Insolvenzordnung - InsO | § 17 Zahlungsunfähigkeit
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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19.11.2025 13:32
Für wen ist dieser Beitrag – und warum jetzt?
Der Beitrag richtet sich an Insolvenzverwalter:innen, Prozessanwält:innen, In‑house‑Jurist:innen von Finanzierern und Lieferanten, Sanierungsberater sowie an Richter:innen der Zivil- und Insolvenzgerichte. Seit der Rechtsprechungswende des IX. Zivilsenats vom 6. Mai 2021 hat sich die Dogmatik der Vorsatzanfechtung merklich verschoben – mit spürbaren Konsequenzen für Beweisführung, Prozessrisiken und Vertragsgestaltung. Neuere Entscheidungen aus 2022–2024 schärfen die Konturen weiter und korrigieren Missverständnisse („bloße Hoffnung“ genügt nicht). Dieser Überblick ordnet die Linien, zeigt ein belastbares Prüfprogramm und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.
10.11.2025 12:56
Der Beitrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Mitglieder fakultativer Aufsichtsräte, Geschäftsführer, Sanierungsberater, Insolvenzverwalter sowie Investoren mit Sitz in Deutschland. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist deutlich gestiegen; zugleich richten immer mehr GmbHs auf satzungsrechtlicher Grundlage einen freiwilligen (fakultativen) Aufsichtsrat nach § 52 GmbHG ein – etwa aus Governance‑Gründen, auf Wunsch von Kreditgebern oder in Konzernstrukturen. In der Krise bis hin zur Insolvenzreife verdichten sich Überwachungs‑, Beratungs‑ und Eskalationspflichten dieses Gremiums erheblich. Fehler in dieser Phase können persönliche Haftung auslösen – trotz (oder gerade wegen) des Umstands, dass der fakultative Aufsichtsrat häufig weniger formale Kompetenzen als ein AG‑Aufsichtsrat hat. Der Beitrag arbeitet die Rechtsgrundlagen, aktuellen Streitfragen (insbes. zu § 15b InsO) und Praxis‑To‑dos systematisch auf.
06.10.2023 14:06
1. Situation2. Risiken 1) Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft 2) Haftung in der Insolvenz Exkurs Zahlungsunfähigkeit Exkurs Überschuldung Umfang der Schade
Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand -
23.06.2023 15:16
1. Situation2. Risiken 1) Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft 2) Haftung in der Insolvenz Exkurs Zahlungsunfähigkeit Exkurs Überschuldung Umfang der Sc
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Bei der Erstellung eines Jahresabschlusses für einen Mandanten haben Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte den Mandanten auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrundes nach den §§ 17 bis
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Die nach § 15a Absatz 1 Satz 1 antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für di
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313 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 12.11.2023 17:55
In dem Urteil vom 10. Februar 2022 bezieht sich der Bundesgerichtshof zunächst auf die veränderte Rechtsprechung, die durch das Urteil vom 6. Mai 2021 (IX ZR 72/20) eingeführt wurde und nach der die tatbestandlichen Anforderungen für die sog...
published on 03.11.2023 12:44
Das Oberlandesgericht Bamberg stellt mit Urteil vom 31.07.2023 im Wesentlichen fest, dass der Gutachter im Rahmen einer Sanierungsbegutachtung nach IDW S6 – Standard verpflichtet ist, auf eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit in einer Form hinzuweise
published on 03.11.2023 11:49
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 26. Januar 2017 klargestellt, dass Steuerberater, die Jahresabschlüsse für ihre Mandanten erstellen, eine Prüfungs- und Hinweispflicht im Hinblick auf die Fortführungsfähigkeit des...
published on 11.08.2023 00:38
AMTSGERICHT FRANKFURT (ODER)
IM NAMEN DES VOLKES
Tenor
Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wird abgelehnt.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten.
Gründe
I.
Die Staatsanwaltschaft...
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