Insolvenzordnung - InsO | § 36 Unpfändbare Gegenstände

(1) Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse. Die §§ 850, 850a, 850c, 850e, 850f Abs. 1, §§ 850g bis 850l, 851c, 851d, 899 bis 904, 905 Satz 1 und 3 sowie § 906 Absatz 2 bis 4 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. Verfügungen des Schuldners über Guthaben, das nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Wirkungen des Pfändungsschutzkontos nicht von der Pfändung erfasst wird, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der Freigabe dieses Kontoguthabens durch den Insolvenzverwalter.

(2) Zur Insolvenzmasse gehören jedoch

1.
die Geschäftsbücher des Schuldners; gesetzliche Pflichten zur Aufbewahrung von Unterlagen bleiben unberührt;
2.
im Fall einer selbständigen Tätigkeit des Schuldners die Sachen nach § 811 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Tiere nach § 811 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b der Zivilprozessordnung; hiervon ausgenommen sind Sachen, die für die Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit erforderlich sind, welche in der Erbringung persönlicher Leistungen besteht.

(3) Sachen, die zum gewöhnlichen Hausrat gehören und im Haushalt des Schuldners gebraucht werden, gehören nicht zur Insolvenzmasse, wenn ohne weiteres ersichtlich ist, daß durch ihre Verwertung nur ein Erlös erzielt werden würde, der zu dem Wert außer allem Verhältnis steht.

(4) Für Entscheidungen, ob ein Gegenstand nach den in Absatz 1 Satz 2 genannten Vorschriften der Zwangsvollstreckung unterliegt, ist das Insolvenzgericht zuständig. Anstelle eines Gläubigers ist der Insolvenzverwalter antragsberechtigt. Für das Eröffnungsverfahren gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.

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StPO: Zur Aufrechnung gegenüber einem Schadensersatzanspruch

17.12.2015

Die Aufrechnung wegen konventionswidriger Sicherungsverwahrung mit einer Kostenforderung aus einem neuen Strafverfahren, in dem erneut Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, ist zulässig.
Allgemeines

Zwangsvollstreckungsrecht: Zum Pfändungsschutz bei Umwandlung eines Versicherungsvertrags

16.09.2015

§ 167 VVG gibt dem Versicherungsnehmer nur einen Anspruch darauf, die Lebensversicherung in eine Versicherung umzuwandeln, welche die Kriterien des § 851c Abs. 1 ZPO erfüllt.
Zwangsvollstreckung

Insolvenzrecht: Zur Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters

13.01.2015

Die dem Verwalter zustehende Vergütung muss insgesamt einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang erreichen muss.
Insolvenzrecht

ZPO: Zum Umfang eines Pfändungsschutzes bei sonstigen Einkünften

14.08.2014

Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte erfasst alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte.
Zivilprozessrecht

Insolvenzrecht: Zur Pflicht des Insolvenzschuldners zur Abführung des pfändbaren Betrags

20.06.2014

Der wegen der Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners von diesem an die Masse abzuführende Betrag ist vom Insolvenzverwalter auf dem Prozessweg geltend zu machen.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zur Pflicht des Insolvenzschuldners zur Abführung des pfändbaren Betrags

20.06.2014

Der wegen der Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners von diesem an die Masse abzuführende Betrag ist vom Insolvenzverwalter auf dem Prozessweg geltend zu machen.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zu den subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung

12.06.2014

Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung sind nicht stets schon dann zu bejahen, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig war und der Arbeitnehmer dies wusste.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Kein Zugriff des Insolvenzverwalters auf Direktversicherung

17.04.2014

Eine Versorgungsanwartschaft ist beim vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers aufrecht zu erhalten und die Fälligkeit unangetastet zu lassen.
Insolvenzrecht

Insolvenzecht: Zum Insolvenzbeschlag bei angespartem pfändungsfreien Arbeitseinkommen

28.11.2013

Angespartes Vermögen aus Arbeitseinkommen, das nach Verfahrenseröffnung auf ein Konto eines Kreditinstituts eingezahlt wurde, unterliegt dem Insolvenzbeschlag.
Insolvenzrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Insolvenzordnung - InsO | § 292 Rechtsstellung des Treuhänders


(1) Der Treuhänder hat den zur Zahlung der Bezüge Verpflichteten über die Abtretung zu unterrichten. Er hat die Beträge, die er durch die Abtretung erlangt, und sonstige Leistungen des Schuldners oder Dritter von seinem Vermögen getrennt zu halten un
zitiert 11 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 850c Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen


(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als1.1 178,59 Euro monatlich,2.271,24 Euro wöchentlich oder3.54,25 Euro täglichbeträgt. (2) Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen

Zivilprozessordnung - ZPO | § 850 Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen


(1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden. (2) Arbeitseinkommen im Sinne dieser Vorschrift sind die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Arbeits- und Dienstlöhne, Ruhegelder u

Zivilprozessordnung - ZPO | § 850f Änderung des unpfändbaren Betrages


(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn1.der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigren

Zivilprozessordnung - ZPO | § 850a Unpfändbare Bezüge


Unpfändbar sind1.zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;2.die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereigni

Zivilprozessordnung - ZPO | § 850e Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens


Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens gilt Folgendes:1.Nicht mitzurechnen sind die nach § 850a der Pfändung entzogenen Bezüge, ferner Beträge, die unmittelbar auf Grund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung

Zivilprozessordnung - ZPO | § 851c Pfändungsschutz bei Altersrenten


(1) Ansprüche auf Leistungen, die auf Grund von Verträgen gewährt werden, dürfen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, wenn1.die Leistung in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintrit

Zivilprozessordnung - ZPO | § 899 Pfändungsfreier Betrag; Übertragung


(1) Wird Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners gepfändet, kann der Schuldner jeweils bis zum Ende des Kalendermonats aus dem Guthaben über einen Betrag verfügen, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c

Zivilprozessordnung - ZPO | § 850g Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen


Ändern sich die Voraussetzungen für die Bemessung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens, so hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners oder des Gläubigers den Pfändungsbeschluss entsprechend zu ändern. Antragsberechtigt ist auch e

Zivilprozessordnung - ZPO | § 851d Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen


Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen

Zivilprozessordnung - ZPO | § 906 Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages durch das Vollstreckungsgericht


(1) Wird Guthaben wegen einer der in § 850d oder § 850f Absatz 2 bezeichneten Forderungen gepfändet, tritt an die Stelle der nach § 899 Absatz 1 und § 902 Satz 1 pfändungsfreien Beträge der vom Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss belassene Be

Zivilprozessordnung - ZPO | § 905 Festsetzung der Erhöhungsbeträge durch das Vollstreckungsgericht


Macht der Schuldner glaubhaft, dass er eine Bescheinigung im Sinne des § 903 Absatz 1 Satz 2, um deren Erteilung er1.zunächst bei einer in § 903 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 genannten Stelle, von der er eine Leistung bezieht, und nachfolgend2.bei einer w

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Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2013 - IX ZB 170/11

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 170/11 vom 11. April 2013 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 5 Abs. 1, §§ 97, 290 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 Hat der Gläubiger einen Versagungsgrund glaubhaft gema

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2016 - IX ZB 66/15

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 66/15 vom 20. Oktober 2016 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 36 Abs. 1 Satz 1; SGB I § 54 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4; SGB VII § 56; ZPO §§ 850c, 850e N

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2013 - IX ZR 220/11

bei uns veröffentlicht am 26.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 220/11 vom 26. April 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 823 Abs. 2 C; GSB § 1 Wird Baugeld zweckwidrig verwendet, entfällt ein ersatzfähiger Schaden des Bauhan

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2019 - I ZB 114/17

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juli 2011 - IX ZB 128/11

bei uns veröffentlicht am 21.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 128/11 vom 21. Juli 2011 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel, Dr. Pape, Grupp und die Richte

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2009 - IX ZA 26/09

bei uns veröffentlicht am 10.08.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 26/09 vom 10. August 2009 in dem Prozesskostenhilfeverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, Prof. Dr. Gehrlein und Grup

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Feb. 2019 - IX ZB 7/17

bei uns veröffentlicht am 21.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 7/17 vom 21. Februar 2019 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 36; ZPO § 850i Der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters gehört nicht zu den sonsti

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Dez. 2009 - IX ZB 213/09

bei uns veröffentlicht am 10.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 213/09 vom 10. Dezember 2009 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp am 10. Dez

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Dez. 2013 - IX ZR 165/13

bei uns veröffentlicht am 05.12.2013

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Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2013 - IX ZB 38/10

bei uns veröffentlicht am 13.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 38/10 vom 13. Juni 2013 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 35 Abs. 2 Satz 2, § 295 Abs. 2 a) Der eine Restschuldbefreiung anstrebende Schuldner ist bei mange

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2013 - IX ZB 50/12

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Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2007 - IX ZB 221/03

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Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2009 - IX ZR 234/07

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILURTEIL IX ZR 234/07 Verkündet am: 24. September 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 54, 55 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Nov. 2007 - IX ZB 34/06

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 34/06 vom 15. November 2007 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 850 Abs. 3 lit. b Private Versicherungsrenten von selbständig oder freiberuflich tätig gewesenen P

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2017 - VI ZB 72/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 72/16 vom 19. September 2017 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Wenn nach den Umständen des Einzelfalls feststeht, dass

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2009 - VI ZR 288/08

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 288/08 Verkündet am: 13. Oktober 2009 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Okt. 2011 - IX ZB 80/10

bei uns veröffentlicht am 13.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 80/10 vom 13. Oktober 2011 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 38, 40; ZPO § 850f Der Anspruch aus schuldrechtlichem Versorgungsausgleich stellt ab Eröffnung

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2011 - IX ZR 115/10

bei uns veröffentlicht am 13.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 115/10 Verkündet am: 13. Oktober 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 684 Satz 2, §

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2009 - IX ZB 249/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 249/08 vom 22. Oktober 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 295 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 850c Abs. 4 Der Schuldner, der dem Treuhänder die Eheschließung ohne weiter

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2004 - X ZB 40/02

bei uns veröffentlicht am 22.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 40/02 vom 22. Juni 2004 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 240 Satz 2 Zu den Voraussetzungen der Unterbrechung im Fall einer einseitigen Erledigungserklärung. BGH, Beschl. v.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2014 - IX ZB 91/12

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 91/12 vom 13. Februar 2014 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill, die Richterin Lohmann, den Richter Dr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2009 - IX ZR 191/05

bei uns veröffentlicht am 05.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 191/05 vom 5. November 2009 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann und den Richter

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Nov. 2011 - IX ZR 45/11

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 45/11 Verkündet am: 3. November 2011 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 35, 36 A

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Nov. 2011 - IX ZR 46/11

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 46/11 Verkündet am: 3. November 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Ver

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2009 - IX ZB 101/09

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 101/09 vom 5. November 2009 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann und den Rich

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2006 - IX ZB 260/05

bei uns veröffentlicht am 19.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 260/05 vom 19. Januar 2006 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Dr. Ganter, Raebel, Kayser und Cierniak am 19. Januar 2006

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2010 - IX ZB 85/10

bei uns veröffentlicht am 30.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 85/10 vom 30. September 2010 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, den Richter Vill, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Fischer und Dr

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2012 - IX ZB 7/12

bei uns veröffentlicht am 13.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 7/12 vom 13. Dezember 2012 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 850e Nr. 3; InsO § 36 Abs. 4 Hat der Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Nov. 2017 - IX ZR 21/17

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Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2014 - IX ZR 43/12

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 43/12 Verkündet am: 13. März 2014 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2010 - IX ZB 55/10

bei uns veröffentlicht am 07.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 55/10 vom 7. Oktober 2010 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel, Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Pape

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2008 - IX ZR 94/06

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 94/06 Verkündet am: 10. Januar 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Nov. 2010 - IX ZA 41/10

bei uns veröffentlicht am 11.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 41/10 vom 11. November 2010 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Prof. Dr. Kayser, Vill, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Fischer und Dr. Pape a

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Nov. 2010 - IX ZA 39/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2012 - IX ZB 263/11

bei uns veröffentlicht am 25.10.2012

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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2008 - IX ZB 197/07

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Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2019 - IX ZB 56/18

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 56/18 vom 12. September 2019 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 36 Abs. 1; ZPO § 850i Abs. 1 Satz 1 Fall 2 Kaufpreisrentenansprüche, die der Schuldner durch

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2010 - IX ZA 43/10

bei uns veröffentlicht am 01.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 43/10 vom 1. Dezember 2010 in dem Restschuldbefreiungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Vill, die Richterin L

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2019 - IX ZB 2/18

bei uns veröffentlicht am 19.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 2/18 vom 19. September 2019 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 850f Abs. 1 lit. b Die Entstehung einer Steuerschuld, welche der Schuldner begleichen möchte, is

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2010 - IX ZA 47/09

bei uns veröffentlicht am 04.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 47/09 vom 4. Februar 2010 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Prof. Dr. Kayser, Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Fische

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2019 - IX ZB 21/19

bei uns veröffentlicht am 26.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 21/19 vom 26. September 2019 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 36 Abs. 1; ZPO § 850i Abs. 1 Satz 1 Fall 2 Kaufpreisraten stellen sonst

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2014 - IX ZR 280/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Versäumnisurteil IX ZR280/13 Verkündet am: 10. Juli 2014 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 133 A

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2012 - IX ZB 111/10

bei uns veröffentlicht am 26.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 111/10 vom 26. Januar 2012 in dem aufgehobenen Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 203 Abs. 1 Nr. 3 Zieht der Schuldner nach Aufhebung des Insolvenzverfahre

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2019 - V ZB 154/18

bei uns veröffentlicht am 10.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 154/18 vom 10. Oktober 2019 in der Zwangsverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 850i Die Pfändungsschutzvorschrift des § 850i ZPO findet im Zwangsverwaltungsverfahren keine e

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Nov. 2019 - III ZR 17/19

bei uns veröffentlicht am 07.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 17/19 Verkündet am: 7. November 2019 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 394 Satz

Referenzen

(1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden. (2) Arbeitseinkommen im Sinne dieser Vorschrift sind die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Arbeits- und Dienstlöhne, Ruhegelder und ähnliche...
Unpfändbar sind1.zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;2.die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und...
Unpfändbar sind1.zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;2.die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und...
(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als1.1 178,59 Euro monatlich,2.271,24 Euro wöchentlich oder3.54,25 Euro täglichbeträgt. (2) Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung...
(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als1.1 178,59 Euro monatlich,2.271,24 Euro wöchentlich oder3.54,25 Euro täglichbeträgt. (2) Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung...
(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als1.1 178,59 Euro monatlich,2.271,24 Euro wöchentlich oder3.54,25 Euro täglichbeträgt. (2) Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung...
Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens gilt Folgendes:1.Nicht mitzurechnen sind die nach § 850a der Pfändung entzogenen Bezüge, ferner Beträge, die unmittelbar auf Grund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher...
Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens gilt Folgendes:1.Nicht mitzurechnen sind die nach § 850a der Pfändung entzogenen Bezüge, ferner Beträge, die unmittelbar auf Grund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher...
(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn1.der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen...
(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn1.der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen...
(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn1.der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen...
(1) Ansprüche auf Leistungen, die auf Grund von Verträgen gewährt werden, dürfen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, wenn1.die Leistung in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der...
(1) Ansprüche auf Leistungen, die auf Grund von Verträgen gewährt werden, dürfen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, wenn1.die Leistung in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der...
(1) Ansprüche auf Leistungen, die auf Grund von Verträgen gewährt werden, dürfen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, wenn1.die Leistung in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der...
Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen sind wie...
Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen sind wie...
Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen sind wie...
Macht der Schuldner glaubhaft, dass er eine Bescheinigung im Sinne des § 903 Absatz 1 Satz 2, um deren Erteilung er1.zunächst bei einer in § 903 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 genannten Stelle, von der er eine Leistung bezieht, und nachfolgend2.bei einer weiteren Stelle...
Macht der Schuldner glaubhaft, dass er eine Bescheinigung im Sinne des § 903 Absatz 1 Satz 2, um deren Erteilung er1.zunächst bei einer in § 903 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 genannten Stelle, von der er eine Leistung bezieht, und nachfolgend2.bei einer weiteren Stelle...
(1) Wird Guthaben wegen einer der in § 850d oder § 850f Absatz 2 bezeichneten Forderungen gepfändet, tritt an die Stelle der nach § 899 Absatz 1 und § 902 Satz 1 pfändungsfreien Beträge der vom Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss belassene Betrag. In den...