Insolvenzordnung - InsO | § 56 Bestellung des Insolvenzverwalters

(1) Zum Insolvenzverwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist. Wer als Restrukturierungsbeauftragter oder Sanierungsmoderator in einer Restrukturierungssache des Schuldners tätig war, kann, wenn der Schuldner mindestens zwei der drei in § 22a Absatz 1 genannten Voraussetzungen erfüllt, nur dann zum Insolvenzverwalter bestellt werden, wenn der vorläufige Gläubigerausschuss zustimmt. Die Bereitschaft zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen kann auf bestimmte Verfahren beschränkt werden. Die erforderliche Unabhängigkeit wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass die Person

1.
vom Schuldner oder von einem Gläubiger vorgeschlagen worden ist oder
2.
den Schuldner vor dem Eröffnungsantrag in allgemeiner Form über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens und dessen Folgen beraten hat.

(2) Der Verwalter erhält eine Urkunde über seine Bestellung. Bei Beendigung seines Amtes hat er die Urkunde dem Insolvenzgericht zurückzugeben.

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Insolvenzarbeitsrecht

19.01.2023

Das Insolvenzarbeitsrecht befasst sich mit den Ansprüchen von Arbeitnehmern in Insolvenzfällen. Zu den wichtigen Ansprüchen gehören das Insolvenzgeld, das Vergütungsansprüche wie Lohn- oder Gehaltansprüche priorisiert, und die Freistellung von der Arbeit mit Fortzahlung des Arbeitsentgelts in Fällen von Massenentlassungen. Ein bedeutendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009 führte zu Reformen im Insolvenzgeldgesetz aufgrund von unzureichenden Leistungen für arbeitslose Arbeitnehmer nach einer Insolvenz ihres Arbeitgebers.

Insolvenzrecht: Zur Aufnahme eines Insolvenzverwalters in die Vorauswahlliste

17.11.2016

Ein Insolvenzrichter kann die Aufnahme eines Bewerbers auf seine Vorauswahlliste ablehnen, wenn Anlass für die Vermutung besteht, dieser werde sein Amt als Insolvenzverwalter nicht höchstpersönlich ausüben.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zu Anforderungen an die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters

15.09.2016

Der einzelne Gläubiger hat kein Beschwerderecht gegen die Entscheidung, einen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen, um Gesamtschadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter zu prüfen.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Insolvenzverwalters

25.08.2016

Ein Vergütungsanspruch kann verwirken, wenn der Insolvenzverwalter verschwiegen hat, dass in früheren Verfahren an sich selbst und die Gesellschaften Darlehen aus den dortigen Massen ausgereicht wurden.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zur Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters bei stiller Zwangsverwaltung

25.08.2016

Die Durchführung der stillen Zwangsverwaltung ist im Rahmen der Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Vertrauensverlust gegenüber Insolvenzverwalter bei Nichtoffenlegung einer Vorberatung

13.05.2016

Wenn ein Insolvenzverwalter eine Vorberatung des Schuldners verheimlicht, ist dies ein Fehlverhalten, welches das Vertrauen des Insolvenzrichters in die Integrität des Insolvenzverwalters nachhaltig zerstören kann.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Kriterien für die Geeignetheit zur Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste

13.05.2016

Die Merkmale der Ortsnähe und der Erreichbarkeit des Insolvenzverwalters vor Ort stellen keine sachgerechten Kriterien für die generelle Geeignetheit zur Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste dar.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Insolvenzrichter entscheidet über Aufnahme in Insolvenzverwaltervorauswahlliste

13.05.2016

Wenn ein Bewerber eine Vielzahl von Verfahren beanstandungsfrei geführt hat, kann ihm die fachliche Eignung nicht deswegen abgesprochen werden, weil der Insolvenzrichter ihm zwei Fehler nachweisen kann.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zur Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf natürliche Personen

28.11.2013

Eine Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf natürliche Personen verletzt eine juristische Person nicht in ihren Grundrechten.
Insolvenzrecht

Anwaltshaftung: Zu den Anwaltspflichten bei beschränktem Mandat

10.01.2012

Ein Anwaltsvertrag kann durch schlüssiges Verhalten zustande kommen-BGH vom 07.07.11-Az:IX ZR 161/09-Rechtsanwalt für Anwaltshaftung
Wirtschaftsrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Pflichtversicherungsgesetz - PflVG | § 12


(1) Wird durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers im Geltungsbereich dieses Gesetzes ein Personen- oder Sachschaden verursacht, so kann derjenige, dem wegen dieser Schäden Ersatzansprüche gegen den Halter, den Eigentümer oder den
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Insolvenzordnung - InsO | § 21 Anordnung vorläufiger Maßnahmen


(1) Das Insolvenzgericht hat alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten. Gegen die Anordnung der Maßnahme

Insolvenzordnung - InsO | § 274 Rechtsstellung des Sachwalters


(1) Für die Bestellung des Sachwalters, für die Aufsicht des Insolvenzgerichts sowie für die Haftung und die Vergütung des Sachwalters gelten § 27 Absatz 2 Nummer 4, § 54 Nummer 2 und die §§ 56 bis 60, 62 bis 65 entsprechend. (2) Der Sachwalter h
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Insolvenzordnung - InsO | § 22a Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses


(1) Das Insolvenzgericht hat einen vorläufigen Gläubigerausschuss nach § 21 Absatz 2 Nummer 1a einzusetzen, wenn der Schuldner im vorangegangenen Geschäftsjahr mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale erfüllt hat: 1. mindestens 6 000 000 Euro

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juli 2011 - IX ZR 161/09

bei uns veröffentlicht am 07.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 161/09 vom 7. Juli 2011 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den VorsitzendenRichter Prof. Dr. Kayser, den Richter Raebel, die Richterin Lohmann, den Richter Dr. Pape und die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2009 - IX ZB 179/08

bei uns veröffentlicht am 17.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 179/08 vom 17. Dezember 2009 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Kayser, Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer und Grupp

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2009 - IX ZB 178/08

bei uns veröffentlicht am 17.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 178/08 vom 17. Dezember 2009 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Kayser, Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer und Grupp

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2005 - IX ZB 308/04

bei uns veröffentlicht am 08.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 308/04 vom 8. Dezember 2005 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 59, 5 Abs. 1 a) Die Entlassung des Insolvenzverwalters wegen ihm vorgeworfener Pflichtverletzun

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2008 - III ZR 161/07

bei uns veröffentlicht am 31.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 161/07 vom 31. Januar 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839 Fi; InsO § 56 Eine Vorstrafe wegen einer Insolvenzstraftat steht der Bestellung eines Rechtsanwalts zum

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2016 - IX AR (VZ) 6/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 6/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ECLI:DE:BGH:2016:170316BIXARVZ6.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. D

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2016 - IX AR (VZ) 3/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 3/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ECLI:DE:BGH:2016:170316BIXARVZ3.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. D

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2019 - IX ZB 75/18

bei uns veröffentlicht am 12.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 75/18 vom 12. September 2019 in dem Restschuldbefreiungsverfahren ECLI:DE:BGH:2019:120919BIXZB75.18.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser und die Richter

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2019 - IX ZB 76/18

bei uns veröffentlicht am 12.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 76/18 vom 12. September 2019 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 63, 64 Abs. 1 Die Versagung der Vergütung des Insolvenzverwalters wegen Pflichtverletzungen

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2004 - IX ZB 123/03

bei uns veröffentlicht am 22.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 123/03 vom 22. Januar 2004 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 26 Abs. 1 Satz 1, 63; InsVV § 11 Abs. 1 Wird auf einen Eigenantrag des Schuldners, dem

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2007 - IX ZB 239/06

bei uns veröffentlicht am 20.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 239/06 vom 20. September 2007 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Vill, Cierniak und die Richterin Lohmann am 20.

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2007 - IV AR (VZ) 6/07

bei uns veröffentlicht am 19.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV AR(VZ) 6/07 vom 19. Dezember 2007 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Ri

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2009 - IX ZB 187/08

bei uns veröffentlicht am 05.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 187/08 vom 5. Februar 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 57, § 59 Abs. 2, § 92 Lehnt das Insolvenzgericht den Antrag eines einzelnen Insolvenzgläubigers au

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2013 - IX AR (VZ) 1/12

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR(VZ) 1/12 vom 19. September 2013 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 56 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 E

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Mai 2008 - IX ZB 303/05

bei uns veröffentlicht am 29.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 303/05 vom 29. Mai 2008 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 63, 64; InsVV § 5 a) Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters wird durch das Insolvenzgericht fest

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2003 - IX ZB 48/03

bei uns veröffentlicht am 04.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 48/03 vom 4. Dezember 2003 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 63; InsVV § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2, §§ 9, 10; ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 286, 288 Di

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - IX ZR 253/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 253/15 Verkündet am: 16. März 2017 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 60 a) Ob der.

Arbeitsgericht München Endurteil, 04. Jan. 2019 - 36 Ca 11585/17

bei uns veröffentlicht am 04.01.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf EURO 50.163,27 festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten nach beendetem Arbeitsve

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Mai 2016 - 34 Wx 17/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 3. Dezember 2015 aufgehoben. II. Es ergeht folgende Zwischenverfügung: Es fehlt

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 26. Apr. 2018 - M 30 K 16.5955

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2018 - 3 ZB 14.2645

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor I. Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt. II. Die Beigeladenen zu 1 und 3 tragen die Kosten des Antragsverfahrens je zur Hälfte. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 26.198,27 Euro fe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Juli 2017 - M 10 K 16.5955

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung der Auskunftserteilung durch die beklagte Rechtsanwaltskammer München hinsicht

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 16. Nov. 2018 - 2 U 68/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2018

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 17. Mai 2017 wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das angefochtene

Finanzgericht Hamburg Urteil, 05. Juni 2018 - 2 K 54/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Qualifizierung ihrer Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb. 2 Die Klägerin ist eine im Jahr 2001 gegründete Partnerschaftsgesellschaft, bestehend aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Ste

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2018 - IX ZR 238/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 238/17 Verkündet am: 26. April 2018 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 270 Abs. 1

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 29. Aug. 2017 - 2 VA 1/16

bei uns veröffentlicht am 29.08.2017

Tenor 1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 12. Februar 2016 wird zurückgewiesen. 2. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. 3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 4. Der Verfahrenswert wird auf 500

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Beschluss, 17. Aug. 2017 - 1 T 245/17

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 18.07.2017, Az. 3d IN 180/17 Grü, aufgehoben und die Sache zur weiteren Entscheidung unter Beachtung

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Mai 2017 - IX ZB 102/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 102/15 vom 4. Mai 2017 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 59 Abs. 1 Satz 1 Ein Insolvenzverwalter ist zu entlassen, wenn nachträglich bekannt wird, dass er im

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2017 - IX ZB 103/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 103/15 vom 16. Februar 2017 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 231, 250 Das Insolvenzgericht ist bei seiner Entscheidung, ob die Bestätigung eines Insolvenzplans zu versa

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Okt. 2016 - IX AR (VZ) 7/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 7/15 vom 13. Oktober 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 56; EGGVG §§ 23 ff a) Ein Insolvenzrichter kann die A

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juli 2016 - IX ZB 58/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 58/15 vom 21. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 56, 92, 76 a) Der einzelne Gläubiger hat kein Beschwerderecht gegen die Entscheidung des Insolven

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - IX ZB 52/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 52/15 vom 14. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 63 Abs. 1 Ein Insolvenzverwalter kann seinen Vergütungsanspruch verwirken, wenn er bei seiner Best

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - IX ZB 31/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 31/14 vom 14. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 49 Die Vereinbarung einer stillen Zwangsverwaltung, die zwischen den Absonderungsberechtigten eine

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 9/16 vom 14. Juli 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 116 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; SchVG §§ 7, 19 Der gemeinsame Vertreter für die Gläubiger von inhaltsgleichen Schu

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2016 - IX ZR 158/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 158/15 Verkündet am: 23. Juni 2016 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 56 Abs. 1 Satz

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2016 - IX AR (VZ) 5/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 5/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 56 Abs. 1 a) Wenn ein Bewerber um die Aufnahme in eine V

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2016 - IX AR (VZ) 1/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 1/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 56; EGGVG §§ 23 ff; FamFG § 8 Nr. 3 a) Auf das Verfahren

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2016 - IX AR (VZ) 4/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 4/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ECLI:DE:BGH:2016:170316BIXARVZ4.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. D

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2016 - IX AR (VZ) 2/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 2/15 vom 17. März 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 56 Abs. 1 a) Die Merkmale der Ortsnähe und der Erreichb

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 12. Jan. 2016 - 1 BvR 3102/13

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Gründe A. 1 Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind gerichtliche Entscheidungen, mit denen de

Landgericht Freiburg Beschluss, 02. Dez. 2015 - 3 T 157/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Tenor 1. Die sofortigen Beschwerden der Beschwerdeführerinnen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 26.05.2015 - 8 IN 249/13 - werden zurückgewiesen. 2. Die Beschwerdeführerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Die

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 8 A 1032/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen teilweise geändert. Der Tenor wird wie folgt neu gefasst: „Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Finanzamts B. vom 18. März 2010 und seiner Einspruchse

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 8 A 1126/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der erste Absatz des Tenors der erstinstanzlichen Entscheidung wie folgt neu gefasst wird: „Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Finanzamts L. vom 17. Dezember 2012 verpfli

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 8 A 1074/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der erste Absatz des Tenors der erstinstanzlichen Entscheidung wie folgt neu gefasst wird: „Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Finanzamts L. vom 3. Januar 2013 verpflicht

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 8 A 1073/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der erste Absatz des Tenors der erstinstanzlichen Entscheidung wie folgt neu gefasst wird: „Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Finanzamts L. vom 7. Dezember 2012 verpflic

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 27. Okt. 2015 - 9 K 97/13 G,F

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor 1. Der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag für 2003 vom 07.11.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.12.2012 wird aufgehoben. 2. Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 20

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Sept. 2015 - 6 AZR 492/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. März 2014 - 12 Sa 265/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juli 2015 - AnwZ (Brfg) 24/14

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des 4. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 17. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

Landgericht Hamburg Beschluss, 22. Juni 2015 - 326 T 27/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Amtsgericht Hamburg vom 13.02.2015, Az. 67a IN 42/14, wird zurückgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Die Rechtsbeschwerde wi

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2014 - IX ZB 60/13

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB60/13 vom 4. Dezember 2014 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 12 Abs. 1; InsO § 63 Abs. 1; InsVV § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Die Festsetzung der Vergütung des Ins

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(1) Das Insolvenzgericht hat einen vorläufigen Gläubigerausschuss nach § 21 Absatz 2 Nummer 1a einzusetzen, wenn der Schuldner im vorangegangenen Geschäftsjahr mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale erfüllt hat: 1. mindestens 6 000 000 Euro Bilanzsumme...