Zivilprozessordnung - ZPO | § 336 Rechtsmittel bei Zurückweisung

Zivilprozessordnung - ZPO | § 336 Rechtsmittel bei Zurückweisung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils zurückgewiesen wird, findet sofortige Beschwerde statt. Wird der Beschluss aufgehoben, so ist die nicht erschienene Partei zu dem neuen Termin nicht zu laden.

(2) Die Ablehnung eines Antrages auf Entscheidung nach Lage der Akten ist unanfechtbar.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Erscheint der Beteiligte, der den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt hat, in einem Termin zur mündlichen Verhandlung, so kann auch dann mündlich verhandelt werden, wenn einer der anderen Beteiligten nicht erscheint. Über einen Antrag,
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 17/12/2008 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 125/06 vom 17. Dezember 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 240, 303, 511 Abs. 1 a) Hat das Landgericht fehlerhaft durch Beschluss statt durch Urteil entschied
published on 12/07/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 25/15 vom 12. Juli 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 3, Art. 20 Abs. 3; ZPO § 85, § 139, § 220, § 227, § 331, § 333, § 336, § 337; RVG VV Teil 3 Vorbem. 3 A
published on 25/05/2015 00:00

Tenor Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 16.03.2015 gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 25.02.2015 (GA Bl. 155) in der Fassung vom 08.04.2015 (GA Bl. 162) wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
published on 30/05/2005 00:00

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Das Ablehnungsgesuch des Beklagten gegen den Richter am Landgericht X. wird für begründet erklärt. Gründe 1 Die sofortige Beschwerde des Beklagten ist gemäß § 46 Abs. 2 ZPO statthaft
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.