Insolvenzordnung - InsO | § 184 Klage gegen einen Widerspruch des Schuldners

(1) Hat der Schuldner im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren (§ 177) eine Forderung bestritten, so kann der Gläubiger Klage auf Feststellung der Forderung gegen den Schuldner erheben. War zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsstreit über die Forderung anhängig, so kann der Gläubiger diesen Rechtsstreit gegen den Schuldner aufnehmen.

(2) Liegt für eine solche Forderung ein vollstreckbarer Schuldtitel oder ein Endurteil vor, so obliegt es dem Schuldner binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben. Das Insolvenzgericht erteilt dem Schuldner und dem Gläubiger, dessen Forderung bestritten worden ist, einen beglaubigten Auszug aus der Tabelle und weist den Schuldner auf die Folgen einer Fristversäumung hin. Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung des Anspruchs nachzuweisen.

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Insolvenzrecht: Steuerforderung widerspruchslos festgestellt – Einwendungen des Geschäftsführers einer GmbH im Haftungsverfahren gem. § 166 AO ausgeschlossen

17.04.2020

Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, sind Einwendungen des Geschäftsführers der GmbH auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen der Haftung gem. § 166 AO gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Insolvenzrecht: Zum Widerspruch gegen den angemeldeten Rechtsgrund

21.11.2013

Der eigenverwaltende Schuldner kann seinen Widerspruch auf den Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beschränken.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zum Rechtsschutzbedürfnis bei negativer Feststellungsklage

10.09.2013

Liegt ein vorläufig vollstreckbarer Titel vor, so kann dem Schuldner das Rechtsschutzbedürfnis nicht ohne weiteres abgesprochen werden.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zur Wirkung der Restschuldbefreiung

28.08.2013

Von der Erteilung der Restschuldbefreiung können Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung ausgenommen sein.
Insolvenzrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Insolvenzordnung - InsO | § 185 Besondere Zuständigkeiten


Ist für die Feststellung einer Forderung der Rechtsweg zum ordentlichen Gericht nicht gegeben, so ist die Feststellung bei dem zuständigen anderen Gericht zu betreiben oder von der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzunehmen. § 180 Abs. 2 und die §§ 1
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Insolvenzordnung - InsO | § 177 Nachträgliche Anmeldungen


(1) Im Prüfungstermin sind auch die Forderungen zu prüfen, die nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind. Widerspricht jedoch der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger dieser Prüfung oder wird eine Forderung erst nach dem Prüfu

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Bundesgerichtshof Urteil, 07. Mai 2013 - IX ZR 151/12

bei uns veröffentlicht am 07.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 151/12 Verkündet am: 7. Mai 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 174 Abs. 2, § 17

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2013 - IX ZB 208/11

bei uns veröffentlicht am 20.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 208/11 vom 20. Juni 2013 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 290, 296, 302 Nr. 1, § 184 Abs. 1 Ein Gläubiger hat jedenfalls dann ein rechtlich geschütztes Int

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - II ZA 9/18

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZA 9/18 vom 7. Mai 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:070519BIIZA9.18.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Mai 2019 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Drescher, die Richter Sunder

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2009 - IX ZR 239/07

bei uns veröffentlicht am 05.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 239/07 vom 5. November 2009 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel und Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann und den Richter

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Jan. 2008 - IX ZR 220/06

bei uns veröffentlicht am 17.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 220/06 Verkündet am: 17. Januar 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 174 Abs. 2, § 17

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2012 - IX ZR 218/10

bei uns veröffentlicht am 16.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 218/10 Verkündet am: 16. Februar 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Jan. 2018 - XI ZR 17/15

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILURTEIL XI ZR 17/15 Verkündet am: 9. Januar 2018 Weber Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 491 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juni 2009 - IX ZR 154/08

bei uns veröffentlicht am 25.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 154/08 Verkündet am: 25. Juni 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 175 Abs. 2, §§ 18

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2013 - IX ZR 286/12

bei uns veröffentlicht am 11.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 286/12 Verkündet am: 11. Juli 2013 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 184 Abs. 2, §

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2009 - IX ZR 235/08

bei uns veröffentlicht am 22.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 235/08 vom 22. Januar 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 184; ZPO § 3 Der Streitwert einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, eine angemeldete Forderung

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2009 - XI ZB 28/08

bei uns veröffentlicht am 27.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 28/08 vom 27. Januar 2009 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Januar 2009 durch den Richter Dr. Joeres als Vorsitzenden, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Ellenberger, Mai

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2006 - IX ZR 240/04

bei uns veröffentlicht am 06.04.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 240/04 vom 6. April 2006 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Vill, Cierniak und die Richterin Lohmann am 6. April 2006

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Okt. 2004 - V ZR 100/04

bei uns veröffentlicht am 15.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Teil-URTEIL V ZR 100/04 Verkündet am: 15. Oktober 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2013 - IX ZR 30/13

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 30/13 Verkündet am: 10. Oktober 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2006 - IX ZR 187/04

bei uns veröffentlicht am 18.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 187/04 Verkündet am: 18. Mai 2006 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 256 Abs. 1, § 70

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2010 - IX ZR 41/10

bei uns veröffentlicht am 02.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 41/10 Verkündet am: 2. Dezember 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 256; InsO § 184 A

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2010 - IX ZR 247/09

bei uns veröffentlicht am 02.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 247/09 Verkündet am: 2. Dezember 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 256; BGB § 194 Ab

Bundesgerichtshof Urteil, 18. März 2010 - I ZR 158/07

bei uns veröffentlicht am 18.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 158/07 Verkündet am: 18. März 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Juli 2006 - IX ZB 263/05

bei uns veröffentlicht am 06.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 263/05 vom 6. Juli 2006 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 20 Abs. 2, § 287 Abs. 1 Hat der ordnungsgemäß belehrte Schuldner in einem früheren Insolven

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2008 - IX ZR 124/08

bei uns veröffentlicht am 18.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 124/08 Verkündet am: 18. Dezember 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 174 Abs. 2, § 17

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Sept. 2003 - IX ZB 44/03

bei uns veröffentlicht am 18.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 44/03 vom 18. September 2003 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein InsO § 4a Abs. 2, § 175 Abs. 2, § 302 Nr. 1 Hat ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaub

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2010 - IX ZR 24/10

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 24/10 Verkündet am: 16. Dezember 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 302 Nr. 1, § 17

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Juni 2012 - IX ZR 160/11

bei uns veröffentlicht am 28.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 160/11 Verkündet am: 28. Juni 2012 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhan

Finanzgericht München Urteil, 10. März 2016 - 14 K 2710/13

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 14 K 2710/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Anwendung des § 166 AO bei widerspruchsloser Feststellung im Insolvenzverfahren In de

Oberlandesgericht München Endurteil, 30. Nov. 2017 - 23 U 1226/17

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 13.03.2017, Az. 28 O 15252/16, aufgehoben. 2. Die Zwangsvollstreckung aus den Kostenfestsetzungsbeschlüssen des Landgerichts München I, Gz. 28 O

Oberlandesgericht München Teilurteil, 16. Juni 2016 - 23 U 625/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor I. Die Berufung der Beklagten zu 1) und zu 3) bis zu 7) wird mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass 1. festgestellt wird, dass der Widerspruch der Beklagten zu 1) gegen die von der Klägerin im Insolvenzverfahren über das Verm

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 30. Aug. 2016 - L 7 R 5125/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 27. Juli 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 45

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 31. Juli 2017 - 8 U 308/16

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.01.2016, Az. 9 O 6610/05, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: a) Es wird festgestel

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Okt. 2014 - 20 W 2094/14

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor Die Beschwerden der Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 1) und 2) und der Prozessbevollmächtigten des Beklagten zu 3) gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 6.10.2014, Az. 35 O 20909/13, werden zurückgewiesen.

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Jan. 2015 - 20 W 30/15

bei uns veröffentlicht am 09.01.2015

Tenor Die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 24.11.2014, Az. 35 O 28438/13, wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Kläger und Beschwerdegegner (im Folgenden: Beschwerd

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Aug. 2018 - XI R 57/17

bei uns veröffentlicht am 29.08.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18. Januar 2017  10 K 3671/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Aug. 2018 - VII R 24, 25/17, VII R 24/17, VII R 25/17

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

Tenor Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 18. Mai 2017  1 K 3539/16 aufgehoben, soweit der angefochtene Feststellungsbescheid aufgehoben wurde.

Bundesgerichtshof Teilurteil, 09. Jan. 2018 - XI ZR 17/15

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 15. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 7. Januar 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als ein Anspruch des Klägers a

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2017 - XI R 9/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 10. März 2016  14 K 2710/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2017 - VII R 25/16

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Juli 2016  2 K 203/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2017 - I ZB 119/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 119/15 vom 26. April 2017 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 240, § 1060 Abs. 2 Satz 1 a) Ein Verfahren auf

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 04. Juli 2016 - 2 K 203/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Haftungsbescheid des Beklagten, mit dem er als ehemaliger Geschäftsführer.

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juni 2016 - IX ZB 18/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 18/15 vom 23. Juni 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 14 Abs. 1 Satz 1 Stützt ein Gläubiger seinen Eröffnungsantrag auf die Übernahme der persönlichen Haf

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Mai 2016 - IX ZA 32/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 32/15 vom 12. Mai 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:120516BIXZA32.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2016 - XI ZR 46/14

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 46/14 vom 10. Mai 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 240, § 767, § 794 Abs. 1 Nr. 5, § 797 InsO § 85, § 86, § 180 Abs. 2, § 184 Zu der Frage, ob und ggf. unter

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 21. Okt. 2015 - 12 W 685/15

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 01.09.2015 abgeändert. Der Streitwert wird auf bis zu 6.000 € festgesetzt. Gründe

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Sept. 2015 - XI R 47/13

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 12. September 2013  10 K 692/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2015 - XI ZR 119/13

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X I Z R 1 1 9 / 1 3 vom 14. April 2015 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, die Richter Maihold und Dr. Matthias sowie die Richterinnen Dr. Ders

Bundessozialgericht Beschluss, 14. Juli 2014 - B 11 SF 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 20. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

Amtsgericht Düsseldorf Beschluss, 01. Juli 2014 - 510 IK 125/06

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor 1.       der Widerspruch des vormaligen Gemeinschuldners gegen die Feststellung der Forderung der weiteren Beteiligten als Deliktsforderung i.S.v. § 302 Nr. 1 InsO ist wirksam erhoben. 2.       die vom Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht

Finanzgericht Münster Urteil, 18. Juni 2014 - 10 K 3686/11 E

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor Der Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 16.4.2014 wird dergestalt abgeändert, dass nach § 33 EStG abziehbare außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 3.614 € berücksichtigt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Berechnung der fest

Finanzgericht Düsseldorf Beschluss, 18. Juni 2014 - 1 K 3772/10 U

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor Der Streitwert wird für die Zeit bis zum 26.07.2012 auf 2.907.833.- € und für die Zeit danach auf 1.000.- € festgesetzt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 3 Satz 3 des Gerichtskostengesetzes). 1Gründe: 2

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2014 - IX ZR 287/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 287/12 vom 15. Mai 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 240 Die Unterbrechung des Rechtsstreits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Hauptp

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2014 - IX ZB 83/13

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB83/13 vom 3. April 2014 in der Zwangsvollstreckungssache Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Vill, Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer, Grupp und die Richterin Möhring am 3. April 2014

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(1) Im Prüfungstermin sind auch die Forderungen zu prüfen, die nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind. Widerspricht jedoch der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger dieser Prüfung oder wird eine Forderung erst nach dem Prüfungstermin...