Insolvenzordnung - InsO | § 302 Ausgenommene Forderungen
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
- 1.
Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat, oder aus einem Steuerschuldverhältnis, sofern der Schuldner im Zusammenhang damit wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt worden ist; der Gläubiger hat die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Absatz 2 anzumelden; - 2.
Geldstrafen und die diesen in § 39 Abs. 1 Nr. 3 gleichgestellten Verbindlichkeiten des Schuldners; - 3.
Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.
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Zivilprozessrecht: Zur Schlüssigkeit einer Klageschrift
24.01.2017
Wird in einer Klageschrift ein Anspruch dargelegt, so muss dieser hinreichend genau bestimmt sein. Er müsste von einem unbeteiligten Dritten identifiziert werden können
Insolvenzrecht: Restschuldbefreiung bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
14.07.2016
Das mit § 208 BGB verfolgte Ziel wird nur unvollständig erreicht, wenn diese Ansprüche in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Täters zur Insolvenztabelle angemeldet werden müssen.
Insolvenzrecht: Zur Versagung der Restschuldbefreiung
17.03.2016
Eine Versagung kann auch dann berücksichtigt werden, wenn es um die Aufhebung der Stundung geht, weil der Schuldner verheimlicht hat, dass ihm bereits einmal die Restschuldbefreiung erteilt worden ist.
ZPO: Jahresausschlussfrist für Wiedereinsetzungsantrag - Sphäre des Zustellungsempfängers
10.03.2016
Ein nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende der versäumten Frist gestellter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann unzulässig wenn dem Empfänger vorenthalten wurde.
Insolvenzrecht: Zum Verzicht auf Wirkungen der Restschuldbefreiung
20.08.2015
Der vollständige oder teilweise Verzicht auf die Wirkungen der Restschuldbefreiung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam.
Insolvenzrecht: Zu den Darlegungserfordernissen bei vorsätzlicher unerlaubten Handlung
20.03.2014
In der Anmeldung muss der Rechtsgrund so beschrieben werden, dass der aus ihm hergeleitete Anspruch in tatsächlicher Hinsicht zweifelsfrei bestimmt ist.
Insolvenzrecht: Keine Einstellung eines Insolvenzverfahrens wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes
14.03.2014
wenn nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung Restschuldbefreiung erteilt wird und dadurch die Insolvenzforderungen zu unvollkommenen Verbindlichkeiten geworden sind.
ZPO: Zur Verwerfung der Berufung
07.01.2014
Aufgrund des Nichterreichens der Berufungssumme.
ZPO: Zum Fortlauf der Verjährung
19.12.2013
Bei Unterbrechung oder Aussetzung eines Zivilverfahrens kommt es zu keinem Fortlauf der Verjährung nach § 204 II 2 BGB.
Insolvenzrecht: Zum Widerspruch gegen den angemeldeten Rechtsgrund
21.11.2013
Der eigenverwaltende Schuldner kann seinen Widerspruch auf den Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beschränken.
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 7 §§.
wird zitiert von 1 anderen §§ im .
Insolvenzordnung - InsO | § 175 Tabelle
(1) Der Insolvenzverwalter hat jede angemeldete Forderung mit den in § 174 Abs. 2 und 3 genannten Angaben in eine Tabelle einzutragen. Die Tabelle ist mit den Anmeldungen sowie den beigefügten Urkunden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der
zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.
Abgabenordnung - AO 1977 | § 370 Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,2.die Finanzbehörden pflichtwidrig über steu
Abgabenordnung - AO 1977 | § 374 Steuerhehlerei
(1) Wer Erzeugnisse oder Waren, hinsichtlich deren Verbrauchsteuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union hinterzogen oder Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 begangen worden ist, ankauft oder sonst s
Abgabenordnung - AO 1977 | § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel
(1) Wer gewerbsmäßig Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzieht oder gewerbsmäßig durch Zuwiderhandlungen gegen Monopolvorschriften Bannbruch begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist
zitiert 2 andere §§ aus dem .
Insolvenzordnung - InsO | § 174 Anmeldung der Forderungen
(1) Die Insolvenzgläubiger haben ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Zur Vertretung des Gläubigers im Verfahren nach die
Insolvenzordnung - InsO | § 39 Nachrangige Insolvenzgläubiger
(1) Im Rang nach den übrigen Forderungen der Insolvenzgläubiger werden in folgender Rangfolge, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge, berichtigt: 1. die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen und Säumniszuschläge au
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Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2020 - IX ZB 39/19
bei uns veröffentlicht am 13.02.2020
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 39/19 vom 13. Februar 2020 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 4a Abs. 1, § 302 Nr. 1 Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer
Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juli 2011 - IX ZA 11/11
bei uns veröffentlicht am 07.07.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 11/11 vom 7. Juli 2011 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Raebel, die Richterin Lohmann, den Richter Dr. Pape und die Richt
Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2013 - 4 StR 471/13
bei uns veröffentlicht am 03.12.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 471/13 vom 3. Dezember 2013 in der Strafsache gegen wegen fahrlässiger Tötung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts - zu 1.b) und 2. auf dessen Antrag hin - und d
Bundesgerichtshof Urteil, 16. Nov. 2016 - VIII ZR 297/15
bei uns veröffentlicht am 16.11.2016
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VIII ZR 297/15 Verkündet am: 16. November 2016 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Bundesgerichtshof Urteil, 07. Mai 2013 - IX ZR 151/12
bei uns veröffentlicht am 07.05.2013
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 151/12 Verkündet am: 7. Mai 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 174 Abs. 2, § 17
Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2011 - IX ZR 151/10
bei uns veröffentlicht am 21.07.2011
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 151/10 Verkündet am: 21. Juli 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2013 - IX ZB 208/11
bei uns veröffentlicht am 20.06.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 208/11 vom 20. Juni 2013 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 290, 296, 302 Nr. 1, § 184 Abs. 1 Ein Gläubiger hat jedenfalls dann ein rechtlich geschütztes Int
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2014 - IX ZB 64/12
bei uns veröffentlicht am 16.01.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 64/12 vom 16. Januar 2014 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 4a Abs. 1 Von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen rechtfertigen es nicht,
Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2014 - IX ZB 33/13
bei uns veröffentlicht am 23.01.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 33/13 vom 23. Januar 2014 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 212, 287 Abs. 2 Das Insolvenzverfahren kann nicht wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes eingestel
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2009 - VI ZR 281/08
bei uns veröffentlicht am 20.10.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 281/08 vom 20. Oktober 2009 in dem Rechtsstreit Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll, Wellner, Stöhr und die Richterin von Pentz beschlossen: Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilf
Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2014 - IX ZB 57/12
bei uns veröffentlicht am 06.02.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 57/12 vom 6. Februar 2014 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 89 Abs. 1, § 38 Ein Gläubiger ist mit seinem gerichtlich festgesetzten prozessualen Anspruch auf
Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2009 - IX ZR 239/07
bei uns veröffentlicht am 05.11.2009
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 239/07 Verkündet am: 5. November 2009 Hauck Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 322 Abs. 1; InsO § 3
Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Nov. 2011 - IX ZA 86/11
bei uns veröffentlicht am 03.11.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 86/11 vom 3. November 2011 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Vill, die Richterin Lohmann und
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Nov. 2009 - IX ZB 98/09
bei uns veröffentlicht am 12.11.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 98/09 vom 12. November 2009 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, Dr. Pape und Grupp am 12. Nove
Bundesgerichtshof Urteil, 14. Okt. 2010 - IX ZR 16/10
bei uns veröffentlicht am 14.10.2010
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 16/10 Verkündet am: 14. Oktober 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 129 ff Die Zah
Bundesgerichtshof Urteil, 17. Jan. 2008 - IX ZR 220/06
bei uns veröffentlicht am 17.01.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 220/06 Verkündet am: 17. Januar 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 174 Abs. 2, § 17
Bundesgerichtshof Urteil, 18. Nov. 2010 - IX ZR 67/10
bei uns veröffentlicht am 18.11.2010
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 67/10 Verkündet am: 18. November 2010 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 38, 39 Abs.
Bundesgerichtshof Urteil, 16. Nov. 2010 - VI ZR 17/10
bei uns veröffentlicht am 16.11.2010
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 17/10 Verkündet am: 16. November 2010 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 302 Die dem S
Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Sept. 2019 - VII ZB 91/17
bei uns veröffentlicht am 04.09.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 91/17 vom 4. September 2019 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 850f Abs. 2; InsO § 174 Abs. 2, § 175 Abs. 2, §§ 201, 302 Nr. 1 Durch die Vorlage
Bundesgerichtshof Urteil, 01. Okt. 2019 - VI ZR 156/18
bei uns veröffentlicht am 01.10.2019
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 156/18 Verkündet am: 1. Oktober 2019 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Bundesgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2012 - IX ZR 218/10
bei uns veröffentlicht am 16.02.2012
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 218/10 Verkündet am: 16. Februar 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2012 - IX ZB 209/11
bei uns veröffentlicht am 16.02.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 209/11 vom 16. Februar 2012 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel, Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möh
Bundesgerichtshof Urteil, 19. Dez. 2019 - IX ZR 53/18
bei uns veröffentlicht am 19.12.2019
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 53/18 Verkündet am: 19. Dezember 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH
Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2009 - IX ZB 247/08
bei uns veröffentlicht am 03.12.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 247/08 vom 3. Dezember 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 35 Abs. 1, § 287 Abs. 2, § 300 a) Über den Antrag auf Restschuldbefreiung ist nach Ende der Laufze
Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2007 - IX ZB 16/06
bei uns veröffentlicht am 27.09.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 16/06 vom 27. September 2007 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 89 Abs. 2 Satz 2 Die Vollstreckung in die erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners i
Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juni 2009 - IX ZR 154/08
bei uns veröffentlicht am 25.06.2009
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 154/08 Verkündet am: 25. Juni 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 175 Abs. 2, §§ 18
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2011 - IX ZR 113/11
bei uns veröffentlicht am 17.11.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 113/11 vom 17. November 2011 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Raebel, die Richterin Lohmann, den Richter Dr. Pape und die
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2009 - IX ZB 56/08
bei uns veröffentlicht am 12.02.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 56/08 vom 12. Februar 2009 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, Dr. Pape und Grupp am 12. Febru
Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2006 - IX ZR 240/04
bei uns veröffentlicht am 06.04.2006
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 240/04 vom 6. April 2006 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Vill, Cierniak und die Richterin Lohmann am 6. April 2006
Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Feb. 2011 - IX ZB 237/09
bei uns veröffentlicht am 10.02.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 237/09 vom 10. Februar 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 289 Abs. 1 Satz 1, § 290 Die Zurückweisung von nach dem Schlusstermin gehaltenen Vortr
Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2013 - IX ZR 30/13
bei uns veröffentlicht am 10.10.2013
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 30/13 Verkündet am: 10. Oktober 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2006 - IX ZR 187/04
bei uns veröffentlicht am 18.05.2006
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 187/04 Verkündet am: 18. Mai 2006 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 256 Abs. 1, § 70
Bundesgerichtshof Beschluss, 10. März 2011 - VII ZB 70/08
bei uns veröffentlicht am 10.03.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 70/08 vom 10. März 2011 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 850f Abs. 2 Sowohl die Zwangsvollstreckung wegen des Anspruchs auf Zahlung von Verzugszinsen a
Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Okt. 2013 - VI ZB 2/13
bei uns veröffentlicht am 29.10.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 2/13 vom 29. Oktober 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 522 Abs. 1, § 547 Nr. 6, § 576 Abs. 3 Der Beschluss, mit dem die Berufung verworfen wird, weil die Beruf
Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2010 - IX ZR 41/10
bei uns veröffentlicht am 02.12.2010
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 41/10 Verkündet am: 2. Dezember 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 256; InsO § 184 A
Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2010 - IX ZR 247/09
bei uns veröffentlicht am 02.12.2010
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 247/09 Verkündet am: 2. Dezember 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 256; BGB § 194 Ab
Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Nov. 2018 - 3 StR 447/18
bei uns veröffentlicht am 14.11.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 447/18 vom 14. November 2018 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2018:141118B3STR447.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung d
Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juni 2008 - II ZR 27/07
bei uns veröffentlicht am 02.06.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 27/07 Verkündet am: 2. Juni 2008 Röder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2008 - IX ZR 100/07
bei uns veröffentlicht am 12.06.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 100/07 Verkündet am: 12. Juni 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 256 Abs. 1; InsO §
Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Sept. 2006 - IX ZB 24/06
bei uns veröffentlicht am 21.09.2006
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 24/06 vom 21. September 2006 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 4a Abs. 1; ZPO § 114 Die Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens kann dem Schuldne
Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2010 - IX ZB 163/09
bei uns veröffentlicht am 11.05.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 163/09 vom 11. Mai 2010 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 823 Abs. 2 Be; StGB § 170 § 170 StGB stellt ein Schutzgesetz auch zugunsten d
Bundesgerichtshof Urteil, 11. Mai 2010 - IX ZR 138/09
bei uns veröffentlicht am 11.05.2010
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 138/09 Verkündet am: 11. Mai 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 39 Abs. 1 Nr. 3 De
Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2008 - IX ZR 124/08
bei uns veröffentlicht am 18.12.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 124/08 Verkündet am: 18. Dezember 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 174 Abs. 2, § 17
Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Sept. 2003 - IX ZB 44/03
bei uns veröffentlicht am 18.09.2003
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 44/03 vom 18. September 2003 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein InsO § 4a Abs. 2, § 175 Abs. 2, § 302 Nr. 1 Hat ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaub
Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2010 - IX ZR 24/10
bei uns veröffentlicht am 16.12.2010
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 24/10 Verkündet am: 16. Dezember 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 302 Nr. 1, § 17
Bundesgerichtshof Urteil, 28. Juni 2012 - IX ZR 160/11
bei uns veröffentlicht am 28.06.2012
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 160/11 Verkündet am: 28. Juni 2012 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhan
Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2012 - IX ZB 313/11
bei uns veröffentlicht am 28.06.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 313/11 vom 28. Juni 2012 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 294 Abs. 1, § 302 Nr. 1; ZPO § 850f Abs. 2 Während der Dauer der Wohlverhaltensphase kann
Oberlandesgericht München Endurteil, 30. Nov. 2017 - 23 U 1226/17
bei uns veröffentlicht am 30.11.2017
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 13.03.2017, Az. 28 O 15252/16, aufgehoben.
2. Die Zwangsvollstreckung aus den Kostenfestsetzungsbeschlüssen des Landgerichts München I, Gz. 28 O
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 30. Aug. 2016 - L 7 R 5125/16 B ER
bei uns veröffentlicht am 30.08.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 27. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 45
Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 31. Juli 2017 - 8 U 308/16
bei uns veröffentlicht am 31.07.2017
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.01.2016, Az. 9 O 6610/05, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
a) Es wird festgestel
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,2.die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich...
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,2.die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich...
(1) Wer gewerbsmäßig Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzieht oder gewerbsmäßig durch Zuwiderhandlungen gegen Monopolvorschriften Bannbruch begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe...
(1) Wer gewerbsmäßig Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzieht oder gewerbsmäßig durch Zuwiderhandlungen gegen Monopolvorschriften Bannbruch begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe...
(1) Wer Erzeugnisse oder Waren, hinsichtlich deren Verbrauchsteuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union hinterzogen oder Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 begangen worden ist, ankauft oder sonst sich oder einem...
(1) Wer Erzeugnisse oder Waren, hinsichtlich deren Verbrauchsteuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union hinterzogen oder Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 begangen worden ist, ankauft oder sonst sich oder einem...
(1) Die Insolvenzgläubiger haben ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Zur Vertretung des Gläubigers im Verfahren nach diesem Abschnitt...
(1) Die Insolvenzgläubiger haben ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Zur Vertretung des Gläubigers im Verfahren nach diesem Abschnitt...
(1) Die Insolvenzgläubiger haben ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Zur Vertretung des Gläubigers im Verfahren nach diesem Abschnitt...
(1) Im Rang nach den übrigen Forderungen der Insolvenzgläubiger werden in folgender Rangfolge, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge, berichtigt: 1. die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen und Säumniszuschläge auf Forderungen...