(1) Aus dem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan in Verbindung mit der Eintragung in die Tabelle können die Insolvenzgläubiger, deren Forderungen festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden sind, wie aus einem vollstreckbaren Urteil die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben. Einer nicht bestrittenen Forderung steht eine Forderung gleich, bei der ein erhobener Widerspruch beseitigt ist. § 202 gilt entsprechend.

(2) Gleiches gilt für die Zwangsvollstreckung gegen einen Dritten, der durch eine dem Insolvenzgericht eingereichte schriftliche Erklärung für die Erfüllung des Plans neben dem Schuldner ohne Vorbehalt der Einrede der Vorausklage Verpflichtungen übernommen hat.

(3) Macht ein Gläubiger die Rechte geltend, die ihm im Falle eines erheblichen Rückstands des Schuldners mit der Erfüllung des Plans zustehen, so hat er zur Erteilung der Vollstreckungsklausel für diese Rechte und zur Durchführung der Vollstreckung die Mahnung und den Ablauf der Nachfrist glaubhaft zu machen, jedoch keinen weiteren Beweis für den Rückstand des Schuldners zu führen.

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Insolvenzrecht: Erheblicher Mangel eines Insolvenzplans

13.06.2018

Ein wesentlicher Verfahrensverstoß liegt vor, wenn es sich um einen Mangel handelt, der Einfluss auf die Annahme des Insolvenzplans gehabt haben kann – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Referenzen - Gesetze | § 92 BetrVG

§ 92 BetrVG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 92 BetrVG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 251 Vollstreckbare Verwaltungsakte


(1) Verwaltungsakte können vollstreckt werden, soweit nicht ihre Vollziehung ausgesetzt oder die Vollziehung durch Einlegung eines Rechtsbehelfs gehemmt ist (§ 361; § 69 der Finanzgerichtsordnung). Einfuhr- und Ausfuhrabgabenbescheide können außerdem
§ 92 BetrVG zitiert 1 andere §§ aus dem Betriebsverfassungsgesetz.

Insolvenzordnung - InsO | § 202 Zuständigkeit bei der Vollstreckung


(1) Im Falle des § 201 ist das Amtsgericht, bei dem das Insolvenzverfahren anhängig ist oder anhängig war, ausschließlich zuständig für Klagen: 1. auf Erteilung der Vollstreckungsklausel;2. durch die nach der Erteilung der Vollstreckungsklausel bestr

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Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2018 - IX ZB 49/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 49/17 vom 26. April 2018 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 250 Nr. 1 Ein wesentlicher Verfahrensverstoß liegt vor, wenn es sich um einen Mangel hande

Landgericht Hamburg Beschluss, 18. Aug. 2017 - 326 T 10/17

bei uns veröffentlicht am 18.08.2017

Tenor Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 16.02.2017 gegen den Beschluss des Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht – vom 02.02.2017, Aktenzeichen 67a IN 395/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 06. Apr. 2017 - 11 U 96/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe vom 12.07.2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil und das a

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Nov. 2015 - 6 AZR 559/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Juli 2014 - 5 Sa 225/14 - im Kostenpunkt und in

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Okt. 2014 - I R 39/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) verpflichtet ist, nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens den Körperschaftste

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(1) Im Falle des § 201 ist das Amtsgericht, bei dem das Insolvenzverfahren anhängig ist oder anhängig war, ausschließlich zuständig für Klagen: 1. auf Erteilung der Vollstreckungsklausel;2. durch die nach der Erteilung der Vollstreckungsklausel bestritten wird...