Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 120Amtlich · § 5 UrhG

Kündigung von Betriebsvereinbarungen

Zeitreise: 08.12.2025‹ § 119§ 121 ›

(1) Sind in Betriebsvereinbarungen Leistungen vorgesehen, welche die Insolvenzmasse belasten, so sollen Insolvenzverwalter und Betriebsrat über eine einvernehmliche Herabsetzung der Leistungen beraten. Diese Betriebsvereinbarungen können auch dann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, wenn eine längere Frist vereinbart ist.

(2) Unberührt bleibt das Recht, eine Betriebsvereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

Passende Werkzeuge

  • Gesellschaftsrecht / GmbH-GeschäftsführerInsolvenzanfechtung: Risiko & Fristen prüfen (§§ 130–135, 142 InsO)Kann der Insolvenzverwalter eine Zahlung zurückfordern? Prüfen Sie transparent, welcher Anfechtungstatbestand (§§ 130, 131, 133, 134, 135 InsO) nach Ihren Angaben in Betracht kommt, ob die Zahlung im jeweiligen Rückschau-Fenster (3 Monate / 4 Jahre / 10 Jahre) liegt und ob das Bargeschäfts-Privileg (§ 142 InsO) sowie die Verjährung (§ 146 InsO) greifen — Risiko-Einordnung je Tatbestand (hoch/mittel/gering), keine Rechtsberatung.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • Schulden & InsolvenzPrivatinsolvenz- & Sanierungs-AssistentStrukturierte Erstorientierung zu Schulden, Gläubigern, Vergleichsoptionen und digitaler Kanzlei-Übergabe.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.