Zivilprozessordnung - ZPO | § 273 Vorbereitung des Termins

(1) Das Gericht hat erforderliche vorbereitende Maßnahmen rechtzeitig zu veranlassen.

(2) Zur Vorbereitung jedes Termins kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts insbesondere

1.
den Parteien die Ergänzung oder Erläuterung ihrer vorbereitenden Schriftsätze aufgeben, insbesondere eine Frist zur Erklärung über bestimmte klärungsbedürftige Punkte setzen;
2.
Behörden oder Träger eines öffentlichen Amtes um Mitteilung von Urkunden oder um Erteilung amtlicher Auskünfte ersuchen;
3.
das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen;
4.
Zeugen, auf die sich eine Partei bezogen hat, und Sachverständige zur mündlichen Verhandlung laden sowie eine Anordnung nach § 378 treffen;
5.
Anordnungen nach den §§ 142, 144 treffen.

(3) Anordnungen nach Absatz 2 Nr. 4 und, soweit die Anordnungen nicht gegenüber einer Partei zu treffen sind, 5 sollen nur ergehen, wenn der Beklagte dem Klageanspruch bereits widersprochen hat. Für die Anordnungen nach Absatz 2 Nr. 4 gilt § 379 entsprechend.

(4) Die Parteien sind von jeder Anordnung zu benachrichtigen. Wird das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet, so gelten die Vorschriften des § 141 Abs. 2, 3.

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Anwaltshaftung: Zum Schadensersatz wegen anwaltlicher Falschberatung

10.12.2015

In Fällen der Rechtshaftung bestimmen sich die Beweiserleichterungen für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises.
Wirtschaftsrecht

Verwaltungsrecht: Zur Akteneinsicht zwecks Vorbereitung eines Kartellschadensersatzprozesses

20.10.2015

Sinn und Zweck des § 32b GWB schließen die Gewährung von Akteneinsicht an einen möglichen Kartellgeschädigten zur Vorbereitung einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage nicht aus.
Verwaltungsrecht

Anwaltshaftung: Zum Schadensersatz wegen anwaltlicher Falschberatung

02.09.2015

In solchen Fällen bestimmen sich die Beweiserleichterungen für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises.
Wirtschaftsrecht

Verwaltungsrecht: Zur Akteneinsicht im Kartellverwaltungsverfahren

17.12.2014

Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die Verfahrensakten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.
Verwaltungsrecht

Mietrecht: Zum qualifizierten Mietspiegel

02.01.2014

Bezüglich den Anforderungen an das Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels.
Mieterhöhung

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 296 Zurückweisung verspäteten Vorbringens


(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer Partei ergeht, 5, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) vorgebrac
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 141 Anordnung des persönlichen Erscheinens


(1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen beider Parteien anordnen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. Ist einer Partei wegen großer Entfernung oder aus sonstigem wichtigen Grund die persönliche Wahrnehmung des Termins

Zivilprozessordnung - ZPO | § 142 Anordnung der Urkundenvorlegung


(1) Das Gericht kann anordnen, dass eine Partei oder ein Dritter die in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Urkunden und sonstigen Unterlagen, auf die sich eine Partei bezogen hat, vorlegt. Das Gericht kann hierfür eine Frist setzen sowie anordnen,

Zivilprozessordnung - ZPO | § 144 Augenschein; Sachverständige


(1) Das Gericht kann die Einnahme des Augenscheins sowie die Hinzuziehung von Sachverständigen anordnen. Es kann zu diesem Zweck einer Partei oder einem Dritten die Vorlegung eines in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Gegenstandes aufgeben und hi

Zivilprozessordnung - ZPO | § 379 Auslagenvorschuss


Das Gericht kann die Ladung des Zeugen davon abhängig machen, dass der Beweisführer einen hinreichenden Vorschuss zur Deckung der Auslagen zahlt, die der Staatskasse durch die Vernehmung des Zeugen erwachsen. Wird der Vorschuss nicht innerhalb der be

Zivilprozessordnung - ZPO | § 378 Aussageerleichternde Unterlagen


(1) Soweit es die Aussage über seine Wahrnehmungen erleichtert, hat der Zeuge Aufzeichnungen und andere Unterlagen einzusehen und zu dem Termin mitzubringen, wenn ihm dies gestattet und zumutbar ist. Die §§ 142 und 429 bleiben unberührt. (2) Komm

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2012 - VI ZR 226/11

bei uns veröffentlicht am 17.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 226/11 Verkündet am: 17. Juli 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2012 - VI ZR 288/11

bei uns veröffentlicht am 17.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 288/11 Verkündet am: 17. Juli 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2012 - VI ZR 222/11

bei uns veröffentlicht am 17.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 222/11 Verkündet am: 17. Juli 2012 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgeric

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2012 - VI ZR 223/11

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 223/11 Verkündet am: 18. September 2012 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesg

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2019 - VIII ZR 361/18

bei uns veröffentlicht am 11.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 361/18 Verkündet am: 11. Dezember 2019 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2012 - V ZR 162/11

bei uns veröffentlicht am 14.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 162/11 Verkündet am: 14. Dezember 2012 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 44; ZPO § 142

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2002 - V ZR 445/01

bei uns veröffentlicht am 29.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 445/01 Verkündet am: 29. November 2002 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Nov. 2010 - III ZR 32/10

bei uns veröffentlicht am 04.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 32/10 Verkündet am: 4. November 2010 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839 G a) Das

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Nov. 2012 - VIII ZR 46/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 46/12 Verkündet am: 21. November 2012 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Sept. 2005 - IV ZR 153/04

bei uns veröffentlicht am 14.09.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 153/04 vom 14. September 2005 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat dur ch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und de

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Jan. 2001 - I ZR 53/99

bei uns veröffentlicht am 25.01.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 53/99 Verkündet am: 25. Januar 2001 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2018 - I ZR 121/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 121/17 Verkündet am: 26. April 2018 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2011 - I ZB 77/10

bei uns veröffentlicht am 22.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 77/10 vom 22. Juni 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 141 Abs. 3 Satz 1 a) Für die Frage, ob das Fernbleiben einer Partei, deren persönliches Erscheinen im Termi

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2013 - IV ZR 122/13

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 122/13 vom 23. Oktober 2013 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, die Richterin Harsdorf-Gebhardt und den Richter Dr

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2001 - IX ZR 19/99

bei uns veröffentlicht am 25.10.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 19/99 Verkündet am: 25. Oktober 2001 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Nov. 2013 - VIII ZR 346/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 346/12 Verkündet am: 6. November 2013 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juni 2008 - II ZR 210/06

bei uns veröffentlicht am 02.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 210/06 Verkündet am: 2. Juni 2008 Röder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juli 2006 - I ZR 226/03

bei uns veröffentlicht am 06.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 226/03 Verkündet am: 6. Juli 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2003 - V ZR 268/02

bei uns veröffentlicht am 04.04.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 268/02 Verkündet am: 4. April 2003 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Okt. 2008 - IX ZR 183/06

bei uns veröffentlicht am 16.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 183/06 Verkündet am: 16. Oktober 2008 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 101 Abs. 1 S

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2003 - V ZR 305/02

bei uns veröffentlicht am 18.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 305/02 Verkündet am: 18. Juli 2003 Kanik Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2012 - VI ZR 241/11

bei uns veröffentlicht am 26.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 241/11 Verkündet am: 26. Juni 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Okt. 2000 - VII ZR 239/98

bei uns veröffentlicht am 26.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 239/98 Verkündet am: 26. Oktober 2000 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2012 - VI ZR 120/11

bei uns veröffentlicht am 03.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 120/11 Verkündet am: 3. Juli 2012 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2012 - VI ZR 239/11

bei uns veröffentlicht am 03.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 239/11 Verkündet am: 3. Juli 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2012 - VI ZR 227/11

bei uns veröffentlicht am 03.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 227/11 Verkündet am: 3. Juli 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Oberlandesgericht München Endurteil, 24. Okt. 2018 - 20 U 2963/17

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 25.08.2017, AZ: 22 O 412/04, berichtigt durch Beschluss vom 30.10.2017, in Ziffer II. und IV. abgeändert und klarstellend neu gefasst wie folgt:

Oberlandesgericht München Endurteil, 07. Dez. 2017 - 23 U 1683/17

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 10.04.2017, Az. 15 HK O 17915/16 wie folgt abgeändert: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 9.598,55 nebst Zinsen hieraus in

Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Aug. 2018 - M 9 K 18.2949

bei uns veröffentlicht am 01.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Oberlandesgericht Bamberg Endurteil, 07. Dez. 2015 - 4 U 196/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Gründe Leitsatz: In dem Rechtsstreit ... - Kläger, Berufungskläger u. Berufungsbeklagter - Prozessbevollmächtigte: ... gegen 1) ... - Beklagter, Berufungsbeklagter u. Berufungskläger - 2) ... -

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 10. Dez. 2014 - 2 Sa 379/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Datum: 10.12.2014 2 Ca 5976/13 (Arbeitsgericht Nürnberg) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 26.03.2014 - 2 Ca 5976/13 - wird zurückgewiese

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 06. Mai 2014 - Vf. 23-VI/13

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführerin wird eine Gebühr von 750 € auferlegt. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Landgerich

Oberlandesgericht München Endurteil, 08. Nov. 2016 - 5 U 1353/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor 1. Das Urteil des Landgerichts München I vom 19.02.2016, Az. 3 O 6119/15, wird abgeändert und wie folgt neugefasst: 2. Die Beklagten zu 1) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 7.048,13 € nebs

Landgericht München I Urteil, 31. Juli 2015 - 14 S 23048/14

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor I. Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit hinsichtlich der Verpflichtung der Beklagten zur Herausgabe und Räumung der von ihr innegehaltenen Wohnung im Anwesen E.-straße ... München, erledigt ist. II.

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. Juni 2016 - 15 W 920/16

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor 1. Die Beschwerde gegen die Terminsverfügung des Landgerichts München I vom 06.04.2016 (Az. 4 O 14353/11) wird verworfen; von der Erhebung von Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird

Amtsgericht Ansbach Endurteil, 29. Juni 2016 - 1 C 1736/14

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor Der Streitwert wird festgesetzt auf 2.314,88 €. Tatbestand Zwischen den Parteien bestand seit dem 14.07.1997 ein Versicherungsverhältnis aus der Vertragsnummer …1 über einen privaten Krankenversic

Oberlandesgericht München Endurteil, 22. Juni 2017 - 23 U 3769/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Passau vom 18.08.2016, Az. 1 HK O 48/15, dahingehend abgeändert, dass folgende neue Ziffer II. eingefügt wird: II. Dem Beklagten bleibt vorbehalten, na

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Sept. 2017 - 9 VA 9/10

bei uns veröffentlicht am 25.09.2017

Tenor 1. Der Antrag vom 03.09.2010 bzw. vom 28.10.2011 auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verfügung des Oberlandesgerichts München vom 18.08.2010, wonach dem Amtsgericht ... die von diesem im Rahmen des Verfahrens Az.: 3 C 305/

Landgericht München I Schlussurteil, 13. Jan. 2017 - 22 O 22696/14

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor 1. Die Klage gegen den Beklagten zu 3) wird abgewiesen. 2. Die Klagepartei trägt 1/4 der Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3). 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheits

Landgericht München I Beschluss, 13. Jan. 2017 - 22 O 4104/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor 1. Die Klage gegen den Beklagten zu 3) wird abgewiesen. 2. Die Klagepartei trägt 1/4 der Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3). 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheits

Oberlandesgericht München Endurteil, 03. Nov. 2016 - 8 U 2061/16

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 26.04.2016 (Az.: 14 O 4360/15) wie folgt abgeändert: a) 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3 Felgen Typ "Schmiederad" -Audi - Fe

Oberlandesgericht München Verfügung, 09. Dez. 2014 - 8 U 3066/18

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. 1. Termin zur mündlichen Verhandlung wird bestimmt auf Wochentag und Datum

Landgericht München I Teilendurteil, 13. Jan. 2017 - 22 O 4394/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor 1. Die Klage gegen den Beklagten zu 3) wird abgewiesen. 2. Die Klagepartei trägt 1/4 der Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3). Im übrigen bleibt die Kostenentscheidung der Schlussentscheidung

Landgericht München I Teilendurteil, 13. Jan. 2017 - 22 O 9419/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor 1. Die Klage gegen den Beklagten zu 3) wird abgewiesen. 2. Die Klagepartei trägt 1/4 der Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3). Im übrigen bleibt die Kostenentscheidung der Schlussentscheidung

Landgericht München I Endurteil, 15. Dez. 2016 - 6 O 18699/06

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, die Freigabe der im Zuge des Ermittlungsverfahrens 237 Js 230262/97 der Staatsanwaltschaft München I am 16.10.1997 im Anwesen des Beklagten in der …, 8. M. beschlagnahmten und nunmehr unte

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2018 - III ZR 429/16

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 429/16 vom 3. Mai 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:030518BIIIZR429.16.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Mai 2018 die Richter Seiters, Tombrink und Dr. Remmert sowie die Richterinnen

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Nov. 2016 - I ZR 163/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 163/15 Verkündet am: 24. November 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Amtsgericht Steinfurt Urteil, 03. Nov. 2016 - 21 C 631/16

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, den Kläger vom Rundfunk- und Fernsehempfang in der Wohnung des Klägers O Straße ## in ##### T über die Gemeinschaftssatellitenanlage des Hauses O Straße ## in ##### T auszuschließen. Dem Beklagt

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Sept. 2016 - 2 C 16/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tatbestand 1 Der Kläger ist als Beamter bei der Beklagten beschäftigt und wurde zuletzt zum 1. Januar 1998 zum Postamtsrat (Besoldungsgruppe A 12 BBesO) befördert. Mit S

Landgericht Köln Urteil, 30. Juni 2016 - 7 O 332/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor 1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 49489,71 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2791,74 Euro nebst

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(1) Soweit es die Aussage über seine Wahrnehmungen erleichtert, hat der Zeuge Aufzeichnungen und andere Unterlagen einzusehen und zu dem Termin mitzubringen, wenn ihm dies gestattet und zumutbar ist. Die §§ 142 und 429 bleiben unberührt. (2) Kommt der Zeuge...
(1) Das Gericht kann anordnen, dass eine Partei oder ein Dritter die in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Urkunden und sonstigen Unterlagen, auf die sich eine Partei bezogen hat, vorlegt. Das Gericht kann hierfür eine Frist setzen sowie anordnen, dass die...
(1) Das Gericht kann die Einnahme des Augenscheins sowie die Hinzuziehung von Sachverständigen anordnen. Es kann zu diesem Zweck einer Partei oder einem Dritten die Vorlegung eines in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Gegenstandes aufgeben und hierfür eine...
Das Gericht kann die Ladung des Zeugen davon abhängig machen, dass der Beweisführer einen hinreichenden Vorschuss zur Deckung der Auslagen zahlt, die der Staatskasse durch die Vernehmung des Zeugen erwachsen. Wird der Vorschuss nicht innerhalb der bestimmten Frist...
(1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen beider Parteien anordnen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. Ist einer Partei wegen großer Entfernung oder aus sonstigem wichtigen Grund die persönliche Wahrnehmung des Termins nicht...