Insolvenzordnung - InsO | § 145 Anfechtung gegen Rechtsnachfolger

(1) Die Anfechtbarkeit kann gegen den Erben oder einen anderen Gesamtrechtsnachfolger des Anfechtungsgegners geltend gemacht werden.

(2) Gegen einen sonstigen Rechtsnachfolger kann die Anfechtbarkeit geltend gemacht werden:

1.
wenn dem Rechtsnachfolger zur Zeit seines Erwerbs die Umstände bekannt waren, welche die Anfechtbarkeit des Erwerbs seines Rechtsvorgängers begründen;
2.
wenn der Rechtsnachfolger zur Zeit seines Erwerbs zu den Personen gehörte, die dem Schuldner nahestehen (§ 138), es sei denn, daß ihm zu dieser Zeit die Umstände unbekannt waren, welche die Anfechtbarkeit des Erwerbs seines Rechtsvorgängers begründen;
3.
wenn dem Rechtsnachfolger das Erlangte unentgeltlich zugewendet worden ist.

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Insolvenzanfechtungsrecht

31.07.2021

Die Insolvenzgläubiger sind zwar ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch die Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzschuldners geschützt. Jedoch kann dieser noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein Vermögen verschenkt, ve

Insolvenzrecht: Zu den subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung

12.06.2014

Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung sind nicht stets schon dann zu bejahen, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig war und der Arbeitnehmer dies wusste.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zur Entgeltlichkeit der Besicherung einer fremden Schuld

24.04.2014

Die Besicherung einer fremden Schuld ist nicht nur dann entgeltlich, wenn der Sicherungsnehmer dem Sicherungsgeber für seine Leistung die Kreditgewährung an einen Dritten verspricht.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Kein Anspruch auf Rückgewähr zur Insolvenzmasse im Umfang der Erfüllung des Anfechtungsanspruchs

15.01.2013

wenn Anfechtungsschuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund von Vorschriften des Anfechtungsgesetzes in Anspruch genommen worden ist-BGH, IX ZR 173/09
Insolvenzrecht

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Insolvenzordnung - InsO | § 138 Nahestehende Personen


(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person, so sind nahestehende Personen: 1. der Ehegatte des Schuldners, auch wenn die Ehe erst nach der Rechtshandlung geschlossen oder im letzten Jahr vor der Handlung aufgelöst worden ist;1a. der Lebenspartner d

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Bundesgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2019 - IX ZR 149/16

bei uns veröffentlicht am 14.02.2019

Berichtigt durch Beschluss vom 28.3.2019 Kirchgeßner, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILVERSÄUMNIS- UND ENDURTEIL IX ZR 149/16 Verkündet am: 14. Februar 2019 Preuß Justizangestell

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Feb. 2006 - IX ZR 67/02

bei uns veröffentlicht am 02.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 67/02 Verkündet am: 2. Februar 2006 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja GmbHG §§ 30, 31, 32a, 32b; BGB § 571 a

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Feb. 2006 - IX ZR 82/02

bei uns veröffentlicht am 02.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 82/02 Verkündet am: 2. Februar 2006 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Nov. 2012 - IX ZR 173/09

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 173/09 Verkündet am: 15. November 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 143; AnfG

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2009 - IX ZR 85/06

bei uns veröffentlicht am 12.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 85/06 vom 12. März 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 133 Abs. 1, § 143 Abs. 1; BGB § 362 Abs. 2 Leistet ein Schuldner in anfechtbarer Weise an einen vom Gläubiger

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2011 - IX ZA 3/11

bei uns veröffentlicht am 17.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 3/11 vom 17. März 2011 in dem Prozesskostenhilfeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 138 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 2 Der nichteheliche Partner des Schuldners gehört nicht zu den nahestehe

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2011 - IX ZR 150/10

bei uns veröffentlicht am 17.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 150/10 vom 17. März 2011 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richterin Lohmann und den Richter

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Okt. 2008 - IX ZR 59/07

bei uns veröffentlicht am 09.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 59/07 Verkündet am: 9. Oktober 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Okt. 2017 - IX ZR 289/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 289/14 Verkündet am: 19. Oktober 2017 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 129, 143 Ab

Landgericht Bad Kreuznach Urteil, 16. Nov. 2016 - 3 O 105/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.322,67 EUR (in Worten: neuntausenddreihundertzweiundzwanzig 67/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.08.2013 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird we

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 27. Juli 2016 - 9 U 34/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Februar 2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Dieses Urteil

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Aug. 2014 - VII R 16/13

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war umsatzsteuerliche Organträgerin der A-GmbH. Herr D handelte sowohl bei der Komplementärin der Klägerin

Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Jan. 2014 - 6 AZR 345/12

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 10. November 2011 - 5 Sa 227/11 - wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 27. Sept. 2010 - 6 U 41/10

bei uns veröffentlicht am 27.09.2010

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg vom 01.02.2010 wird z u r ü c k g e w i e s e n . 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 26. Feb. 2007 - 3 U 96/06

bei uns veröffentlicht am 26.02.2007

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 20.04.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Neubrandenburg (Az.: 2 O 300/04) wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung geg

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(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person, so sind nahestehende Personen: 1. der Ehegatte des Schuldners, auch wenn die Ehe erst nach der Rechtshandlung geschlossen oder im letzten Jahr vor der Handlung aufgelöst worden ist;1a. der Lebenspartner des Schuldners...