Insolvenzordnung - InsO | § 271 Nachträgliche Anordnung

Beantragt die Gläubigerversammlung mit der in § 76 Absatz 2 genannten Mehrheit und der Mehrheit der abstimmenden Gläubiger die Eigenverwaltung, so ordnet das Gericht diese an, sofern der Schuldner zustimmt. Zum Sachwalter kann der bisherige Insolvenzverwalter bestellt werden.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Insolvenzordnung - InsO | § 76 Beschlüsse der Gläubigerversammlung


(1) Die Gläubigerversammlung wird vom Insolvenzgericht geleitet. (2) Ein Beschluß der Gläubigerversammlung kommt zustande, wenn die Summe der Forderungsbeträge der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Forderungsbeträge der abs

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juli 2011 - IX ZB 64/10

bei uns veröffentlicht am 21.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 64/10 vom 21. Juli 2011 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 78 Abs. 1, § 272 Abs. 1 Nr. 1 Der Beschluss der Gläubigerversammlung, die Aufhebung der Eigenverwa

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2019 - IX ZR 47/18

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 47/18 Verkündet am: 7. Februar 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 149 Abs. 2, § 76 Bestimmungen

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2007 - IX ZB 10/05

bei uns veröffentlicht am 11.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 10/05 vom 11. Januar 2007 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 270, 34 Abs. 2 Die Ablehnung des Antrags auf Anordnung der Eigenverwaltung kann weder isoliert noch

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2007 - IX ZB 85/05

bei uns veröffentlicht am 11.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 85/05 vom 11. Januar 2007 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 270, 34 Abs. 1, § 26 Abs. 1 Satz 2 Die Ablehnung der Eigenverwaltun

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2006 - II ZR 151/04

bei uns veröffentlicht am 03.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 151/04 Verkündet am: 3. Juli 2006 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja (ohne I der E

Amtsgericht Essen Beschluss, 01. Sept. 2015 - 163 IN 14/15

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Tenor wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.09.2015, um 10:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.02.2015 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanw

Amtsgericht Mönchengladbach Beschluss, 25. Juli 2014 - 45 IN 27/14

bei uns veröffentlicht am 25.07.2014

Tenor wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 25.07.2014, um 12:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.02.2014 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsan

Landgericht Köln Urteil, 04. Juli 2014 - 16 O 575/13

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, 108.986,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.12.2013 an den Kläger zur Masse zu zahlen.               Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklag

Amtsgericht Ludwigsburg Beschluss, 20. Juli 2006 - 1 IN 536/05 - s

bei uns veröffentlicht am 20.07.2006

Tenor wird heute, am 20.07.2006 , um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet und ... zum Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum

Referenzen

(1) Die Gläubigerversammlung wird vom Insolvenzgericht geleitet. (2) Ein Beschluß der Gläubigerversammlung kommt zustande, wenn die Summe der Forderungsbeträge der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Forderungsbeträge der abstimmenden...