Insolvenzordnung - InsO | § 147 Rechtshandlungen nach Verfahrenseröffnung

Eine Rechtshandlung, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist und die nach § 81 Abs. 3 Satz 2, §§ 892, 893 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, §§ 16, 17 des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken und §§ 16, 17 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen wirksam ist, kann nach den Vorschriften angefochten werden, die für die Anfechtung einer vor der Verfahrenseröffnung vorgenommenen Rechtshandlung gelten. Satz 1 findet auf die den in § 96 Abs. 2 genannten Ansprüchen und Leistungen zugrunde liegenden Rechtshandlungen mit der Maßgabe Anwendung, dass durch die Anfechtung nicht die Verrechnung einschließlich des Saldenausgleichs rückgängig gemacht wird oder die betreffenden Zahlungsaufträge, Aufträge zwischen Zahlungsdienstleistern oder zwischengeschalteten Stellen oder Aufträge zur Übertragung von Wertpapieren unwirksam werden.

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Insolvenzanfechtungsrecht

31.07.2021

Die Insolvenzgläubiger sind zwar ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch die Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzschuldners geschützt. Jedoch kann dieser noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein Vermögen verschenkt, ve

Insolvenzrecht: Zur Insolvenzanfechtung der durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlangter Entgeltzahlung

08.08.2014

Leistet der Schuldner während der letzten drei Monate vor dem Eröffnungsantrag unter dem Druck unmittelbar drohender Zwangsvollstreckung, begründet der bevorstehende Zwang eine inkongruente Deckung.
Insolvenzrecht

- 3.1.4. Rechtshandlung vor Insolvenzeröffnung

05.11.2010

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

zitiert 7 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 892 Öffentlicher Glaube des Grundbuchs


(1) Zugunsten desjenigen, welcher ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht an einem solchen Recht durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des Grundbuchs als richtig, es sei denn, dass ein Widerspruch gegen die Richtigkeit eingetragen oder d

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 893 Rechtsgeschäft mit dem Eingetragenen


Die Vorschrift des § 892 findet entsprechende Anwendung, wenn an denjenigen, für welchen ein Recht im Grundbuch eingetragen ist, auf Grund dieses Rechts eine Leistung bewirkt oder wenn zwischen ihm und einem anderen in Ansehung dieses Rechts ein nich

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 81 Stiftungsgeschäft


(1) Im Stiftungsgeschäft muss der Stifter1.der Stiftung eine Satzung geben, die mindestens Bestimmungen enthalten muss übera)den Zweck der Stiftung,b)den Namen der Stiftung,c)den Sitz der Stiftung undd)die Bildung des Vorstands der Stiftung sowie2.zu

Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken - SchRG | § 16


(1) Zugunsten dessen, der das Eigentum an einem Schiff, eine Schiffshypothek oder ein Recht an einer solchen oder einen Nießbrauch an einem Schiff durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des Schiffsregisters, soweit er diese Rechte betrifft, al

Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen - LuftFzgG | § 16


(1) Zugunsten dessen, der ein Registerpfandrecht oder ein Recht an einem solchen durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des Registers, soweit er diese Rechte und das Eigentum an dem Luftfahrzeug betrifft, als richtig, es sei denn, daß ein Wide

Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken - SchRG | § 17


§ 16 gilt sinngemäß, wenn an den, für den ein Recht (§ 16 Abs. 1 Satz 1) im Schiffsregister eingetragen ist, auf Grund dieses Rechts eine Leistung bewirkt oder wenn zwischen ihm und einem Dritten ein anderes, nicht unter § 16 fallendes Rechtsgeschäft

Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen - LuftFzgG | § 17


§ 16 gilt sinngemäß, wenn an den, für den ein Recht (§ 16 Abs. 1 Satz 1) im Register eingetragen ist, auf Grund dieses Rechts eine Leistung bewirkt oder wenn zwischen ihm und einem anderen ein nicht unter § 16 fallendes Rechtsgeschäft vorgenommen wir
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Insolvenzordnung - InsO | § 96 Unzulässigkeit der Aufrechnung


(1) Die Aufrechnung ist unzulässig, 1. wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist,2. wenn ein Insolvenzgläubiger seine Forderung erst nach der Eröffnung des Verfahrens vo

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11

bei uns veröffentlicht am 12.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 213/11 vom 12. Juli 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 816 Abs. 2 Weist der Schuldner einen von ihm eingesetzten Treuhänder nach Verfahrenseröffnung an, von einem

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2011 - IX ZR 11/11

bei uns veröffentlicht am 01.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 11/11 Verkündet am: 1. Dezember 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Okt. 2018 - 6 AZR 506/17

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. August 2017 - 15 Sa 1135/16 - wird zurückgewiesen.

Landgericht Kleve Urteil, 03. März 2015 - 4 O 35/13

bei uns veröffentlicht am 03.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Das Amtsgericht Charlottenburg eröffnete

Bundesarbeitsgericht Urteil, 03. Juli 2014 - 6 AZR 451/12

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. März 2012 - 7 Sa 1052/11 - unter Zurückweisung der weiter gehenden Revision tei

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Feb. 2014 - 6 AZR 367/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. November 2012 - 22 Sa 1238/12 - teilweise aufgehoben.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 14. März 2012 - 14 U 28/11

bei uns veröffentlicht am 14.03.2012

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 05.08.2011, Az. 16 O 118/11, abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 129.055,42 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 P

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 30. Sept. 2009 - 3 U 113/09

bei uns veröffentlicht am 30.09.2009

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 27. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 02.03.2009 - 27 O 368/08 - wird z u r ü c k g e w i e s e n . 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Beru

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(1) Zugunsten dessen, der das Eigentum an einem Schiff, eine Schiffshypothek oder ein Recht an einer solchen oder einen Nießbrauch an einem Schiff durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des Schiffsregisters, soweit er diese Rechte betrifft, als richtig, es...
§ 16 gilt sinngemäß, wenn an den, für den ein Recht (§ 16 Abs. 1 Satz 1) im Schiffsregister eingetragen ist, auf Grund dieses Rechts eine Leistung bewirkt oder wenn zwischen ihm und einem Dritten ein anderes, nicht unter § 16 fallendes Rechtsgeschäft vorgenommen...
(1) Zugunsten dessen, der ein Registerpfandrecht oder ein Recht an einem solchen durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des Registers, soweit er diese Rechte und das Eigentum an dem Luftfahrzeug betrifft, als richtig, es sei denn, daß ein Widerspruch gegen...
§ 16 gilt sinngemäß, wenn an den, für den ein Recht (§ 16 Abs. 1 Satz 1) im Register eingetragen ist, auf Grund dieses Rechts eine Leistung bewirkt oder wenn zwischen ihm und einem anderen ein nicht unter § 16 fallendes Rechtsgeschäft vorgenommen wird, das eine...
(1) Die Aufrechnung ist unzulässig, 1. wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist,2. wenn ein Insolvenzgläubiger seine Forderung erst nach der Eröffnung des Verfahrens von einem...