Insolvenzordnung - InsO | § 285 Masseunzulänglichkeit
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Insolvenzordnung Inhaltsverzeichnis
Masseunzulänglichkeit ist vom Sachwalter dem Insolvenzgericht anzuzeigen.
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published on 04/08/2016 00:00
Tenor
1) Die Klage wird abgewiesen.
2) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3) Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
1Tatbestand
2Die Klägerin handelt mit
published on 18/01/2016 00:00
Tenor
wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
0,85 (85 %) der Regelvergütung entsprechend §§ 2 Abs. 1 InsVV, 63 Abs. 3 InsO (auf den Regelwert von 531.792 EUR)
452.023,20 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer in Höhe vo
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