(1) Der Treuhänder hat Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand des Treuhänders und dem Umfang seiner Tätigkeit Rechnung zu tragen.

(2) § 63 Abs. 2 sowie die §§ 64 und 65 gelten entsprechend.

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Insolvenzrecht: Keine Festsetzung der Vergütung des gemeinsamen Vertreters von Anleihegläubigern

25.08.2016

Vergütungen und Auslagen des gemeinsamen Vertreters für die Gläubiger von inhaltsgleichen Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen gehören nicht zu den Kosten des Insolvenzverfahrens.
Insolvenzrecht

Referenzen - Gesetze | § 293 InsO

§ 293 InsO zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 293 InsO wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung - InsVV | § 14 Grundsatz


(1) Die Vergütung des Treuhänders nach § 293 der Insolvenzordnung wird nach der Summe der Beträge berechnet, die auf Grund der Abtretungserklärung des Schuldners (§ 287 Abs. 2 der Insolvenzordnung) oder auf andere Weise zur Befriedigung der Gläubiger

Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung - EGInsO | Art 110 Inkrafttreten


(1) Die Insolvenzordnung und dieses Gesetz treten, soweit nichts anderes bestimmt ist, am 1. Januar 1999 in Kraft. (2) § 2 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 der Insolvenzordnung sowie die Ermächtigung der Länder in § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung tre
§ 293 InsO wird zitiert von 1 anderen §§ im Insolvenzordnung.

Insolvenzordnung - InsO | § 300a Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren


(1) Wird dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt, gehört das Vermögen, das der Schuldner nach Ende der Abtretungsfrist oder nach Eintritt der Voraussetzungen des § 300 Absatz 2 Satz 1 erwirbt, nicht mehr zur Insolvenzmasse. Satz 1 gilt nicht für Ve
§ 293 InsO zitiert 3 andere §§ aus dem Insolvenzordnung.

Insolvenzordnung - InsO | § 64 Festsetzung durch das Gericht


(1) Das Insolvenzgericht setzt die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluß fest. (2) Der Beschluß ist öffentlich bekanntzumachen und dem Verwalter, dem Schuldner und, wenn ein Gläubigerausschuß bestellt i

Insolvenzordnung - InsO | § 63 Vergütung des Insolvenzverwalters


(1) Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Der Regelsatz der Vergütung wird nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. De

Insolvenzordnung - InsO | § 65 Verordnungsermächtigung


Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, die Vergütung und die Erstattung der Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters sowie das hierfür maßgebliche Verfahren durch Rechtsverordnung z

Referenzen - Urteile | § 293 InsO

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2013 - IX ZB 75/12

bei uns veröffentlicht am 07.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 75/12 vom 7. Februar 2013 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 63 Abs. 2 Der sekundäre Vergütungsanspruch des Verwalters oder Treuhänders gegen die

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Mai 2008 - IX ZB 303/05

bei uns veröffentlicht am 29.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 303/05 vom 29. Mai 2008 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 63, 64; InsVV § 5 a) Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters wird durch das Insolvenzgericht fest

Landgericht Ingolstadt Beschluss, 06. Apr. 2017 - 21 T 1767/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tenor I. Die sofortige Beschwerde des Treuhänders vom 10.11.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 27.10.2016, Az. 2 IK 450/13 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverf

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - IX ZB 46/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB46/15 vom 14. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 54 Nr. 2, § 64; SchVG § 7 Abs. 6, § 19 Abs. 2 Vergütungen und Auslagen des gemeinsamen Vertreters fü

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2014 - IX ZB 16/14

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB16/14 vom 20. November 2014 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 292 Abs. 1 Satz 2, § 189 Abs. 2, § 191 Abs. 1 Satz 2, § 198 analog Der Insolvenzverwalter hat ei

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2014 - IX ZB 31/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB31/13 vom 8. Mai 2014 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 63 Abs. 2 Wird die bewilligte Verfahrenskostenstundung während des Verfahrensabschnitts au

Amtsgericht Stuttgart Beschluss, 13. Feb. 2009 - 3 IK 208/03

bei uns veröffentlicht am 13.02.2009

Tenor In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ... wird dem Schuldner 1. die Restschuldbefreiung erteilt und 2. die Vergütung des Treuhänders in der Wohlverhaltensphase wie folgt antragsgemäß festgesetzt:

Landgericht Kiel Beschluss, 11. Aug. 2006 - 13 T 56/06

bei uns veröffentlicht am 11.08.2006

Tenor Der angefochtene Beschluss wird insoweit aufgehoben, als hiermit die Kosten des Verfahrens von der Ankündigung der Restschuldbefreiung nach § 291 ZPO bis zu ihrer Versagung nach §§ 296-298, 300 Abs.2 InsO oder Erteilung nach § 300 Abs.1 InsO

Landgericht Karlsruhe Beschluss, 15. Apr. 2003 - 11 T 587/01

bei uns veröffentlicht am 15.04.2003

Tenor I. Die sofortige Beschwerde des Treuhänders gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 14.11.2001 – 24 IK 110/99 – wird zurückgewiesen. II. Der Treuhänder trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Beschwerde

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(1) Das Insolvenzgericht setzt die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluß fest. (2) Der Beschluß ist öffentlich bekanntzumachen und dem Verwalter, dem Schuldner und, wenn ein Gläubigerausschuß bestellt ist, den...
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, die Vergütung und die Erstattung der Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters sowie das hierfür maßgebliche Verfahren durch Rechtsverordnung zu regeln...