Insolvenzordnung - InsO | § 285 Masseunzulänglichkeit

Insolvenzordnung - InsO | § 285 Masseunzulänglichkeit
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Insolvenzordnung Inhaltsverzeichnis

Masseunzulänglichkeit ist vom Sachwalter dem Insolvenzgericht anzuzeigen.

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published on 04/08/2016 00:00

Tenor 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3) Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Die Klägerin handelt mit
published on 18/01/2016 00:00

Tenor wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt: 0,85 (85 %) der Regelvergütung entsprechend §§ 2 Abs. 1 InsVV, 63 Abs. 3 InsO (auf den Regelwert von 531.792 EUR) 452.023,20 EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer in Höhe vo
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