(1) Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erlöschen die Ämter des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Der Schuldner erhält das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.

(2) Die Vorschriften über die Überwachung der Planerfüllung bleiben unberührt.

(3) Einen anhängigen Rechtsstreit, der die Insolvenzanfechtung zum Gegenstand hat, kann der Verwalter auch nach der Aufhebung des Verfahrens fortführen, wenn dies im gestaltenden Teil des Plans vorgesehen ist. In diesem Fall wird der Rechtsstreit für Rechnung des Schuldners geführt, wenn im Plan keine abweichende Regelung getroffen wird.

ra.de-OnlineKommentar zu § 288 ZPO

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 288 ZPO

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 288 ZPO

Artikel schreiben

6 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 288 ZPO.

6 Artikel zitieren § 288 ZPO.

Insolvenzrecht: Insolvenz aus Gläubigersicht

30.07.2021

Für Außenstehende ist es teilweise schwer einschätzbar, ob sich der Vertragspartner am Rande der Insolvenz bewegt. Um kein Risiko einzugehen, sollten Sie auf verschiedene Anzeichen achten und vor Vertragsschluss gegebenenfalls weitere Anforschungen anstellen. Dieser Artikel bietet einen Überblick über mögliche Krisensignale, den Ablauf des Insolvenzverfahrens, mögliche Risiken für Gläubiger und gibt Empfehlungen zur Verhaltensweise gegenüber dem Insolvenzverwaltung und zur Anfechtung von Forderungen nach dem Anfechtungsgesetz.

Insolvenzrecht: Erheblicher Mangel eines Insolvenzplans

13.06.2018

Ein wesentlicher Verfahrensverstoß liegt vor, wenn es sich um einen Mangel handelt, der Einfluss auf die Annahme des Insolvenzplans gehabt haben kann – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Insolvenzrecht: Anfechtung von im Schutzschirmverfahren geleisteten Zahlungen

14.07.2016

Hat das Insolvenzgericht im Schutzschirmverfahren nach § 270b Abs. 3 InsO allgemein angeordnet, dass der Schuldner Masseverbindlichkeiten begründet, so hat dieser kein Wahlrecht.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zu den Anforderungen an einen Insolvenzplan

20.08.2015

Das Gericht prüft unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Gesichtspunkte, ob die gesetzlichen Bestimmungen über das Vorlagerecht und den Inhalt des Plans beachtet sind.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zur Behandlung bei widersprüchlichen Regelungen im Insolvenzplan

21.02.2014

Sind im Insolvenzplan und in der für die Gläubiger bestimmten Zusammenfassung widersprüchliche Regelungen enthalten, ist der rechtskräftig bestätigte Insolvenzplan maßgeblich.
Insolvenzrecht

Insolvenz aus Gläubigersicht

28.12.2006

Insolvenzrecht - Wirtschaftsrecht - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin Mitte
Wirtschaftsrecht

Referenzen - Urteile | § 288 ZPO

Urteil einreichen

23 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 288 ZPO.

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2013 - IX ZR 122/12

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 122/12 Verkündet am: 11. April 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 259 Abs. 3 Au

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2009 - IX ZR 206/08

bei uns veröffentlicht am 10.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 206/08 Verkündet am: 10. Dezember 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 259 Abs. 3 A

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Apr. 2011 - V ZB 11/10

bei uns veröffentlicht am 07.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 11/10 vom 7. April 2011 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1090; InsO § 112 Die Kündigungssperre des § 112 InsO hindert nicht das Erlöschen einer Dienstbarkeit , welch

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Jan. 2014 - IX ZR 209/11

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 209/11 Verkündet am: 9. Januar 2014 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 217, 235 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2013 - IX ZR 222/12

bei uns veröffentlicht am 07.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 222/12 vom 7. März 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 259 Abs. 3 Der Insolvenzplan kann die Befugnis des Insolvenzverwalters, anhängige Anfechtungsklagen fortz

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Feb. 2011 - IX ZR 91/10

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 91/10 Verkündet am: 17. Februar 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 143;

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Jan. 2008 - II ZR 283/06

bei uns veröffentlicht am 07.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 283/06 Verkündet am: 7. Januar 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2018 - IX ZB 49/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 49/17 vom 26. April 2018 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 250 Nr. 1 Ein wesentlicher Verfahrensverstoß liegt vor, wenn es sich um einen Mangel hande

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2016 - IX ZR 114/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Auf die Sprungrevision der Beklagten wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 15. April 2015 aufgehoben.

Landessozialgericht NRW Urteil, 09. Juni 2016 - L 9 AL 23/14

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 06.12.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Zwischen

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. März 2016 - IX ZR 157/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 157/14 vom 24. März 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 270b Abs. 3 Im Eröffnungsverfahren zur Vorbereitung einer Sanierung kann der Schuldner nur dann Massever

Oberlandesgericht Köln Urteil, 24. Feb. 2016 - 2 U 87/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor I. Der Kläger ist des gegen die Beklagten zu 3) bis 5) eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig, nachdem er seine Berufung insoweit mit Schriftsätzen vom 22.6.2015, 29.6.2015 sowie vom 7.7.2015 zurückgenommen hat. Die Beklagte zu 3) is

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Nov. 2015 - 6 AZR 559/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Juli 2014 - 5 Sa 225/14 - im Kostenpunkt und in

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2015 - IX ZB 75/14

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB75/14 vom 7. Mai 2015 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Das Gericht prüft unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Gesichtspunkte,

Bundesarbeitsgericht Urteil, 05. Mai 2015 - 1 AZR 765/13

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Juni 2013 - 6 Sa 319/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 05. Mai 2015 - 1 AZR 763/13

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Juni 2013 - 6 Sa 151/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 05. Mai 2015 - 1 AZR 764/13

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Juni 2013 - 6 Sa 318/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 11. März 2015 - 10 AZB 101/14

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. August 2014 - 5 Ta 226/14 - wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 29. Jan. 2015 - 5 W 10/15

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stendal vom 16. Dezember 2014 abgeändert. Der Kostenantrag der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Be

Landessozialgericht NRW Urteil, 29. Jan. 2015 - L 9 AL 278/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.09.2013 abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten de

Arbeitsgericht Mönchengladbach Urteil, 27. Feb. 2014 - 4 Ca 2122/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor 1.Die Klage wird abgewiesen. 2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 13.087,80 € festgesetzt. 4.Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht g

Arbeitsgericht Mönchengladbach Urteil, 29. Jan. 2014 - 7 Ca 2137/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor 1.Die Klage wird abgewiesen. 2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3.Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 34.895,10 €. 4.Die Berufung wird - soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist - nicht gesondert zuge

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Sept. 2013 - 6 AZR 907/11

bei uns veröffentlicht am 12.09.2013

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. September 2011 - 11 Sa 591/11 - wird zurückgewiesen.