Zivilprozessordnung - ZPO | § 496 Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
Die Klage, die Klageerwiderung sowie sonstige Anträge und Erklärungen einer Partei, die zugestellt werden sollen, sind bei dem Gericht schriftlich einzureichen oder mündlich zum Protokoll der Geschäftsstelle anzubringen.
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published on 17/12/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 4/08 Verkündet am: 17. Dezember 2009 Preuss Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 167, BGB § 204 A
published on 16/03/2016 00:00
Tenor
1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. April 2015 - 23 Sa 232/15 - aufgehoben.
published on 20/02/2014 00:00
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
Sowohl die Berufung des Klägers als auch die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16. April 2013, Az. 11 Ca 3545/12, werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beruf
published on 23/08/2012 00:00
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 15. September 2010 - 10 Sa 333/10 - wird zurückgewiesen.
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