Insolvenzordnung - InsO | § 159 Verwertung der Insolvenzmasse

Insolvenzordnung - InsO | § 159 Verwertung der Insolvenzmasse
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Insolvenzordnung Inhaltsverzeichnis

Nach dem Berichtstermin hat der Insolvenzverwalter unverzüglich das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwerten, soweit die Beschlüsse der Gläubigerversammlung nicht entgegenstehen.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
3 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

30/07/2021 10:15

Für Außenstehende ist es teilweise schwer einschätzbar, ob sich der Vertragspartner am Rande der Insolvenz bewegt. Um kein Risiko einzugehen, sollten Sie auf verschiedene Anzeichen achten und vor Vertragsschluss gegebenenfalls weitere Anforschungen anstellen. Dieser Artikel bietet einen Überblick über mögliche Krisensignale, den Ablauf des Insolvenzverfahrens, mögliche Risiken für Gläubiger und gibt Empfehlungen zur Verhaltensweise gegenüber dem Insolvenzverwaltung und zur Anfechtung von Forderungen nach dem Anfechtungsgesetz.
20/10/2011 16:16

Die Insolvenzordnung schreibt vor, das schuldnerische Unternehmen bis zur Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Stilllegung fortzuführen-OLG Rostock vom 08.04.11-Az:5 U 31/08
28/12/2006 15:29

Insolvenzrecht - Wirtschaftsrecht - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin Mitte
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
24 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 30/06/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 169/10 vom 30. Juni 2011 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 290 Abs. 1 Nr. 4 Die Belastung eines Grundstücks mit einer Fremdgrundschuld, die keine Forderung s
published on 25/04/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 179/10 vom 25. April 2013 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 34 Abs. 1, § 304 Abs. 1 Satz 1 Wird das auf Antrag des Schuldners eröffnete Verbraucherinsolvenzv
published on 21/02/2008 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 62/05 vom 21. Februar 2008 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 304, 315 Ein Verbraucher- oder Kleininsolvenzverfahren wird nach dem Tod des Schuldners ohne Unter
published on 11/02/2010 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 104/07 Verkündet am: 11. Februar 2010 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 96 Abs. 1 N
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.