(1) Der Insolvenzverwalter hat jede angemeldete Forderung mit den in § 174 Abs. 2 und 3 genannten Angaben in eine Tabelle einzutragen. Die Tabelle ist mit den Anmeldungen sowie den beigefügten Urkunden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen.

(2) Hat ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, aus einer vorsätzlich pflichtwidrig verletzten gesetzlichen Unterhaltspflicht oder aus einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung angemeldet, so hat das Insolvenzgericht den Schuldner auf die Rechtsfolgen des § 302 und auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinzuweisen.

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Insolvenzrecht: Steuerforderung widerspruchslos festgestellt – Einwendungen des Geschäftsführers einer GmbH im Haftungsverfahren gem. § 166 AO ausgeschlossen

17.04.2020

Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, sind Einwendungen des Geschäftsführers der GmbH auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen der Haftung gem. § 166 AO gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Insolvenzrecht: Der Insolvenzverwalter muss jede formal ordnungsgemäß angemeldete Forderung in die Insolvenztabelle eintragen

04.01.2018

Ein Insolvenzgläubiger kann einen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreit auch dann wirksam aufnehmen, wenn der Widerspruch nur auf insolvenzrechtliche Einwendungen gestützt wird – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Insolvenzrecht Berlin

Insolvenzrecht: Zur Versagung der Restschuldbefreiung

17.03.2016

Eine Versagung kann auch dann berücksichtigt werden, wenn es um die Aufhebung der Stundung geht, weil der Schuldner verheimlicht hat, dass ihm bereits einmal die Restschuldbefreiung erteilt worden ist.
Insolvenzrecht

ZPO: Jahresausschlussfrist für Wiedereinsetzungsantrag - Sphäre des Zustellungsempfängers

10.03.2016

Ein nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende der versäumten Frist gestellter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann unzulässig wenn dem Empfänger vorenthalten wurde.
Zivilprozessrecht

Insolvenzrecht: Zu den Darlegungserfordernissen bei vorsätzlicher unerlaubten Handlung

20.03.2014

In der Anmeldung muss der Rechtsgrund so beschrieben werden, dass der aus ihm hergeleitete Anspruch in tatsächlicher Hinsicht zweifelsfrei bestimmt ist.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zur Wirkung der Restschuldbefreiung

28.08.2013

Von der Erteilung der Restschuldbefreiung können Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung ausgenommen sein.
Insolvenzrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 370 Steuerhinterziehung


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,2.die Finanzbehörden pflichtwidrig über steu

Abgabenordnung - AO 1977 | § 374 Steuerhehlerei


(1) Wer Erzeugnisse oder Waren, hinsichtlich deren Verbrauchsteuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union hinterzogen oder Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 begangen worden ist, ankauft oder sonst s

Abgabenordnung - AO 1977 | § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel


(1) Wer gewerbsmäßig Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzieht oder gewerbsmäßig durch Zuwiderhandlungen gegen Monopolvorschriften Bannbruch begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Insolvenzordnung - InsO | § 174 Anmeldung der Forderungen


(1) Die Insolvenzgläubiger haben ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Zur Vertretung des Gläubigers im Verfahren nach die

Insolvenzordnung - InsO | § 302 Ausgenommene Forderungen


Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt: 1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gew

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juli 2011 - IX ZA 11/11

bei uns veröffentlicht am 07.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 11/11 vom 7. Juli 2011 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Raebel, die Richterin Lohmann, den Richter Dr. Pape und die Richt

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Mai 2013 - IX ZR 151/12

bei uns veröffentlicht am 07.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 151/12 Verkündet am: 7. Mai 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 174 Abs. 2, § 17

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2019 - IX ZR 79/18

bei uns veröffentlicht am 11.04.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 79/18 Verkündet am: 11. April 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 174 D

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2009 - IX ZR 239/07

bei uns veröffentlicht am 05.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 239/07 Verkündet am: 5. November 2009 Hauck Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 322 Abs. 1; InsO § 3

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Jan. 2008 - IX ZR 220/06

bei uns veröffentlicht am 17.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 220/06 Verkündet am: 17. Januar 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 174 Abs. 2, § 17

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Sept. 2019 - VII ZB 91/17

bei uns veröffentlicht am 04.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 91/17 vom 4. September 2019 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 850f Abs. 2; InsO § 174 Abs. 2, § 175 Abs. 2, §§ 201, 302 Nr. 1 Durch die Vorlage

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Dez. 2019 - IX ZR 53/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 53/18 Verkündet am: 19. Dezember 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juni 2009 - IX ZR 154/08

bei uns veröffentlicht am 25.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 154/08 Verkündet am: 25. Juni 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 175 Abs. 2, §§ 18

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2009 - IX ZB 213/07

bei uns veröffentlicht am 16.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 213/07 vom 16. Juli 2009 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, Dr. Pape und Grupp am 16. Juli 20

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Feb. 2011 - IX ZB 237/09

bei uns veröffentlicht am 10.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 237/09 vom 10. Februar 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 289 Abs. 1 Satz 1, § 290 Die Zurückweisung von nach dem Schlusstermin gehaltenen Vortr

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2013 - IX ZR 30/13

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 30/13 Verkündet am: 10. Oktober 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2006 - IX ZR 187/04

bei uns veröffentlicht am 18.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 187/04 Verkündet am: 18. Mai 2006 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 256 Abs. 1, § 70

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2008 - IX ZR 100/07

bei uns veröffentlicht am 12.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 100/07 Verkündet am: 12. Juni 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 256 Abs. 1; InsO §

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Jan. 2017 - IX ZR 315/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILURTEIL IX ZR 315/14 Verkündet am: 26. Januar 2017 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 87,

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2008 - IX ZR 124/08

bei uns veröffentlicht am 18.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 124/08 Verkündet am: 18. Dezember 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 174 Abs. 2, § 17

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Sept. 2003 - IX ZB 44/03

bei uns veröffentlicht am 18.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 44/03 vom 18. September 2003 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein InsO § 4a Abs. 2, § 175 Abs. 2, § 302 Nr. 1 Hat ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaub

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2010 - IX ZR 24/10

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 24/10 Verkündet am: 16. Dezember 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 302 Nr. 1, § 17

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 30. Aug. 2016 - L 7 R 5125/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 27. Juli 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 45

Oberlandesgericht München Endurteil, 08. Juli 2019 - 21 U 3749/18

bei uns veröffentlicht am 08.07.2019

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 29.08.2018, Az. 2 O 3148/17, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorlä

Oberlandesgericht München Endurteil, 12. März 2019 - 18 U 2812/18

bei uns veröffentlicht am 12.03.2019

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 06.07.2018, Az. 5 O 583/18, aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das U

Oberlandesgericht Bamberg Urteil, 07. Mai 2019 - 5 U 99/18

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Coburg vom 19.04.2018, Az.: 1 HK O 48/17, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz z

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 11. Apr. 2018 - 13 W 452/18

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 05.02.2018 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte. 3. Der Beschwerdewert wird au

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 31. Juli 2017 - 8 U 308/16

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.01.2016, Az. 9 O 6610/05, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: a) Es wird festgestel

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Mai 2018 - 7 U 3756/17

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 05.10.2017, Aktenzeichen 23 O 2423/17, wird einstimmig zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Oberlandesgericht Bamberg Endurteil, 08. März 2018 - 1 U 180/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 01.09.2016, Az. 13 O 484/14, wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist

Amtsgericht Ansbach Endurteil, 26. Nov. 2015 - 5 C 1066/15

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.600,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.05.2015 zu bezahlen. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außer

Landgericht Ansbach Hinweisschreiben, 03. Juni 2016 - 1 S 14/16

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Ansbach vom 26.11.2015, Az. 5 C 1066/15, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich kei

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 02. Nov. 2018 - 11 U 17/18

bei uns veröffentlicht am 02.11.2018

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5. Januar 2018, Az. 329 O 199/17, dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger € 10.451,68 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Proz

Bundesarbeitsgericht EuGH-Vorlage, 16. Okt. 2018 - 3 AZR 878/16 (A)

bei uns veröffentlicht am 16.10.2018

Tenor I. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

Bundesarbeitsgericht EuGH-Vorlage, 16. Okt. 2018 - 3 AZR 139/17 (A)

bei uns veröffentlicht am 16.10.2018

Tenor I. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Juni 2018 - 3 K 1568/15

bei uns veröffentlicht am 15.06.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber trägt. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den B

Finanzgericht Hamburg Urteil, 05. Juni 2018 - 2 K 54/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Qualifizierung ihrer Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb. 2 Die Klägerin ist eine im Jahr 2001 gegründete Partnerschaftsgesellschaft, bestehend aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Ste

Landgericht Stendal Beschluss, 12. Okt. 2017 - 25 T 13/17

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor Die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stendal - Insolvenzgericht - vom 20.12.2016 wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die sofortige

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2017 - XI R 9/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 10. März 2016  14 K 2710/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landgericht Hamburg Urteil, 03. Mai 2017 - 318 S 48/16

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 15.04.2016, Az. 532 C 367/15, abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 3.200,-- nebst Zinsen in Höhe vo

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2017 - I ZB 119/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 119/15 vom 26. April 2017 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 240, § 1060 Abs. 2 Satz 1 a) Ein Verfahren auf

Bundesgerichtshof Teilurteil, 26. Jan. 2017 - IX ZR 315/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten zu 6 wird das Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 23. Januar 2009 insoweit aufgehoben, als die Beklagte zu 1 beschwert ist. Die Berufu

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 25. Jan. 2017 - 3 A 152/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine kostenrechtliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit der Rückforderung von Subventionen durch die Beklagte. 2 Herr W. H. erhielt auf seinen Antrag vom 12.12.1990 mit Bescheid des Ministeriums für W

Bundessozialgericht Beschluss, 27. Sept. 2016 - B 11 AL 46/16 B

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Die Beschwerde des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 20. April 2016 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. G

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2016 - IX ZB 71/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 71/15 vom 4. Februar 2016 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 13, 290 Abs. 1 Nr. 3 aF Dem Schuldner fehlt das für den Antrag auf Eröffnung des Inso

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2016 - IX ZA 24/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 24/15 vom 21. Januar 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 234 Abs. 3 Ein nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende der versäumten Frist gestellter Antrag auf.

Sozialgericht Halle Urteil, 01. Dez. 2015 - S 1 R 1098/11

bei uns veröffentlicht am 01.12.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Verrechnung von Beitragsansprüchen mit dem laufenden Anspruch des Klägers auf Regelaltersrente im Zeitraum

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 21. Okt. 2015 - 1 U 196/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 3, vom 02.09.2014, 303 O 29/14, abgeändert und wie folgt neugefasst: Die Beklagte wird verurt

Landgericht Bonn Beschluss, 29. Juli 2015 - 6 T 141/15

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 20.05.2015 wird zurückgewiesen. Dem Schuldner wird für den Wiedereinsetzungsantrag vom 27.03.2015 und für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Be

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 27. März 2015 - 1 K 4001/13 U

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1 Tatbestand 2Der Kläger wurde am 01.06.2012 durch Beschluss des Amtsgerichts A zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der B GmbH & Co. KG, C, (Insolvenzschuldnerin) ern

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2014 - IX ZB 2/14

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB2/14 vom 3. Juli 2014 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill, die Richterin Lohmann, den Richter Dr. Pape und die Ric

Amtsgericht Düsseldorf Beschluss, 01. Juli 2014 - 510 IK 125/06

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor 1.       der Widerspruch des vormaligen Gemeinschuldners gegen die Feststellung der Forderung der weiteren Beteiligten als Deliktsforderung i.S.v. § 302 Nr. 1 InsO ist wirksam erhoben. 2.       die vom Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Juni 2014 - VIII R 54/10

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Treuhänder über das Vermögen des M. M war seit 1997 Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer GmbH (M-Gm

Finanzgericht Münster Urteil, 18. Juni 2014 - 10 K 3686/11 E

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor Der Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 16.4.2014 wird dergestalt abgeändert, dass nach § 33 EStG abziehbare außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 3.614 € berücksichtigt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Berechnung der fest

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2014 - IX ZR 287/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 287/12 vom 15. Mai 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 240 Die Unterbrechung des Rechtsstreits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Hauptp

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