Insolvenzordnung - InsO | § 270a Antrag; Eigenverwaltungsplanung

(1) Der Schuldner fügt dem Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung eine Eigenverwaltungsplanung bei, welche umfasst:

1.
einen Finanzplan, der den Zeitraum von sechs Monaten abdeckt und eine fundierte Darstellung der Finanzierungsquellen enthält, durch welche die Fortführung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes und die Deckung der Kosten des Verfahrens in diesem Zeitraum sichergestellt werden soll,
2.
ein Konzept für die Durchführung des Insolvenzverfahrens, welches auf Grundlage einer Darstellung von Art, Ausmaß und Ursachen der Krise das Ziel der Eigenverwaltung und die Maßnahmen beschreibt, welche zur Erreichung des Ziels in Aussicht genommen werden,
3.
eine Darstellung des Stands von Verhandlungen mit Gläubigern, den am Schuldner beteiligten Personen und Dritten zu den in Aussicht genommenen Maßnahmen,
4.
eine Darstellung der Vorkehrungen, die der Schuldner getroffen hat, um seine Fähigkeit sicherzustellen, insolvenzrechtliche Pflichten zu erfüllen, und
5.
eine begründete Darstellung etwaiger Mehr- oder Minderkosten, die im Rahmen der Eigenverwaltung im Vergleich zu einem Regelverfahren und im Verhältnis zur Insolvenzmasse voraussichtlich anfallen werden.

(2) Des Weiteren hat der Schuldner zu erklären,

1.
ob, in welchem Umfang und gegenüber welchen Gläubigern er sich mit der Erfüllung von Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen, Pensionszusagen oder dem Steuerschuldverhältnis, gegenüber Sozialversicherungsträgern oder Lieferanten in Verzug befindet,
2.
ob und in welchen Verfahren zu seinen Gunsten innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Antrag Vollstreckungs- oder Verwertungssperren nach diesem Gesetz oder nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz angeordnet wurden und
3.
ob er für die letzten drei Geschäftsjahre seinen Offenlegungspflichten, insbesondere nach den §§ 325 bis 328 oder 339 des Handelsgesetzbuchs nachgekommen ist.

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Insolvenzrecht: Zur Vergütung des vorläufigen Sachwalters

25.08.2016

Dem Sachwalter sind die Tätigkeiten zu vergüten, die ihm vom Gesetz oder vom Insolvenzgericht und den Verfahrensbeteiligten in wirksamer Weise übertragen worden sind.
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Insolvenzanfechtung - Was wird geregelt? Welche Rechte haben Sie?

16.10.2014

Durch eine Insolvenzanfechtung werden Vermögensverschiebungen des Schuldners, welche vor der Insolvenz getätigt wurden, rückgängig gemacht.

Insolvenzrechtsreform zur Erleichterung der Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen

25.02.2011

Das neues Schutzschirmverfahren, das am 23.02.2011 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll eine Unternehmenssanierung erleichtern und die Eigenverwaltung in den Mittelpunkt stellen - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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Insolvenzordnung - InsO | § 270b Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung


(1) Das Gericht bestellt einen vorläufigen Sachwalter, auf den die §§ 274 und 275 anzuwenden sind (vorläufige Eigenverwaltung), wenn 1. die Eigenverwaltungsplanung des Schuldners vollständig und schlüssig ist und2. keine Umstände bekannt sind, aus de
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 325 Offenlegung


(1) Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft haben für die Gesellschaft folgende Unterlagen, sofern sie aufzustellen oder zu erstellen sind, in deutscher Sprache offenzulegen:1.den festgestellten Jahresabschluss, de

Handelsgesetzbuch - HGB | § 339 Offenlegung


(1) Der Vorstand hat unverzüglich nach der Generalversammlung über den Jahresabschluß, jedoch spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahrs, den festgestellten Jahresabschluß, den Lagebericht, die Er

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2013 - IX ZB 43/12

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 43/12 vom 7. Februar 2013 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 6, 21 Abs. 1 Satz 2, § 270a Die Entscheidung des Insolvenzgerichts,

Oberlandesgericht München Endurteil, 19. Okt. 2017 - 23 U 1961/16

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Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2016 - IX ZR 114/15

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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Juni 2016 - 9 K 2564/14

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin (Klin) ist in der Rechtsform einer GmbH im Bereich der ......... tätig. Sie versteuerte ihre Umsätze nach

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 14. Juni 2016 - 8 U 44/15

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Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 13.02.2015 (13 O 81/14 KfH I) wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt. III. Dieses und das angef

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. März 2016 - IX ZR 157/14

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Amtsgericht Münster Beschluss, 18. Jan. 2016 - 74 IN 65/14

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Tenor wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt: 0,85 (85 %) der Regelvergütung entsprechend §§ 2 Abs. 1 InsVV, 63 Abs. 3 InsO (auf den Regelwert von 531.792 EUR) 452.023,20 EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer in Höhe vo

Landgericht Hamburg Urteil, 28. Okt. 2015 - 304 O 65/15

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 444.296,24 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 1. März 2015 aus EUR 194.296,24 und aus EUR 250.000,00 seit dem 1. Oktober 2013 zu zahlen. 2. Der Beklagte

Landgericht Hagen Urteil, 07. Okt. 2015 - 10 O 57/15

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 154.275,55 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Bek

Amtsgericht Essen Beschluss, 09. Juli 2015 - 163 IN 170/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt: Vergütung 16.949,16 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer in Höhe von 3.220,34 EUR __________________________________________________________________ Endbetrag 20.169,50

Landgericht Hamburg Urteil, 24. Apr. 2015 - 303 O 236/14

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 117.555,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf diesen Betrag seit 02.12.2013 zu zahlen. 2. Die Widerklage wird abgewiesen. 3. Von den Kosten d

Amtsgericht Wuppertal Beschluss, 23. März 2015 - 145 IN 458/14

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor In dem Insolvenzverfahren werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt: Vergütung 73.216,80 EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen       375,00 EUR Zwischensumme 73.591

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. März 2015 - IX ZB 77/14

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXZB 77/14 vom 5. März 2015 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Vill, die Richterin Lohmann und den R

Landgericht Dessau-Roßlau Beschluss, 29. Jan. 2015 - 8 T 94/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor Die Beschwerde des vorläufigen Sachwalters vom 08.01.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 20.12.2013 - 2 IN 162/12 - wird zurückgewiesen. Die Beschwerde des Insolvenzverwalters vom 09.01.2014 gegen den Beschlus

Landgericht Halle Beschluss, 14. Nov. 2014 - 3 T 86/14

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 07.10.2014 wird auf Kosten der Schuldnerin zurückgewiesen. 2. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Beschlusses

Amtsgericht Essen Beschluss, 03. Nov. 2014 - 166 IN 155/13

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor werden die Vergütung und Auslangen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt: Vergütung 1.657,45 EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 0,00 EUR _____________________________________________________

Arbeitsgericht Bonn Beschluss, 13. Aug. 2014 - 2 BV 126/13 EU

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die außerordentliche Kündigung der Betriebsverein-              barung für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung der M.               Aktiengesellschaft für Energiewirtschaft C. I. v.d.H. vom 5. Oktober 1984

Landgericht Düsseldorf Urteil, 15. Juli 2014 - 1 O 425/12

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor Die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde des Notars Dr. F mit der Nummer UR.Nr. XXXX für XXXX K vom 26. Juli 2012 wird für unzulässig erklärt. Die Beklagten werden verurteilt, die vollstreckbare Ausfertigung der notariellen Urkunde

Landgericht Freiburg Urteil, 09. Mai 2014 - 12 O 62/13

bei uns veröffentlicht am 09.05.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Euro 690.200,00 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 10.1.2013 zu zahlen. 2. Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Beschluss, 10. Apr. 2014 - 3f IN 27/14

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor 1. Es wird angeordnet, dass der Schuldner Masseverbindlichkeiten begründet, soweit er zum Zwecke der Vorfinanzierung des Insolvenzgelds seiner Arbeitnehmer für den Monat April 2014 gegenüber der H. AG […] Verbindlichkeiten in Höhe von bis z

Amtsgericht Montabaur Beschluss, 27. Dez. 2012 - 14 IN 282/12

bei uns veröffentlicht am 27.12.2012

Tenor Der Antrag der Antragstellerin = Schuldnerin auf gerichtliche Ermächtigung zur Begründung diverser mit Schriftsatz vom 20.11.2012 genannter Masseverbindlichkeiten (Bl. 311 ff. d.A.) unter dem Vorbehalt der Zustimmung des vorläufigen Sachwalt

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