Insolvenzordnung - InsO | § 101 Organschaftliche Vertreter. Angestellte

(1) Ist der Schuldner keine natürliche Person, so gelten die §§ 97 bis 99 entsprechend für die Mitglieder des Vertretungs- oder Aufsichtsorgans und die vertretungsberechtigten persönlich haftenden Gesellschafter des Schuldners. § 97 Abs. 1 und § 98 gelten außerdem entsprechend für Personen, die nicht früher als zwei Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus einer in Satz 1 genannten Stellung ausgeschieden sind; verfügt der Schuldner über keinen Vertreter, gilt dies auch für die Personen, die an ihm beteiligt sind. § 100 gilt entsprechend für die vertretungsberechtigten persönlich haftenden Gesellschafter des Schuldners.

(2) § 97 Abs. 1 Satz 1 gilt entsprechend für Angestellte und frühere Angestellte des Schuldners, sofern diese nicht früher als zwei Jahre vor dem Eröffnungsantrag ausgeschieden sind.

(3) Kommen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Personen ihrer Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nicht nach, können ihnen im Fall der Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

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Gesellschaftsrecht: Zur Auskunftspflicht des Geschäftsführers im Falle einer Insolvenz

16.04.2015

Wird gegen eine GmbH ein Insolvenzantrag gestellt, hat der Geschäftsführer über die Verhältnisse der Gesellschaft einschließlich gegen Gesellschafter und ihn selbst gerichteter Ansprüche Auskunft zu erteilen.

Insolvenzrecht: Forderungseinzug des vorläufigen Insolvenzverwalters

04.05.2012

Insolvenzgericht kann vorläufigen Insolvenzverwalter ermächtigen, eine Forderung des Schuldners im eigenen Namen einzuziehen-BGH vom 15.03.12-Az:IX ZR 249/09
Insolvenzrecht

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zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Vereinsgesetz - VereinsG | § 13 Abwicklung


(1) Die Gläubiger, die ihre Forderungen innerhalb der von der Verbotsbehörde oder Einziehungsbehörde gesetzten Ausschlußfrist angemeldet haben, sind aus der besonderen Vermögensmasse zu befriedigen. Die Befriedigung von Gläubigern, die im Falle des I
wird zitiert von 6 anderen §§ im .

Insolvenzordnung - InsO | § 21 Anordnung vorläufiger Maßnahmen


(1) Das Insolvenzgericht hat alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten. Gegen die Anordnung der Maßnahme

Insolvenzordnung - InsO | § 209 Befriedigung der Massegläubiger


(1) Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach folgender Rangordnung zu berichtigen, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. die Kosten des Insolvenzverfahrens;2. die Masseverbindlichkeiten, die nach der Anzeige der Ma

Insolvenzordnung - InsO | § 22 Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters


(1) Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. In diesem

Insolvenzordnung - InsO | § 20 Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung


(1) Ist der Antrag zulässig, so hat der Schuldner dem Insolvenzgericht die Auskünfte zu erteilen, die zur Entscheidung über den Antrag erforderlich sind, und es auch sonst bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Die §§ 97, 98, 101 Abs. 1 S
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Insolvenzordnung - InsO | § 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners


(1) Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuß und auf Anordnung des Gerichts der Gläubigerversammlung über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse Auskunft zu geben. Er hat auch Tatsachen

Insolvenzordnung - InsO | § 98 Durchsetzung der Pflichten des Schuldners


(1) Wenn es zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Aussagen erforderlich erscheint, ordnet das Insolvenzgericht an, daß der Schuldner zu Protokoll an Eides Statt versichert, er habe die von ihm verlangte Auskunft nach bestem Wissen und Gewissen richtig u

Insolvenzordnung - InsO | § 100 Unterhalt aus der Insolvenzmasse


(1) Die Gläubigerversammlung beschließt, ob und in welchem Umfang dem Schuldner und seiner Familie Unterhalt aus der Insolvenzmasse gewährt werden soll. (2) Bis zur Entscheidung der Gläubigerversammlung kann der Insolvenzverwalter mit Zustimmung

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Amtsgericht Frankfurt (Oder) Beschluss, 14. Aug. 2019 - 412 Cs 72/19

bei uns veröffentlicht am 11.08.2023

AMTSGERICHT FRANKFURT (ODER) IM NAMEN DES VOLKES   Tenor Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wird abgelehnt. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten.  Gründe I. Die Sta

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2019 - IX ZR 149/16

bei uns veröffentlicht am 14.02.2019

Berichtigt durch Beschluss vom 28.3.2019 Kirchgeßner, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILVERSÄUMNIS- UND ENDURTEIL IX ZR 149/16 Verkündet am: 14. Februar 2019 Preuß Justizangestell

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2012 - IX ZB 6/12

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 6/12 vom 19. Juli 2012 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 4, 5, 6, 21 Abs. 1 Satz 2 Gegen die Anordnung des Insolvenzgerichts,

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Feb. 2012 - II ZR 244/10

bei uns veröffentlicht am 28.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 244/10 Verkündet am: 28. Februar 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2012 - IX ZR 249/09

bei uns veröffentlicht am 15.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 249/09 Verkündet am: 15. März 2012 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 21, 22 a) Das In

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2008 - IX ZB 212/07

bei uns veröffentlicht am 09.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 212/07 vom 9. Oktober 2008 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5, § 20 Abs. 1 Reicht der Schuldner einen zulässigen Insolvenzantrag ein, können unvoll

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2018 - IX ZR 232/17

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 232/17 Verkündet am: 14. Juni 2018 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GmbHG § 9b Abs. 1 Satz

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Apr. 2018 - 7 C 5/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt als Insolvenzverwalter steuerliche Auskünfte von dem für die Insolvenzschuldnerin zuständigen Finanzamt.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Apr. 2018 - 7 C 6/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt als Insolvenzverwalter die Erteilung steuerlicher Auskünfte von dem für die Insolvenzschuldnerin zuständigen Finanzamt.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Apr. 2018 - 7 C 4/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt als Insolvenzverwalter steuerliche Auskünfte von dem für die Insolvenzschuldnerin zuständigen Finanzamt.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 01. Juni 2016 - III-2 Ws 299/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen. 1 2I. 3Der Angeklagte wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den gegen ihn erlassenen Haftbefehl der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg – Wirtschaftsstrafkammer – vom 4. Mai 20

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Beschluss, 09. Mai 2016 - 3d IN 36/16

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Gründe I. 1 Das Gericht hat auf den der Antragsgegnerin am 10.2.2016 zugestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens diese fruchtlos unter Hinweis auf deren Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach den §§ 20, 97 InsO angehört; mit Bes

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 8 A 1032/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen teilweise geändert. Der Tenor wird wie folgt neu gefasst: „Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Finanzamts B. vom 18. März 2010 und seiner Einspruchse

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 8 A 1126/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der erste Absatz des Tenors der erstinstanzlichen Entscheidung wie folgt neu gefasst wird: „Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Finanzamts L. vom 17. Dezember 2012 verpfli

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 8 A 1074/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der erste Absatz des Tenors der erstinstanzlichen Entscheidung wie folgt neu gefasst wird: „Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Finanzamts L. vom 3. Januar 2013 verpflicht

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 8 A 1073/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der erste Absatz des Tenors der erstinstanzlichen Entscheidung wie folgt neu gefasst wird: „Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Finanzamts L. vom 7. Dezember 2012 verpflic

Amtsgericht Essen Beschluss, 01. Sept. 2015 - 163 IN 14/15

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Tenor wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.09.2015, um 10:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.02.2015 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanw

Amtsgericht Köln Urteil, 27. Apr. 2015 - 142 C 295/14

bei uns veröffentlicht am 27.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils auf Grund des Urteiles zu

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. März 2015 - IX ZB 62/14

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB62/14 vom 5. März 2015 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 20 Abs. 1 Satz 2, § 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 Satz 2 Wird gegen eine GmbH ein Insolvenzantrag

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 29. Okt. 2014 - 7 K 3384/13

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Finanzamtes C.     vom 20.9.2013 verpflichtet, dem Kläger Auskunft über die beim Finanzamt C.     in Bezug auf die Insolvenzschuldnerin (T.          & L.        T1.               -GmbH)

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - 6 AZR 145/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. November 2012 - 18 Sa 1483/11 - wird zurückgewiesen.

Landgericht Münster Beschluss, 03. Sept. 2014 - 5 T 326/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000 EUR festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1 Gründe: 2I. 3Mit Schriftsatz vom 0

Amtsgericht Mönchengladbach Beschluss, 25. Juli 2014 - 45 IN 27/14

bei uns veröffentlicht am 25.07.2014

Tenor wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 25.07.2014, um 12:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.02.2014 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsan

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 27. Juni 2014 - 1 K 343/14

bei uns veröffentlicht am 27.06.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 27. Januar 2014 verpflichtet, dem Kläger Einsicht in die bei dem Finanzamt J.          in Bezug auf die Firma „K.   -D.    “ des Herrn B.       C.      aus J.          geführten Akten zu gewä

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 27. Juni 2014 - 1 K 2729/13

bei uns veröffentlicht am 27.06.2014

Tenor Der Bescheid des Finanzamts T.         vom 28. 8. 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Auskunft über die durch die Insolvenzschuldnerin Firma T1.       E.                H.    an den Beklagten im Zeitraum vom 1. 1.

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 27. Juni 2014 - 1 K 101/14

bei uns veröffentlicht am 27.06.2014

Tenor Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Finanzamts Steinfurt vom 17. Dezember 2013 verpflichtet, dem Kläger die bei dem Finanzamt T.         über die N

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Apr. 2014 - 3 L 319/13

bei uns veröffentlicht am 23.04.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt in seiner Funktion als Insolvenzverwalter vom Beklagten Auskunft über die seit dem 01. November 2011 auf die steuerlichen Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners an den Beklagten geleisteten Zahlungen. 2 Wegen n

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 27. März 2014 - 13 K 602/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Finanzamts Köln-West vom 3. Januar 2013 verpflichtet, gemäß dem Antrag des Klägers vom 11. Dezember 2012 Auskunft über die bei dem Finanzamt Köln-West in Bezug auf die Insolvenzschuldne

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 12. Feb. 2014 - 8 K 2198/12

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird das beklagte Land verpflichtet, schriftlich Auskunft zu den folgenden Fragen zu erteilen: a)              Wann w

Landgericht Dessau-Roßlau Beschluss, 22. Nov. 2012 - 1 T 265/12

bei uns veröffentlicht am 22.11.2012

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 04.09.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau - Insolvenzgericht - vom 06.08.2012 (Az. 2 IK 155/10) aufgehoben. Die dem Schuldner mit Beschluss vom 31.05.2010 gewährte St

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Feb. 2012 - 6 AZR 553/10

bei uns veröffentlicht am 16.02.2012

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Juni 2010 - 2 Sa 49/10 - wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Nov. 2010 - 7 B 43/10

bei uns veröffentlicht am 09.11.2010

Gründe I. 1 Der Kläger begehrt als Insolvenzverwalter von der Beklagten auf der Grundla

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Mai 2010 - 7 B 28/10

bei uns veröffentlicht am 20.05.2010

Gründe I. 1 Der Kläger begehrt als Insolvenzverwalter Einsicht in von der Beklagten gef

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 18. Aug. 2009 - 8 K 1011/09

bei uns veröffentlicht am 18.08.2009

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 19.11.2008 und deren Widerspruchsbescheid vom 18.02.2009 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, wann und in welcher Höhe sie

Amtsgericht Ludwigsburg Beschluss, 20. Juli 2006 - 1 IN 536/05 - s

bei uns veröffentlicht am 20.07.2006

Tenor wird heute, am 20.07.2006 , um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet und ... zum Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum

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(1) Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuß und auf Anordnung des Gerichts der Gläubigerversammlung über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse Auskunft zu geben. Er hat auch Tatsachen zu offenbaren...
(1) Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuß und auf Anordnung des Gerichts der Gläubigerversammlung über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse Auskunft zu geben. Er hat auch Tatsachen zu offenbaren...
(1) Wenn es zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Aussagen erforderlich erscheint, ordnet das Insolvenzgericht an, daß der Schuldner zu Protokoll an Eides Statt versichert, er habe die von ihm verlangte Auskunft nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig...
(1) Wenn es zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Aussagen erforderlich erscheint, ordnet das Insolvenzgericht an, daß der Schuldner zu Protokoll an Eides Statt versichert, er habe die von ihm verlangte Auskunft nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig...
(1) Die Gläubigerversammlung beschließt, ob und in welchem Umfang dem Schuldner und seiner Familie Unterhalt aus der Insolvenzmasse gewährt werden soll. (2) Bis zur Entscheidung der Gläubigerversammlung kann der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des...
(1) Die Gläubigerversammlung beschließt, ob und in welchem Umfang dem Schuldner und seiner Familie Unterhalt aus der Insolvenzmasse gewährt werden soll. (2) Bis zur Entscheidung der Gläubigerversammlung kann der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des...
(1) Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuß und auf Anordnung des Gerichts der Gläubigerversammlung über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse Auskunft zu geben. Er hat auch Tatsachen zu offenbaren...
(1) Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuß und auf Anordnung des Gerichts der Gläubigerversammlung über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse Auskunft zu geben. Er hat auch Tatsachen zu offenbaren...