(1) Der Insolvenzverwalter hat auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine geordnete Übersicht aufzustellen, in der die Gegenstände der Insolvenzmasse und die Verbindlichkeiten des Schuldners aufgeführt und einander gegenübergestellt werden. Für die Bewertung der Gegenstände gilt § 151 Abs. 2 entsprechend, für die Gliederung der Verbindlichkeiten § 152 Abs. 2 Satz 1.

(2) Nach der Aufstellung der Vermögensübersicht kann das Insolvenzgericht auf Antrag des Verwalters oder eines Gläubigers dem Schuldner aufgeben, die Vollständigkeit der Vermögensübersicht eidesstattlich zu versichern. Die §§ 98, 101 Abs. 1 Satz 1, 2 gelten entsprechend.

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Insolvenzrecht: Zwangsvollstreckungsverbot für einzelne Insolvenzgläubiger während des Insolvenzverfahrens

16.07.2012

gilt auch für das Verfahren der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung-BGH vom 24.05.12-Az:IX ZB 275/10-Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
Insolvenzrecht

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Genossenschaftsgesetz - GenG | § 106 Vorschussberechnung


(1) Der Insolvenzverwalter hat unverzüglich, nachdem die Vermögensübersicht nach § 153 der Insolvenzordnung auf der Geschäftsstelle niedergelegt ist, zu berechnen, wie viel die Mitglieder zur Deckung des aus der Vermögensübersicht ersichtlichen Fehlb
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Insolvenzordnung - InsO | § 98 Durchsetzung der Pflichten des Schuldners


(1) Wenn es zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Aussagen erforderlich erscheint, ordnet das Insolvenzgericht an, daß der Schuldner zu Protokoll an Eides Statt versichert, er habe die von ihm verlangte Auskunft nach bestem Wissen und Gewissen richtig u

Insolvenzordnung - InsO | § 101 Organschaftliche Vertreter. Angestellte


(1) Ist der Schuldner keine natürliche Person, so gelten die §§ 97 bis 99 entsprechend für die Mitglieder des Vertretungs- oder Aufsichtsorgans und die vertretungsberechtigten persönlich haftenden Gesellschafter des Schuldners. § 97 Abs. 1 und § 98 g

Insolvenzordnung - InsO | § 151 Verzeichnis der Massegegenstände


(1) Der Insolvenzverwalter hat ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Der Schuldner ist hinzuzuziehen, wenn dies ohne eine nachteilige Verzögerung möglich ist. (2) Bei jedem Gegenstand ist dessen Wert anzugeben

Insolvenzordnung - InsO | § 152 Gläubigerverzeichnis


(1) Der Insolvenzverwalter hat ein Verzeichnis aller Gläubiger des Schuldners aufzustellen, die ihm aus den Büchern und Geschäftspapieren des Schuldners, durch sonstige Angaben des Schuldners, durch die Anmeldung ihrer Forderungen oder auf andere Wei

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2012 - IX ZB 250/11

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 250/11 vom 19. Juli 2012 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richterin Lohmann und den R

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Okt. 2010 - IX ZB 24/10

bei uns veröffentlicht am 21.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 24/10 vom 21. Oktober 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 153 Abs. 2 Der Schuldner kann die eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit des von dem Ins

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Mai 2012 - IX ZB 275/10

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 275/10 vom 24. Mai 2012 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 89 Abs. 1; ZPO § 807 Das Verbot von Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger währ

Oberlandesgericht München Urteil, 23. Feb. 2017 - 23 U 4047/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Arrestbeklagten werden das Urteil des Landgerichts München II vom 18.11.2015, Az. 2 O 3813/15 und der Arrestbefehl des Landgerichts München II, Az. 2 O 3813/15 vom 18.08.2015 aufgehoben. II. Der Arre

Finanzgericht Hamburg Urteil, 05. Juni 2018 - 2 K 54/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Qualifizierung ihrer Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb. 2 Die Klägerin ist eine im Jahr 2001 gegründete Partnerschaftsgesellschaft, bestehend aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Ste

Landgericht Duisburg Beschluss, 15. Nov. 2016 - 7 T 27/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Insolvenzschuldnerin vom 04.09.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 28.08.2015 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 01.02.2016 (Az.: 64 IN 267/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst: De

Amtsgericht Münster Beschluss, 18. Jan. 2016 - 74 IN 65/14

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Tenor wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt: 0,85 (85 %) der Regelvergütung entsprechend §§ 2 Abs. 1 InsVV, 63 Abs. 3 InsO (auf den Regelwert von 531.792 EUR) 452.023,20 EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer in Höhe vo

Landgericht Bonn Beschluss, 25. Feb. 2014 - 6 T 48/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 30.01.2014 – 97 IN 272/09 – wird aufgehoben. Die Sache wird zur weiteren Veranlassung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. 1 Gründe: 2I. 3Mit Beschluss vom

Amtsgericht Wuppertal Beschluss, 14. Feb. 2014 - 145 IN 450/10

bei uns veröffentlicht am 14.02.2014

Tenor wird die berichtigte Vorschussberechnung des Verwalters vom 13.02.2014, nach der 1356 Mitglieder der Genossenschaft in Höhe der Haftsumme von 1.200,00 EUR vorschusspflichtig sind, gemäß § 108 Absatz 2, Satz 1 GenG für vollstreckbar erklärt. Es

Landgericht Dessau-Roßlau Beschluss, 22. Nov. 2012 - 1 T 265/12

bei uns veröffentlicht am 22.11.2012

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 04.09.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau - Insolvenzgericht - vom 06.08.2012 (Az. 2 IK 155/10) aufgehoben. Die dem Schuldner mit Beschluss vom 31.05.2010 gewährte St

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 03. Mai 2011 - 11 Ta 80/11

bei uns veröffentlicht am 03.05.2011

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - AZ: 4 Ca 80/11 - vom 08.03.2011 wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Mit bei Gericht a

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 15. Juli 2008 - 10 U 147/07

bei uns veröffentlicht am 15.07.2008

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 29.04.2004, Az. 1 O 178/03, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 3.125,48 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 22. Feb. 2005 - 10 U 242/04

bei uns veröffentlicht am 22.02.2005

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 03.11.2004 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Parteien den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung für erledigt erklärt haben. 2. Der Antragsg

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(1) Ist der Schuldner keine natürliche Person, so gelten die §§ 97 bis 99 entsprechend für die Mitglieder des Vertretungs- oder Aufsichtsorgans und die vertretungsberechtigten persönlich haftenden Gesellschafter des Schuldners. § 97 Abs. 1 und § 98 gelten außerdem...