, die wegen der Anwendung der verkürzten Kündigungsfrist des § 113 InsO entstanden sind.
Insolvenzrecht

Gesellschaftsrecht: Zur Fortsetzung einer aufgelösten GmbH im Insolvenzverfahren

31.07.2014

Nach der Schlussverteilung ist eine Fortsetzung der nach § 60 I Nr. 4 GmbHG aufgelösten Gesellschaft ausgeschlossen.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 18 Insolvenzverfahren


(1) In Verfahren nach der Insolvenzordnung bleiben dem Richter vorbehalten: 1. das Verfahren bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag unter Einschluss dieser Entscheidung und der Ernennung des Insolvenzverwalters sowie des Verfahrens über einen
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Insolvenzordnung - InsO | § 31 Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister


Ist der Schuldner im Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister eingetragen, so hat die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts dem Registergericht zu übermitteln: 1. im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Ausfertigun

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Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2009 - IX ZR 206/08

bei uns veröffentlicht am 10.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 206/08 Verkündet am: 10. Dezember 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 259 Abs. 3 A

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Okt. 2011 - IX ZB 37/08

bei uns veröffentlicht am 13.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 37/08 vom 13. Oktober 2011 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 220, 250 Nr. 1, § 290 Abs. 1 Nr. 1 Werden in den darstellenden Teil des Insolvenzplans die vom

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2009 - XI ZR 183/08

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 183/08 Verkündet am: 8. Dezember 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2009 - XI ZR 182/08

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 182/08 Verkündet am: 8. Dezember 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2009 - XI ZR 181/08

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 181/08 Verkündet am: 8. Dezember 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Feb. 2011 - IX ZR 91/10

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 91/10 Verkündet am: 17. Februar 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 143;

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2006 - IX ZB 108/05

bei uns veröffentlicht am 28.09.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 108/05 vom 28. September 2006 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 6; InsVV §§ 1, 3 a) In vergütungsrechtlichen Insolvenzbeschwerdeverfahren darf das Beschwerdeg

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Jan. 2008 - II ZR 283/06

bei uns veröffentlicht am 07.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 283/06 Verkündet am: 7. Januar 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Oberlandesgericht München Endurteil, 18. Dez. 2015 - 25 U 1668/15

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des LG München I vom 02.04.2015; Az.: 10 O 24975/13 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Hauptsache erledigt ist. II. Die Beklagte trägt

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Okt. 2018 - VII R 13/17

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 7. März 2017  13 K 178/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2018 - II ZR 190/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 190/17 Verkündet am: 25. September 2018 Ginter Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2018 - IX ZB 49/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 49/17 vom 26. April 2018 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 250 Nr. 1 Ein wesentlicher Verfahrensverstoß liegt vor, wenn es sich um einen Mangel hande

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2017 - IX ZB 103/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 103/15 vom 16. Februar 2017 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 231, 250 Das Insolvenzgericht ist bei seiner Entscheidung, ob die Bestätigung eines Insolvenzplans zu versa

Landgericht Duisburg Beschluss, 15. Nov. 2016 - 7 T 27/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Insolvenzschuldnerin vom 04.09.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 28.08.2015 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 01.02.2016 (Az.: 64 IN 267/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst: De

Landgericht Düsseldorf Urteil, 04. Aug. 2016 - 1 O 79/16

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3) Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Die Klägerin handelt mit

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2016 - IX ZR 114/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Auf die Sprungrevision der Beklagten wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 15. April 2015 aufgehoben.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 24. Sept. 2015 - 3 V 916/15

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin vom ... Juni 2015 gegenüber dem Amtsgericht Z zurückzunehmen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Sept. 2015 - 25 T 404/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 11.05.2015 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Zulassung des Insolvenzplans an das Amtsgericht – Rechtspfleger – Düsseldorf zurückverwiesen. 1 2Gründe: 3I. 4Unt

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2015 - IX ZB 76/12

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXZB 76/12 vom 23. April 2015 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; InsO §§ 187, 200 Abs. 1 Zu den Auswirkungen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens auf den

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Beschluss, 10. Apr. 2015 - 3f IN 27/14 Lu

bei uns veröffentlicht am 10.04.2015

Die Rechtspflegerin wird als zuständiges Organ der Rechtspflege im Hinblick auf die Schlussrechnungsprüfung für den Zeitraum bis zum Erörterungstermin gemäß dem Beschluss der Gläubigerversammlung vom 03.11.2014 i.V.m. Seite 26 des Insolvenzplans vom

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 19. März 2015 - 13 Sa 1222/14

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.12.2014 - 6 Ca 4404/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T A T B E S T A N D : 2Die Parteien streiten über Schadensersatzanspr

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 11. März 2015 - 10 AZB 101/14

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. August 2014 - 5 Ta 226/14 - wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 29. Jan. 2015 - 5 W 10/15

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stendal vom 16. Dezember 2014 abgeändert. Der Kostenantrag der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Be

Amtsgericht Köln Beschluss, 15. Dez. 2014 - 74 IN 152/12

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor 1.  Die Anordnung der Eigenverwaltung wird aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO. 2. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt …, Köln. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 02. Okt. 2014 - 2 W 10/14

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Rostock vom 12.09.2014 - Az.: 10 O 781/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Der Senatsbeschluss vom 15.09.2014 ist gegenstandslos. 3. Der Wert

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 06. Aug. 2014 - 7 Sa 1190/13

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor I.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 23.09.2013, 5 Ca 788/13, wird zurückgewiesen. II.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. III.Die Revision wird zugelassen. 1T A T B E S T

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 03. Juli 2014 - 5 Sa 225/14

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tenor 1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des ARbeitsgerichts Mönchengladbach vom 29.01.2014 - 7 Ca 2069/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2.Die Revision wird für den Kläger zugelassen. 1T A T B E S T A N D : 2Die Parteien streiten

Landessozialgericht NRW Urteil, 10. Apr. 2014 - L 16 AL 171/11

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 13.05.2011 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt Insolvenzgeld

Arbeitsgericht Mönchengladbach Urteil, 27. Feb. 2014 - 4 Ca 2122/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor 1.Die Klage wird abgewiesen. 2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 13.087,80 € festgesetzt. 4.Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht g

Arbeitsgericht Mönchengladbach Urteil, 29. Jan. 2014 - 7 Ca 2069/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor 1.Die Klage wird abgewiesen. 2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3.Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 60.789,70 €. 4.Die Berufung wird - soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist - nicht gesondert zuge

Arbeitsgericht Mönchengladbach Urteil, 29. Jan. 2014 - 7 Ca 2137/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor 1.Die Klage wird abgewiesen. 2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3.Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 34.895,10 €. 4.Die Berufung wird - soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist - nicht gesondert zuge

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Dez. 2013 - VII B 40/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2013

Tatbestand 1 I. Mit Beschluss des Amtsgerichts … vom … Februar 2010 wurde über das Vermögen des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) das Insolvenzverfahren eröffnet. M

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Sept. 2013 - 6 AZR 907/11

bei uns veröffentlicht am 12.09.2013

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. September 2011 - 11 Sa 591/11 - wird zurückgewiesen.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 15. Mai 2013 - 3 K 1339/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2013

Tenor Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin zu 13 v.H. und im Übrigen der Beklagte zu tragen. Tatbestand 1 I. Mit ihrem Klageantrag begehrte die Klägerin, eine Aktiengesellschaft, sowohl eine Zahlung i.H.v. 7.418,97 €, die auf Umsatzst

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Mai 2013 - X B 134/12

bei uns veröffentlicht am 14.05.2013

Tatbestand 1 I. Beim Finanzgericht (FG) ist seit dem Jahr 2009 ein Verfahren anhängig, in dem sich der Steuerpflichtige und Insolvenzschuldner (S) gegen die Zuschätzung

Bundessozialgericht Urteil, 06. Dez. 2012 - B 11 AL 11/11 R

bei uns veröffentlicht am 06.12.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 9. März 2011 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 24.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11

bei uns veröffentlicht am 11.07.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Dezember 2010 - 2 Sa 742/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Landgericht Karlsruhe Urteil, 18. Sept. 2009 - 6 O 45/08

bei uns veröffentlicht am 18.09.2009

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin EUR 500.000,- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. Juli 2007 zu zahlen. 2. Die Beklagten tragen die Koste