(1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig.

(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder zusätzliche Amtsgerichte zu Insolvenzgerichten zu bestimmen und die Bezirke der Insolvenzgerichte abweichend festzulegen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

(3) Rechtsverordnungen nach Absatz 2 sollen je Bezirk eines Oberlandesgerichts ein Insolvenzgericht bestimmen, an dem ein Gruppen-Gerichtsstand nach § 3a begründet werden kann. Die Zuständigkeit des bestimmten Insolvenzgerichts kann innerhalb eines Landes auch über den Bezirk eines Oberlandesgerichts erstreckt werden.

ra.de-OnlineKommentar zu § 2 InsO

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 2 InsO

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 2 InsO

Artikel schreiben

3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 2 InsO.

3 Artikel zitieren § 2 InsO.

Referenzen - Gesetze | § 2 InsO

§ 2 InsO zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 2 InsO wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung - EGInsO | Art 110 Inkrafttreten


(1) Die Insolvenzordnung und dieses Gesetz treten, soweit nichts anderes bestimmt ist, am 1. Januar 1999 in Kraft. (2) § 2 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 der Insolvenzordnung sowie die Ermächtigung der Länder in § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung tre
§ 2 InsO zitiert 1 andere §§ aus dem Insolvenzordnung.

Insolvenzordnung - InsO | § 3a Gruppen-Gerichtsstand


(1) Auf Antrag eines Schuldners, der einer Unternehmensgruppe im Sinne von § 3e angehört (gruppenangehöriger Schuldner), erklärt sich das angerufene Insolvenzgericht für die Insolvenzverfahren über die anderen gruppenangehörigen Schuldner (Gruppen-Fo

Referenzen - Urteile | § 2 InsO

Urteil einreichen

13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 2 InsO.

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. März 2012 - IX ZB 162/11

bei uns veröffentlicht am 08.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 162/11 vom 8. März 2012 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsVV § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2, § 8 Abs. 3 a) Für die Geschäftsführung, die den Verwalter stärker als in e

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 28. Dez. 2016 - 8 W 2550/16

bei uns veröffentlicht am 28.12.2016

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Rechtsanwältin G. (Beschwerdeführerin) gegen den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 09.12.2016, Az. 2 T 385/16, wird verworfen. 2. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerd

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Mai 2016 - 34 Wx 17/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 3. Dezember 2015 aufgehoben. II. Es ergeht folgende Zwischenverfügung: Es fehlt

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. Juli 2016 - 34 AR 77/16

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor Zuständig ist das Amtsgericht München (Insolvenzgericht). Gründe I. Das Verfahren betrifft den beim Amtsgericht München - Insolvenzgericht - am 11.3.2016 gestellten Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Verbr

Landgericht Hamburg Urteil, 27. Apr. 2018 - 322 O 601/16 (2)

bei uns veröffentlicht am 27.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. 4

Landgericht Bad Kreuznach Beschluss, 29. Dez. 2017 - 1 T 125/17

bei uns veröffentlicht am 29.12.2017

Tenor Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 20.05.2017, Az.: 3 IK 49/15, wird als unbegründet zurückgewiesen. Der Schuldner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Grün

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2016 - IX ZR 158/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 158/15 Verkündet am: 23. Juni 2016 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 56 Abs. 1 Satz

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 24. Sept. 2015 - 3 V 916/15

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin vom ... Juni 2015 gegenüber dem Amtsgericht Z zurückzunehmen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. März 2015 - IX ZB 27/14

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB27/14 vom 5. März 2015 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richterin Lohmann u

Landgericht Wuppertal Beschluss, 25. März 2014 - 16 T 53/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters vom 28.11.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 13.11.2013 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen. Wert des Beschwerd

Landgericht Bielefeld Urteil, 28. Feb. 2014 - 1 O 71/13

bei uns veröffentlicht am 28.02.2014

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41.744,92 € nebst Zinsen iHv. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.09.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.               Die Kosten des Rechtsstreits hat

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 10. Jan. 2013 - 3 V 1340/12

bei uns veröffentlicht am 10.01.2013

Tenor Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin vom 08. Juni 2012 gegenüber dem Amtsgericht ... zurückzunehmen. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner z

Amtsgericht Mannheim Beschluss, 29. Apr. 2010 - IK 323/04

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tenor 1. Die vom Schuldner beantragte Restschuldbefreiung wird versagt. 2. Der Schuldner trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf EUR 1.200,- festgesetzt. Gründe   I. 1 Das Insolvenzverfahren über das Ve

Referenzen

(1) Auf Antrag eines Schuldners, der einer Unternehmensgruppe im Sinne von § 3e angehört (gruppenangehöriger Schuldner), erklärt sich das angerufene Insolvenzgericht für die Insolvenzverfahren über die anderen gruppenangehörigen Schuldner (Gruppen-Folgeverfahren)...