Insolvenzordnung - InsO | § 79 Unterrichtung der Gläubigerversammlung

Die Gläubigerversammlung ist berechtigt, vom Insolvenzverwalter einzelne Auskünfte und einen Bericht über den Sachstand und die Geschäftsführung zu verlangen. Ist ein Gläubigerausschuß nicht bestellt, so kann die Gläubigerversammlung den Geldverkehr und -bestand des Verwalters prüfen lassen.

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Insolvenzrecht: Zur Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf natürliche Personen

28.11.2013

Eine Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf natürliche Personen verletzt eine juristische Person nicht in ihren Grundrechten.
Insolvenzrecht

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juni 2011 - II ZB 12/10

bei uns veröffentlicht am 21.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 12/10 vom 21. Juni 2011 in der Genossenschaftsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GenG §§ 53, 54, 55, 64c, 101; InsO § 155 a) Das Recht und die Pflicht des genossenschaftlichen

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2013 - IX AR (VZ) 1/12

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR(VZ) 1/12 vom 19. September 2013 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 56 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 E

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Okt. 2016 - IX AR (VZ) 7/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR (VZ) 7/15 vom 13. Oktober 2016 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 56; EGGVG §§ 23 ff a) Ein Insolvenzrichter kann die A

Bundesgerichtshof Urteil, 03. März 2016 - IX ZR 119/15

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 119/15 Verkündet am: 3. März 2016 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 60; BGB § 278

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 05. März 2013 - 6 U 134/13

bei uns veröffentlicht am 05.03.2013

Der Antrag des Beklagten, ihm Akteneinsicht in das bei den Gerichtsakten geführte Beiheft "Prozesskostenhilfe" zu gewähren, wird abgelehnt. Gründe 1 Die Voraussetzungen für die Gewährung von Akteneinsicht in das Beiheft "Prozesskostenhilfe" lieg