Zivilprozessordnung - ZPO | § 336 Rechtsmittel bei Zurückweisung
(1) Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils zurückgewiesen wird, findet sofortige Beschwerde statt. Wird der Beschluss aufgehoben, so ist die nicht erschienene Partei zu dem neuen Termin nicht zu laden.
(2) Die Ablehnung eines Antrages auf Entscheidung nach Lage der Akten ist unanfechtbar.
Referenzen - Gesetze
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Anzeigen >BBauG | § 227 Säumnis eines Beteiligten
(1) Erscheint der Beteiligte, der den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt hat, in einem Termin zur mündlichen Verhandlung, so kann auch dann mündlich verhandelt werden, wenn einer der anderen Beteiligten nicht erscheint. Über einen Antrag,.
Referenzen - Urteile
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Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2008 - XII ZB 125/06
17.12.2008
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
XII ZB 125/06
vom
17. Dezember 2008
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
ZPO §§ 240, 303, 511 Abs. 1
a) Hat das Landgericht fehlerhaft durch Beschluss statt...
Anzeigen >Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 30. Mai 2005 - 16 W 47/05
30.05.2005
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss 16 W 47/05, 30. Mai 2005
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Ablehnungsgesuch des Beklagten gegen den Richter am Landgericht X. wird für begründet erklärt.
Gründe
1
Die sofortige Beschwerde des Beklagten ist gemäß § 46 Abs. 2 ZPO statthaft und auch...
Anzeigen >Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Mai 2015 - I-24 W 24/15
25.05.2015
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss I-24 W 24/15, 25. Mai 2015
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Tenor
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Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 16.03.2015 gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 25.02.2015 (GA Bl. 155) in der Fassung vom 08.04.2015 (GA Bl. 162) wird auf Kosten der Klägerin...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2016 - VIII ZB 25/15
12.07.2016
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
VIII ZB 25/15
vom
12. Juli 2016
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
GG Art. 3, Art. 20 Abs. 3; ZPO § 85, § 139, § 220, § 227, § 331, § 333, § 336, § 337;
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