Aufgaben und Rechtsstellung des Verfahrenskoordinators
(1) Der Verfahrenskoordinator hat für eine abgestimmte Abwicklung der Verfahren über die gruppenangehörigen Schuldner zu sorgen, soweit dies im Interesse der Gläubiger liegt. Zu diesem Zweck kann er insbesondere einen Koordinationsplan vorlegen. Er kann diesen in den jeweiligen Gläubigerversammlungen erläutern oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person erläutern lassen.
(2) Die Insolvenzverwalter und vorläufigen Insolvenzverwalter der gruppenangehörigen Schuldner sind zur Zusammenarbeit mit dem Verfahrenskoordinator verpflichtet. Sie haben ihm auf Aufforderung insbesondere die Informationen mitzuteilen, die er für eine zweckentsprechende Ausübung seiner Tätigkeit benötigt.
(3) Soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Bestellung des Verfahrenskoordinators, für die Aufsicht durch das Insolvenzgericht sowie für die Haftung und Vergütung § 27 Absatz 2 Nummer 4 und die §§ 56 bis 60, 62 bis 65 entsprechend.
Passende Werkzeuge
- Gesellschaftsrecht / GmbH-GeschäftsführerInsolvenzanfechtung: Risiko & Fristen prüfen (§§ 130–135, 142 InsO)Kann der Insolvenzverwalter eine Zahlung zurückfordern? Prüfen Sie transparent, welcher Anfechtungstatbestand (§§ 130, 131, 133, 134, 135 InsO) nach Ihren Angaben in Betracht kommt, ob die Zahlung im jeweiligen Rückschau-Fenster (3 Monate / 4 Jahre / 10 Jahre) liegt und ob das Bargeschäfts-Privileg (§ 142 InsO) sowie die Verjährung (§ 146 InsO) greifen — Risiko-Einordnung je Tatbestand (hoch/mittel/gering), keine Rechtsberatung.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- Schulden & InsolvenzPrivatinsolvenz- & Sanierungs-AssistentStrukturierte Erstorientierung zu Schulden, Gläubigern, Vergleichsoptionen und digitaler Kanzlei-Übergabe.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.