Insolvenzordnung - InsO | § 85 Aufnahme von Aktivprozessen

(1) Rechtsstreitigkeiten über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für den Schuldner anhängig sind, können in der Lage, in der sie sich befinden, vom Insolvenzverwalter aufgenommen werden. Wird die Aufnahme verzögert, so gilt § 239 Abs. 2 bis 4 der Zivilprozeßordnung entsprechend.

(2) Lehnt der Verwalter die Aufnahme des Rechtsstreits ab, so können sowohl der Schuldner als auch der Gegner den Rechtsstreit aufnehmen.

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Insolvenzrecht: Zur Behandlung bei widersprüchlichen Regelungen im Insolvenzplan

21.02.2014

Sind im Insolvenzplan und in der für die Gläubiger bestimmten Zusammenfassung widersprüchliche Regelungen enthalten, ist der rechtskräftig bestätigte Insolvenzplan maßgeblich.
Insolvenzrecht

ZPO: Teilurteil nach Prozessunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung ist zulässig

25.01.2012

wenn sich die Gefahr der Widersprüchlichkeit zu einer späteren Entscheidung über den nicht aufgenommenen Teil nicht ausschließen lässt-BGH vom 30.11.11-Az:XII ZR 170/06
Zivilprozessrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Insolvenzordnung - InsO | § 24 Wirkungen der Verfügungsbeschränkungen


(1) Bei einem Verstoß gegen eine der in § 21 Abs. 2 Nr. 2 vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen gelten die §§ 81, 82 entsprechend. (2) Ist die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergegang

Insolvenzordnung - InsO | § 186 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand


(1) Hat der Schuldner den Prüfungstermin versäumt, so hat ihm das Insolvenzgericht auf Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. § 51 Abs. 2, § 85 Abs. 2, §§ 233 bis 236 der Zivilprozeßordnung gelten entsprechend. (2) Die den
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 239 Kreuzverhör


(1) Die Vernehmung der von der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten benannten Zeugen und Sachverständigen ist der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger auf deren übereinstimmenden Antrag von dem Vorsitzenden zu überlassen. Bei den von der Staatsan
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Insolvenzordnung - InsO | § 4 Anwendbarkeit der Zivilprozeßordnung


Für das Insolvenzverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend. § 128a der Zivilprozessordnung gilt mit der Maßgabe, dass bei Gläubigerversammlungen sowie sonstigen Versammlungen

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2013 - IX ZR 122/12

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 122/12 Verkündet am: 11. April 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 259 Abs. 3 Au

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2009 - I ZR 195/07

bei uns veröffentlicht am 10.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 195/07 Verkündet am: 10. Dezember 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Nov. 2007 - V ZR 288/03

bei uns veröffentlicht am 30.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ZWISCHENURTEIL V ZR 288/03 Verkündet am: 30. November 2007 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtsh

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2004 - IXa ZB 249/03

bei uns veröffentlicht am 25.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 249/03 vom 25. Juni 2004 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Richter Raebel als Vorsitzenden, den Richter Athing, die Richterinnen Dr. Kessal-Wulf und

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2003 - II ZA 9/02

bei uns veröffentlicht am 27.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZA 9/02 vom 27. Oktober 2003 in Sachen Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 240 Ein Insolvenzverwalter kann nicht einen gemäß § 240 ZPO unterbrochenen Passivprozeß über eine Insolvenzforderung zur Aufnah

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Okt. 2012 - II ZR 259/10

bei uns veröffentlicht am 24.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 259/10 vom 24. Oktober 2012 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann und den Richter Dr. Strohn, die Richterin Dr

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2016 - XI ZR 46/14

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 46/14 vom 6. Dezember 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:061216BXIZR46.14.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Dezember 2016 durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Ellenberger, die Richter

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Juli 2014 - II ZR 73/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISTEILURTEIL I I ZR 7 3 / 1 2 Verkündet am: 1. Juli 2014 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Juli 2014 - II ZR 72/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISTEILURTEIL I I ZR 7 2 / 1 2 Verkündet am: 1. Juli 2014 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Feb. 2010 - VII ZR 225/07

bei uns veröffentlicht am 11.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ZWISCHENURTEIL VII ZR 225/07 Verkündet am: 11. Februar 2010 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2005 - XI ZR 392/04

bei uns veröffentlicht am 27.09.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 392/04 vom 27. September 2005 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Nobbe, die Richter Dr. Müller, Dr. Joeres, Dr. Wassermann und die Richterin Mayen am

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2002 - KVR 15/01

bei uns veröffentlicht am 24.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 15/01 Verkündet am: 24. September 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja Fährhafen Puttgarden G

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2004 - V ZR 288/03

bei uns veröffentlicht am 12.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 288/03 vom 12. Februar 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 85 Abs. 1 Ein Aktivprozeß im Sinne von § 85 Abs. 1 InsO liegt nicht vor, wenn über einen von dem Insolvenzschul

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Jan. 2014 - IX ZR 209/11

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 209/11 Verkündet am: 9. Januar 2014 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 217, 235 Abs

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Dez. 2006 - IX ZR 161/04

bei uns veröffentlicht am 07.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 161/04 Verkündet am: 7. Dezember 2006 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 85 Abs. 2;

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Nov. 2011 - XII ZR 170/06

bei uns veröffentlicht am 30.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILURTEIL XII ZR 170/06 Verkündet am: 30. November 2011 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 18. März 2010 - I ZR 158/07

bei uns veröffentlicht am 18.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 158/07 Verkündet am: 18. März 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2008 - IX ZB 232/08

bei uns veröffentlicht am 11.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 232/08 vom 11. Dezember 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 240 Wird nach Einreichung der Klage bei Gericht, aber noch vor Zustellung an den Beklagten das Insolven

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2008 - IX ZR 150/05

bei uns veröffentlicht am 17.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF HINWEISBESCHLUSS IX ZR 150/05 vom 17. Juli 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 240, 722; InsO § 178 Abs. 1, § 179 Abs. 2, § 180 Abs. 2 Zur Unterbrechung des Verfahrens der Nichtzul

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2006 - IX ZB 312/04

bei uns veröffentlicht am 28.09.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 312/04 vom 28. September 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, §§ 179, 180 Abs. 2; ZPO § 93 Zur Verteilung der Kosten in einem Verfahren auf Festst

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Aug. 2008 - VII ZB 3/08

bei uns veröffentlicht am 14.08.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 3/08 vom 14. August 2008 In dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 240 Auch das Verfahren über eine Vollstreckungsabwehrklage wird nach § 240 ZPO unterbroche

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Apr. 2012 - XII ZR 52/11

bei uns veröffentlicht am 04.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 52/11 vom 4. April 2012 in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. April 2012 durch den Richter Dose, die Richterin Dr. Vézina und die Richter Schilling, Dr. Günter und Dr. Nedden-Boe

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2008 - XII ZB 125/06

bei uns veröffentlicht am 17.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 125/06 vom 17. Dezember 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 240, 303, 511 Abs. 1 a) Hat das Landgericht fehlerhaft durch Beschluss statt durch Urteil entschied

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2005 - XII ZR 233/02

bei uns veröffentlicht am 02.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 233/02 vom 2. Februar 2005 in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Februar 2005 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, die Richter Fuchs, Dr. Ahlt, die Richterin Dr. Vézina und

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2003 - VII ZR 209/01

bei uns veröffentlicht am 24.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 209/01 vom 24. Juli 2003 in dem Rechtsstreit Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Juli 2003 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Dressler und die Richter Hausmann, Dr. Kuffer, Prof. Dr. Kniffka und B

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2008 - IX ZB 199/05

bei uns veröffentlicht am 20.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 199/05 vom 20. November 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja § 93 InsO; AnfG § 17 Abs. 1 Satz 1; HGB § 160 Abs. 3 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ein

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 18. März 2019 - AN 1 S 17.02405

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 19.487,38 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am …1946 geborene, Herr Ȃ

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Feb. 2019 - 34 Wx 325/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt -vom 19. Oktober 2015 wird verworfen, soweit sie von den Beteiligten zu 1 und 2 eingelegt ist, und zurückgewiesen, soweit sie von der Beteiligten zu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Nov. 2015 - L 2 P 14/13

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 22.01.2013 hinsichtlich seiner Ziffern I und II aufgehoben und die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens

Landgericht München I Endurteil, 20. Mai 2016 - 30 O 13615/13

bei uns veröffentlicht am 20.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckba

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2018 - IX ZR 14/18

bei uns veröffentlicht am 22.11.2018

Berichtigt durch Beschluss vom 14.1.2019 Preuß, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 14/18 Verkündet am: 22. November 2018 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäft

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Feb. 2018 - XI B 110/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 25. Oktober 2017 10 K 301/16 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Dez. 2017 - VII ZR 101/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 101/14 Verkündet am: 7. Dezember Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Nov. 2017 - VII ZR 116/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 116/15 Verkündet am: 9. November 2017 Mohr, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 13. Apr. 2017 - 7 AZN 732/16 (A)

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Tenor Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird für von dem Insolvenzverwalter aufgenommen erklärt. Mit der Zust

Finanzgericht Köln Urteil, 28. Juni 2016 - 8 K 92/13

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidungen vom 13.12.2012 wird festgestellt, dass die Einspruchsverfahren betreffend Einkommensteuer 2003-2007 nach § 240 ZPO unterbrochen sind. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Revision wird

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 14. Juni 2016 - 8 U 44/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 13.02.2015 (13 O 81/14 KfH I) wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt. III. Dieses und das angef

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2016 - XI ZR 46/14

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 46/14 vom 10. Mai 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 240, § 767, § 794 Abs. 1 Nr. 5, § 797 InsO § 85, § 86, § 180 Abs. 2, § 184 Zu der Frage, ob und ggf. unter

Sozialgericht Halle Urteil, 07. Apr. 2016 - S 13 R 602/13

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor Der Widerspruchsbescheid vom 18.06.2013 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird endgültig auf 60.875,87 EUR festgesetzt. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Beitragsnach

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 24. März 2016 - 3 U 171/08

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor I. Die gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, vom 12.8.2008, Geschäfts-Nr. 315 O 952/07 gerichtete Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten wird das vorgenannte Urteil abgeändert und d

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. März 2016 - III B 103/15

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Finanzgerichts München vom 29. Juli 2015  15 K 766/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Sept. 2015 - XI R 47/13

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 12. September 2013  10 K 692/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landgericht Düsseldorf Urteil, 23. Juli 2015 - 4c O 52/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.               Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.               Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d: 2De

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Juni 2015 - III R 26/12

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Die Revision des Finanzamts ... gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 28. November 2011  5 K 509/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Juni 2015 - XI R 18/13

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 20. Februar 2013  3 K 2222/10 aufgehoben.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 11. März 2015 - 2 K 194/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Verluste der A GmbH und der B-Gesellschaft mbH in GbR (im Folgenden GbR) für das Jahr 2003 einheitlich und gesondert festzustellen sind. 2 Die Klägerin zu 1) ist Rechtsnachfolgerin der B-

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 11. März 2015 - 10 AZB 101/14

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. August 2014 - 5 Ta 226/14 - wird zurückgewiesen.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 20. Okt. 2014 - 4 KO 1007/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Tenor Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Die Forderung aus der Kostenrechnung vom 13. Mai 2014 in Höhe von 2092,50 € ist als Masseverbindlichkeit vom Erinnerungsführer zu begleichen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Tatbest

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 09. Okt. 2014 - I-15 U 27/14

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Abänderung des Urteils der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 30.07.2014 (Az.: 4a O 27/12) die Klage einschließlich der mit der Anschlussberufung geltend gemachten Hilfsanträge als unzu

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Für das Insolvenzverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend. § 128a der Zivilprozessordnung gilt mit der Maßgabe, dass bei Gläubigerversammlungen sowie sonstigen Versammlungen und Terminen...