Insolvenzordnung - InsO | § 221 Gestaltender Teil
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Insolvenzordnung Inhaltsverzeichnis
Im gestaltenden Teil des Insolvenzplans wird festgelegt, wie die Rechtsstellung der Beteiligten durch den Plan geändert werden soll. Der Insolvenzverwalter kann durch den Plan bevollmächtigt werden, die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und offensichtliche Fehler des Plans zu berichtigen.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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13/06/2018 13:10
Ein wesentlicher Verfahrensverstoß liegt vor, wenn es sich um einen Mangel handelt, der Einfluss auf die Annahme des Insolvenzplans gehabt haben kann – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
20/08/2015 11:47
Das Gericht prüft unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Gesichtspunkte, ob die gesetzlichen Bestimmungen über das Vorlagerecht und den Inhalt des Plans beachtet sind.
SubjectsInsolvenzrecht
21/02/2014 16:14
Sind im Insolvenzplan und in der für die Gläubiger bestimmten Zusammenfassung widersprüchliche Regelungen enthalten, ist der rechtskräftig bestätigte Insolvenzplan maßgeblich.
SubjectsInsolvenzrecht
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(1) Eine Berichtigung des Insolvenzplans durch den Insolvenzverwalter nach § 221 Satz 2 bedarf der Bestätigung durch das Insolvenzgericht.
(2) Das Gericht soll vor der Entscheidung über die Bestätigung den Insolvenzverwalter, den Gläubigerausschu
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published on 09/01/2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 209/11 Verkündet am: 9. Januar 2014 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 217, 235 Abs
published on 10/05/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 206/11 Verkündet am: 10. Mai 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 255 Abs. 1, §
published on 26/04/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 49/17 vom 26. April 2018 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 250 Nr. 1 Ein wesentlicher Verfahrensverstoß liegt vor, wenn es sich um einen Mangel hande
published on 16/02/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 103/15 vom 16. Februar 2017 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 231, 250 Das Insolvenzgericht ist bei seiner Entscheidung, ob die Bestätigung eines Insolvenzplans zu versa
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