(1) Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist in das Grundbuch einzutragen:

1.
bei Grundstücken, als deren Eigentümer der Schuldner eingetragen ist;
2.
bei den für den Schuldner eingetragenen Rechten an Grundstücken und an eingetragenen Rechten, wenn nach der Art des Rechts und den Umständen zu befürchten ist, daß ohne die Eintragung die Insolvenzgläubiger benachteiligt würden.

(2) Soweit dem Insolvenzgericht solche Grundstücke oder Rechte bekannt sind, hat es das Grundbuchamt von Amts wegen um die Eintragung zu ersuchen. Die Eintragung kann auch vom Insolvenzverwalter beim Grundbuchamt beantragt werden.

(3) Werden ein Grundstück oder ein Recht, bei denen die Eröffnung des Verfahrens eingetragen worden ist, vom Verwalter freigegeben oder veräußert, so hat das Insolvenzgericht auf Antrag das Grundbuchamt um Löschung der Eintragung zu ersuchen. Die Löschung kann auch vom Verwalter beim Grundbuchamt beantragt werden.

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Gesellschaftsrecht: Insolvenzverfahren nach Tod eines Gesellschafters

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GbR: Insolvenzvermerk im Grundbuch bei GbR-Gesellschafter

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Insolvenzvermerk ist bei Grundstück einer GbR im Falle der Insolvenz eines Gesellschafters eintragungsfähig-OLG Dresden-Beschluss vom 05.10.2011-Az: 17 W 0828/11

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§ 134 SGG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 134 SGG wird zitiert von 3 anderen §§ im Sozialgerichtsgesetz.

Insolvenzordnung - InsO | § 277 Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit


(1) Auf Antrag der Gläubigerversammlung ordnet das Insolvenzgericht an, daß bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur wirksam sind, wenn der Sachwalter ihnen zustimmt. § 81 Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 82 gelten entsprechend. Stimmt der Sachwalter de

Insolvenzordnung - InsO | § 23 Bekanntmachung der Verfügungsbeschränkungen


(1) Der Beschluß, durch den eine der in § 21 Abs. 2 Nr. 2 vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, ist öffentlich bekanntzumachen. Er ist dem Schuldner, den Personen, die Verpflichtungen g

Insolvenzordnung - InsO | § 346 Grundbuch


(1) Wird durch die Verfahrenseröffnung oder durch Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach § 343 Abs. 2 oder § 344 Abs. 1 die Verfügungsbefugnis des Schuldners eingeschränkt, so hat das Insolvenzgericht auf Antrag des ausländischen Insolvenzverwalters

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Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2013 - IX ZR 165/12

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Oberlandesgericht Hamm Urteil, 12. Nov. 2015 - 27 U 52/15

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Bundessozialgericht Urteil, 10. Dez. 2014 - B 6 KA 45/13 R

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Nov. 2013 - 6 AZR 979/11

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Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 12. Nov. 2013 - 12 Wx 43/13

bei uns veröffentlicht am 12.11.2013

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Landgericht Bonn Beschluss, 04. Nov. 2013 - 6 T 215/13

bei uns veröffentlicht am 04.11.2013

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Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 18. Juni 2013 - 12 Wx 8/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2013

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Landgericht Stuttgart Beschluss, 20. Jan. 2004 - 2 T 274/03

bei uns veröffentlicht am 20.01.2004

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