Insolvenzordnung - InsO | § 210 Vollstreckungsverbot

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Insolvenzordnung Inhaltsverzeichnis

Sobald der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 unzulässig.

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(1) Die Verjährung eines Anspruchs wird unterbrochen durch1.Zahlungsaufschub, Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Aussetzung der Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung oder Vollstreckungsaufschub,2.Sicherheitsleistung,3.eine Vollst
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(1) Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach folgender Rangordnung zu berichtigen, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. die Kosten des Insolvenzverfahrens;2. die Masseverbindlichkeiten, die nach der Anzeige der Ma
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published on 19/07/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 216/10 vom 19. Juli 2011 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser und die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und G
published on 02/05/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 67/18 vom 2. Mai 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 210; ZPO § 104 Abs. 2 Ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt worden und erfolgt danach die Anzeige de
published on 20/06/2005 00:00

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published on 08/03/2007 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 249/06 vom 8. März 2007 in der Zwangsvollstreckungssache während der Insolvenz Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Vill und Cierniak und die
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(1) Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach folgender Rangordnung zu berichtigen, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. die Kosten des Insolvenzverfahrens;2. die Masseverbindlichkeiten, die nach der Anzeige der Masseunzulänglich...