Insolvenzordnung - InsO | § 211 Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
(1) Sobald der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 verteilt hat, stellt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren ein.
(2) Der Verwalter hat für seine Tätigkeit nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gesondert Rechnung zu legen.
(3) Werden nach der Einstellung des Verfahrens Gegenstände der Insolvenzmasse ermittelt, so ordnet das Gericht auf Antrag des Verwalters oder eines Massegläubigers oder von Amts wegen eine Nachtragsverteilung an. § 203 Abs. 3 und die §§ 204 und 205 gelten entsprechend.
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Insolvenzrecht: Zur Zulässigkeit einer Nachtragsverteilung
20.03.2014
Die Anordnung einer Nachtragsverteilung ist auch im Anschluss an eine Einstellung des Insolvenzverfahrens, aufgrund des Fehlens einer die Verfahrenskosten deckenden Masse, zulässig.
Insolvenzrecht: Zur Anordnung einer Nachtragsverteilung
02.01.2014
Diese ist auch im Anschluss an eine Einstellung des Insolvenzverfahrens aufgrund des Fehlens einer die Verfahrenskosten deckenden Masse zulässig.
6. GmbH - Liquidation
03.04.2012
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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.
wird zitiert von 4 anderen §§ im .
Insolvenzordnung - InsO | § 290 Versagung der Restschuldbefreiung
(1) Die Restschuldbefreiung ist durch Beschluss zu versagen, wenn dies von einem Insolvenzgläubiger, der seine Forderung angemeldet hat, beantragt worden ist und wenn 1. der Schuldner in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolv
Insolvenzordnung - InsO | § 289 Einstellung des Insolvenzverfahrens
Im Fall der Einstellung des Insolvenzverfahrens kann Restschuldbefreiung nur erteilt werden, wenn nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Insolvenzmasse nach § 209 verteilt worden ist und die Einstellung nach § 211 erfolgt.
Insolvenzordnung - InsO | § 215 Bekanntmachung und Wirkungen der Einstellung
(1) Der Beschluß, durch den das Insolvenzverfahren nach § 207, 211, 212 oder 213 eingestellt wird, und der Grund der Einstellung sind öffentlich bekanntzumachen. Der Schuldner, der Insolvenzverwalter und die Mitglieder des Gläubigerausschusses sind v
Insolvenzordnung - InsO | § 297a Nachträglich bekannt gewordene Versagungsgründe
(1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn sich nach dem Schlusstermin oder im Falle des § 211 nach der Einstellung herausstellt, dass ein Versagungsgrund nach § 290 Absatz 1 vorgelegen hat. De
zitiert 4 andere §§ aus dem .
Insolvenzordnung - InsO | § 209 Befriedigung der Massegläubiger
(1) Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach folgender Rangordnung zu berichtigen, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. die Kosten des Insolvenzverfahrens;2. die Masseverbindlichkeiten, die nach der Anzeige der Ma
Insolvenzordnung - InsO | § 203 Anordnung der Nachtragsverteilung
(1) Auf Antrag des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers oder von Amts wegen ordnet das Insolvenzgericht eine Nachtragsverteilung an, wenn nach dem Schlußtermin 1. zurückbehaltene Beträge für die Verteilung frei werden,2. Beträge, die au
Insolvenzordnung - InsO | § 204 Rechtsmittel
(1) Der Beschluß, durch den der Antrag auf Nachtragsverteilung abgelehnt wird, ist dem Antragsteller zuzustellen. Gegen den Beschluß steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu.
(2) Der Beschluß, durch den eine Nachtragsverteilung angeord
Insolvenzordnung - InsO | § 205 Vollzug der Nachtragsverteilung
Nach der Anordnung der Nachtragsverteilung hat der Insolvenzverwalter den zur Verfügung stehenden Betrag oder den Erlös aus der Verwertung des ermittelten Gegenstands auf Grund des Schlußverzeichnisses zu verteilen. Er hat dem Insolvenzgericht Rechnu
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Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Sept. 2011 - IX ZB 133/08
bei uns veröffentlicht am 22.09.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 133/08 vom 22. September 2011 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Raebel, die Richterin Lohmann, den Richter Dr. Pape
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2014 - IX ZB 122/12
bei uns veröffentlicht am 16.01.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 122/12 vom 16. Januar 2014 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Pape, Grupp und die Richterin M
Bundesgerichtshof Urteil, 15. Okt. 2009 - IX ZR 234/08
bei uns veröffentlicht am 15.10.2009
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 234/08 Verkündet am: 15. Oktober 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Nov. 2009 - IX ZB 261/08
bei uns veröffentlicht am 19.11.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 261/08 vom 19. November 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR ja InsO § 207 Abs. 1; § 209 Abs. 1 Bei eingetretener Masseunzulänglichkeit hat die Berichtigung der Kosten de
Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2009 - IX ZB 247/08
bei uns veröffentlicht am 03.12.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 247/08 vom 3. Dezember 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 35 Abs. 1, § 287 Abs. 2, § 300 a) Über den Antrag auf Restschuldbefreiung ist nach Ende der Laufze
Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2007 - IX ZR 185/06
bei uns veröffentlicht am 05.07.2007
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 185/06 Verkündet am: 5. Juli 2007 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 108 Abs. 1, § 1
Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2007 - IX ZB 270/05
bei uns veröffentlicht am 11.10.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 270/05 vom 11. Oktober 2007 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 287 Wird dem Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung re
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2009 - IX ZB 234/08
bei uns veröffentlicht am 16.07.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 234/08 vom 16. Juli 2009 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. P
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08
bei uns veröffentlicht am 16.07.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 221/08 vom 16. Juli 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1; InsO § 207 Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs, der nicht dazu
Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2008 - IX ZA 47/08
bei uns veröffentlicht am 03.12.2008
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 47/08 vom 3. Dezember 2008 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Vill, die Richterin Lohmann und den
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2008 - XII ZB 4/08
bei uns veröffentlicht am 12.03.2008
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 4/08 vom 12. März 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 233 Hb Zur Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter bei Massearmut. BGH, Beschluss
Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2013 - IX ZB 40/13
bei uns veröffentlicht am 10.10.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 40/13 vom 10. Oktober 2013 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 203, 207, 211 Abs. 3 Die Anordnung einer Nachtragsverteilung ist auch im Anschluss an eine Ein
Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Sept. 2006 - IX ZB 287/05
bei uns veröffentlicht am 21.09.2006
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 287/05 vom 21. September 2006 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Vill, Cierniak und die Richterin Lohmann am 21.
Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2012 - II ZR 69/12
bei uns veröffentlicht am 14.05.2012
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 69/12 Verkündet am: 14. Mai 2012 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2010 - IX ZB 261/09
bei uns veröffentlicht am 16.12.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 261/09 vom 16. Dezember 2010 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsVV § 14 Abs. 3, § 19 Abs. 1 a) Die Neuregelung der Mindestvergütung des Treuhänders in de
Bundesgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2017 - IX ZR 118/17
bei uns veröffentlicht am 14.12.2017
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 118/17 Verkündet am: 14. Dezember 2017 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesfinanzhof Urteil, 13. Dez. 2016 - VII R 1/15
bei uns veröffentlicht am 13.12.2016
Tenor
Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Dezember 2014 6 K 6119/12 aufgehoben.
Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Sept. 2016 - IX ZB 72/15
bei uns veröffentlicht am 08.09.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 72/15 vom 8. September 2016 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 303 Abs. 1 aF a) Ein Widerruf der Restschuldbefreiung kann auch dann nicht auf Pfli
Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2016 - IX ZB 74/15
bei uns veröffentlicht am 25.02.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 74/15 vom 25. Februar 2016 in dem Nachtragsverteilungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 203, 97, 98 Die den Schuldner im eröffneten Verfahren treffenden Auskunfts- und Mitw
Bundesfinanzhof Beschluss, 01. Okt. 2015 - X B 71/15
bei uns veröffentlicht am 01.10.2015
Tenor
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. Februar 2015 4 K 219/13 wird als unbegründet zurückgewiesen
Landgericht Bochum Beschluss, 16. Apr. 2015 - I-7 T 82/15
bei uns veröffentlicht am 16.04.2015
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters vom 04.02.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 29.01.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Insolvenzverwalter.
Der Verfahrenswert wird auf 5.648,39 € fest
Bundesgerichtshof Urteil, 16. Apr. 2015 - IX ZR 68/14
bei uns veröffentlicht am 16.04.2015
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR68/14 Verkündet am: 16. April 2015 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 3 Abs. 1 Überträg
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Feb. 2015 - 4 K 219/13
bei uns veröffentlicht am 24.02.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Tatbestand
1
Die Beteiligten streiten um die Besteuerung eines im Rahmen des Insolvenz- bzw. Zwangsversteigerungsverfahrens erzielten Veräußerungsgewinn
Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2014 - IX ZR 87/14
bei uns veröffentlicht am 11.12.2014
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 87/14 Verkündet am: 11. Dezember 2014 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 108 Abs. 1
Oberlandesgericht Köln Beschluss, 13. Nov. 2014 - 7 W 52/14
bei uns veröffentlicht am 13.11.2014
Tenor
Die mit Schreiben vom 10.09.2014 und nochmals vom 23.09.2014 eingelegte sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 04.09.2014 - 5 O 158/14 - wird zurückgewiesen.
1G r ü n d e :
2Die zulässige soforti
Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Mai 2014 - 6 AZR 246/12
bei uns veröffentlicht am 08.05.2014
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 21. Dezember 2011 - 10 Sa 65/11 - wird zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Beschluss, 19. Feb. 2014 - V S 33/13 (PKH)
bei uns veröffentlicht am 19.02.2014
Tatbestand
1
I. Der Kläger, Revisionskläger und Antragsteller (Antragsteller) ist Insolvenzverwalter in dem mit Beschluss vom 1. Januar 2012 eröffneten Insolvenzverfahre
Landgericht Münster Beschluss, 29. Jan. 2014 - 05 T 693/13 LG Münster
bei uns veröffentlicht am 29.01.2014
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 09.09.2013 wird aufgehoben.
Der Antrag der Gläubigerin auf Widerruf der Restschuldbefreiung vom 14.08.2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens über den Widerrufsantrag vom
Oberlandesgericht Hamm Urteil, 24. Okt. 2013 - 28 U 19/12
bei uns veröffentlicht am 24.10.2013
Tenor
Auf die Berufung des Klägers und der Beklagten wird das am 20.12.2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 53.448,03 EUR nebst Zinsen in Höhe
Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Mai 2013 - X B 134/12
bei uns veröffentlicht am 14.05.2013
Tatbestand
1
I. Beim Finanzgericht (FG) ist seit dem Jahr 2009 ein Verfahren anhängig, in dem sich der Steuerpflichtige und Insolvenzschuldner (S) gegen die Zuschätzung
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 15. Feb. 2012 - 7 U 197/11
bei uns veröffentlicht am 15.02.2012
Tenor
Der Antrag des Streithelfers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den zweiten Rechtszug wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
1 Die Parteien streiten um Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abschluss eines fremdfinanzierten Rentenm
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 24. Mai 2007 - 2 K 187/03
bei uns veröffentlicht am 24.05.2007
Tatbestand
1
Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Strittig ist die Höhe der Verluste aus der Auflösung einer GmbH, an der der Kläger beteiligt war.
2
Der Kläger war seit Mai 1992 an der GmbH beteiligt, und zwar zun
(1) Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach folgender Rangordnung zu berichtigen, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. die Kosten des Insolvenzverfahrens;2. die Masseverbindlichkeiten, die nach der Anzeige der Masseunzulänglich...
(1) Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach folgender Rangordnung zu berichtigen, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. die Kosten des Insolvenzverfahrens;2. die Masseverbindlichkeiten, die nach der Anzeige der Masseunzulänglich...
(1) Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach folgender Rangordnung zu berichtigen, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. die Kosten des Insolvenzverfahrens;2. die Masseverbindlichkeiten, die nach der Anzeige der Masseunzulänglich...
(1) Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach folgender Rangordnung zu berichtigen, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. die Kosten des Insolvenzverfahrens;2. die Masseverbindlichkeiten, die nach der Anzeige der Masseunzulänglich...
(1) Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach folgender Rangordnung zu berichtigen, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. die Kosten des Insolvenzverfahrens;2. die Masseverbindlichkeiten, die nach der Anzeige der Masseunzulänglich...
(1) Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach folgender Rangordnung zu berichtigen, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. die Kosten des Insolvenzverfahrens;2. die Masseverbindlichkeiten, die nach der Anzeige der Masseunzulänglich...
(1) Auf Antrag des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers oder von Amts wegen ordnet das Insolvenzgericht eine Nachtragsverteilung an, wenn nach dem Schlußtermin 1. zurückbehaltene Beträge für die Verteilung frei werden,2. Beträge, die aus der...
(1) Auf Antrag des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers oder von Amts wegen ordnet das Insolvenzgericht eine Nachtragsverteilung an, wenn nach dem Schlußtermin 1. zurückbehaltene Beträge für die Verteilung frei werden,2. Beträge, die aus der...
(1) Auf Antrag des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers oder von Amts wegen ordnet das Insolvenzgericht eine Nachtragsverteilung an, wenn nach dem Schlußtermin 1. zurückbehaltene Beträge für die Verteilung frei werden,2. Beträge, die aus der...
(1) Auf Antrag des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers oder von Amts wegen ordnet das Insolvenzgericht eine Nachtragsverteilung an, wenn nach dem Schlußtermin 1. zurückbehaltene Beträge für die Verteilung frei werden,2. Beträge, die aus der...
(1) Der Beschluß, durch den der Antrag auf Nachtragsverteilung abgelehnt wird, ist dem Antragsteller zuzustellen. Gegen den Beschluß steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu.
(2) Der Beschluß, durch den eine Nachtragsverteilung angeordnet wird, ist...
(1) Der Beschluß, durch den der Antrag auf Nachtragsverteilung abgelehnt wird, ist dem Antragsteller zuzustellen. Gegen den Beschluß steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu.
(2) Der Beschluß, durch den eine Nachtragsverteilung angeordnet wird, ist...
(1) Der Beschluß, durch den der Antrag auf Nachtragsverteilung abgelehnt wird, ist dem Antragsteller zuzustellen. Gegen den Beschluß steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu.
(2) Der Beschluß, durch den eine Nachtragsverteilung angeordnet wird, ist...
(1) Der Beschluß, durch den der Antrag auf Nachtragsverteilung abgelehnt wird, ist dem Antragsteller zuzustellen. Gegen den Beschluß steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu.
(2) Der Beschluß, durch den eine Nachtragsverteilung angeordnet wird, ist...
Nach der Anordnung der Nachtragsverteilung hat der Insolvenzverwalter den zur Verfügung stehenden Betrag oder den Erlös aus der Verwertung des ermittelten Gegenstands auf Grund des Schlußverzeichnisses zu verteilen. Er hat dem Insolvenzgericht Rechnung zu legen...
Nach der Anordnung der Nachtragsverteilung hat der Insolvenzverwalter den zur Verfügung stehenden Betrag oder den Erlös aus der Verwertung des ermittelten Gegenstands auf Grund des Schlußverzeichnisses zu verteilen. Er hat dem Insolvenzgericht Rechnung zu legen...
Nach der Anordnung der Nachtragsverteilung hat der Insolvenzverwalter den zur Verfügung stehenden Betrag oder den Erlös aus der Verwertung des ermittelten Gegenstands auf Grund des Schlußverzeichnisses zu verteilen. Er hat dem Insolvenzgericht Rechnung zu legen...
Nach der Anordnung der Nachtragsverteilung hat der Insolvenzverwalter den zur Verfügung stehenden Betrag oder den Erlös aus der Verwertung des ermittelten Gegenstands auf Grund des Schlußverzeichnisses zu verteilen. Er hat dem Insolvenzgericht Rechnung zu legen...