Insolvenzordnung - InsO | § 76 Beschlüsse der Gläubigerversammlung

(1) Die Gläubigerversammlung wird vom Insolvenzgericht geleitet.

(2) Ein Beschluß der Gläubigerversammlung kommt zustande, wenn die Summe der Forderungsbeträge der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Forderungsbeträge der abstimmenden Gläubiger beträgt; bei absonderungsberechtigten Gläubigern, denen der Schuldner nicht persönlich haftet, tritt der Wert des Absonderungsrechts an die Stelle des Forderungsbetrags.

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Referenzen - Gesetze | § 76 InsO

§ 76 InsO zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 76 InsO wird zitiert von 3 anderen §§ im Insolvenzordnung.

Insolvenzordnung - InsO | § 57 Wahl eines anderen Insolvenzverwalters


In der ersten Gläubigerversammlung, die auf die Bestellung des Insolvenzverwalters folgt, können die Gläubiger an dessen Stelle eine andere Person wählen. Die andere Person ist gewählt, wenn neben der in § 76 Abs. 2 genannten Mehrheit auch die Mehrhe

Insolvenzordnung - InsO | § 272 Aufhebung der Anordnung


(1) Das Insolvenzgericht hebt die Anordnung der Eigenverwaltung auf, wenn 1. der Schuldner in schwerwiegender Weise gegen insolvenzrechtliche Pflichten verstößt oder sich auf sonstige Weise zeigt, dass er nicht bereit oder in der Lage ist, seine Gesc

Insolvenzordnung - InsO | § 271 Nachträgliche Anordnung


Beantragt die Gläubigerversammlung mit der in § 76 Absatz 2 genannten Mehrheit und der Mehrheit der abstimmenden Gläubiger die Eigenverwaltung, so ordnet das Gericht diese an, sofern der Schuldner zustimmt. Zum Sachwalter kann der bisherige Insolvenz

Referenzen - Urteile | § 76 InsO

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 76 InsO.

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2019 - IX ZR 47/18

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 47/18 Verkündet am: 7. Februar 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 149 Abs. 2, § 76 Bestimmungen

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2013 - IX ZB 198/11

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 198/11 vom 16. Mai 2013 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 5 Abs. 2, § 57 Satz 1, § 75 Abs. 1 Ordnet das Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss das schriftli

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2010 - IX ZB 53/10

bei uns veröffentlicht am 07.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 53/10 vom 7. Oktober 2010 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann und den Richte

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2016 - IX ZB 83/15

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 83/15 vom 9. Juni 2016 in dem Nachlassinsolvenzverfahren ECLI:DE:BGH:2016:090616BIXZB83.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Ge

Oberlandesgericht München Endurteil, 23. Feb. 2016 - 5 U 4222/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor 1. 2. Die Restitutionsklage wird abgewiesen. Die Beklagten tragen die Kosten des Restitutionsverfahrens je zu 1/3. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch den Kläger

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juli 2016 - IX ZB 58/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 58/15 vom 21. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 56, 92, 76 a) Der einzelne Gläubiger hat kein Beschwerderecht gegen die Entscheidung des Insolven

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - IX ZB 62/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 62/15 vom 14. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsVV § 4 Abs. 1, 2, § 8 Abs. 3 Die Kosten für ein Gläubigerinformationssystem sin

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2016 - IX ZB 21/15

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 21/15 vom 9. Juni 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 57 Satz 4, § 59 Abs. 2 Satz 2 Ein wirksamer Beschluss der Gläubigerversammlung, einen Sonderinsolve

Landgericht Freiburg Beschluss, 02. Dez. 2015 - 3 T 157/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Tenor 1. Die sofortigen Beschwerden der Beschwerdeführerinnen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 26.05.2015 - 8 IN 249/13 - werden zurückgewiesen. 2. Die Beschwerdeführerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Die

Landgericht Stendal Beschluss, 22. Okt. 2012 - 25 T 184/12

bei uns veröffentlicht am 22.10.2012

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigerausschusses wird der Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 1. Oktober 2012 – 7 IN 164/12 – abgeändert. Das Amtsgericht wird angewiesen, innerhalb einer Frist von drei Wochen eine Gläubigerversam