(1) Die Zivilkammer entscheidet durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter. Dies gilt nicht, wenn

1.
das Mitglied Richter auf Probe ist und noch nicht über einen Zeitraum von einem Jahr geschäftsverteilungsplanmäßig Rechtsprechungsaufgaben in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrzunehmen hatte oder
2.
die Zuständigkeit der Kammer nach § 72a Absatz 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes oder nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts wegen der Zuordnung des Rechtsstreits zu den nachfolgenden Sachgebieten begründet ist:
a)
Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse, Bild- und Tonträger jeder Art, insbesondere in Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen;
b)
Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften;
c)
Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen;
d)
Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer;
e)
Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen;
f)
Streitigkeiten aus Handelssachen im Sinne des § 95 des Gerichtsverfassungsgesetzes;
g)
Streitigkeiten über Ansprüche aus Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften;
h)
Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen;
i)
Streitigkeiten aus den Bereichen des Urheber- und Verlagsrechts;
j)
Streitigkeiten aus den Bereichen der Kommunikations- und Informationstechnologie;
k)
Streitigkeiten, die dem Landgericht ohne Rücksicht auf den Streitwert zugewiesen sind.

(2) Bei Zweifeln über das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 entscheidet die Kammer durch unanfechtbaren Beschluss.

(3) Der Einzelrichter legt den Rechtsstreit der Zivilkammer zur Entscheidung über eine Übernahme vor, wenn

1.
die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist,
2.
die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
3.
die Parteien dies übereinstimmend beantragen.
Die Kammer übernimmt den Rechtsstreit, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 vorliegen. Sie entscheidet hierüber durch Beschluss. Eine Zurückübertragung auf den Einzelrichter ist ausgeschlossen.

(4) Auf eine erfolgte oder unterlassene Vorlage oder Übernahme kann ein Rechtsmittel nicht gestützt werden.

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Schufa: Zur Beschwer beim selbst veranlassten Negativeintrags bei der Schufa

02.06.2016

Die Unterrichtungspflicht des § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. c BDSG beabsichtigt nicht, dem Gläubiger ein zusätzliches, außerprozessuales Druckmittel zur Forderungsdurchsetzung an die Hand zu geben.
SCHUFASchufa

Referenzen - Gesetze | § 138g AO 1977

§ 138g AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

§ 138g AO 1977 wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 335a Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld; Rechtsbeschwerde; Verordnungsermächtigung


(1) Gegen die Entscheidung, durch die das Ordnungsgeld festgesetzt oder der Einspruch oder der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verworfen wird, sowie gegen die Entscheidung nach § 335 Absatz 3 Satz 5 findet die Beschwerde nach den Vor

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG 2012 | § 11 Allgemeine Verfahrensregeln; Verordnungsermächtigung


(1) Auf das Musterverfahren sind die im ersten Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist. § 278 Absatz 2 bis 5 sowie die §§ 306, 3

Patentgesetz - PatG | § 114


(1) Der Bundesgerichtshof prüft von Amts wegen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen.
§ 138g AO 1977 wird zitiert von 5 anderen §§ im Abgabenordnung.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 555 Allgemeine Verfahrensgrundsätze


(1) Auf das weitere Verfahren sind, soweit sich nicht Abweichungen aus den Vorschriften dieses Abschnitts ergeben, die im ersten Rechtszuge für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Einer Güteverhandlung

Zivilprozessordnung - ZPO | § 348a Obligatorischer Einzelrichter


(1) Ist eine originäre Einzelrichterzuständigkeit nach § 348 Abs. 1 nicht begründet, überträgt die Zivilkammer die Sache durch Beschluss einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung, wenn1.die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsä

Zivilprozessordnung - ZPO | § 349 Vorsitzender der Kammer für Handelssachen


(1) In der Kammer für Handelssachen hat der Vorsitzende die Sache so weit zu fördern, dass sie in einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer erledigt werden kann. Beweise darf er nur insoweit erheben, als anzunehmen ist, dass es für die Beweiserhebu

Zivilprozessordnung - ZPO | § 610 Besonderheiten der Musterfeststellungsklage


(1) Ab dem Tag der Rechtshängigkeit der Musterfeststellungsklage kann gegen den Beklagten keine andere Musterfeststellungsklage erhoben werden, soweit deren Streitgegenstand denselben Lebenssachverhalt und dieselben Feststellungsziele betrifft. Die W
§ 138g AO 1977 zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 95


(1) Handelssachen im Sinne dieses Gesetzes sind die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch die Klage ein Anspruch geltend gemacht wird: 1. gegen einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, sofern er in das Handelsregister oder Genosse

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 72a


(1) Bei den Landgerichten werden eine oder mehrere Zivilkammern für folgende Sachgebiete gebildet: 1. Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften,2. Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusamm

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil, 16. März 2011 - 19 U 291/10

bei uns veröffentlicht am 08.11.2021

Das OLG Frankfurt hatte vorliegend zu entscheiden, ob eine Übermittlung von Daten, die Aussagen bezüglich der Kreditwürdigkeit der Klägerin zulassen könnten, an die SCHUFA zulässig ist. Das OLG bejaht vorliegend die Zul&

Landgericht Heidelberg Urteil, 30. Juli 2020 - 5 O 66/20

bei uns veröffentlicht am 13.06.2021

Landgericht Heidelberg  Az.: 5 O 66/20 Urteil vom 30.07.2020   1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 5.081,98 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 07.04.2020 sowie vo

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2013 - VI ZR 325/11

bei uns veröffentlicht am 14.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 325/11 Verkündet am: 14. Mai 2013 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2012 - VI ZR 226/11

bei uns veröffentlicht am 17.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 226/11 Verkündet am: 17. Juli 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2012 - VI ZR 288/11

bei uns veröffentlicht am 17.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 288/11 Verkündet am: 17. Juli 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2012 - VI ZR 222/11

bei uns veröffentlicht am 17.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 222/11 Verkündet am: 17. Juli 2012 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgeric

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Aug. 2012 - I ZB 2/12

bei uns veröffentlicht am 16.08.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 2/12 vom 16. August 2012 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. August 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Prof. Dr. Schaffert,

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2003 - II ZB 14/02

bei uns veröffentlicht am 10.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 14/02 vom 10. November 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO §§ 348, 568 Satz 2 Nr. 2, 577 In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung hat der Einzelrichter, der über eine Entscheidung des Einzelr

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2012 - VI ZR 223/11

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 223/11 Verkündet am: 18. September 2012 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesg

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2010 - III ZB 64/09

bei uns veröffentlicht am 28.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 64/09 vom 28. Januar 2010 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Januar 2010 durch den Vizepräsidenten Schlick sowie die Richter Dörr, Wöstmann, Seiters und Tombrink beschlossen

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. März 2018 - I ZB 97/17

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 97/17 vom 1. März 2018 in der Rechtsbeschwerdesache ECLI:DE:BGH:2108:010308BIZB97.17.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. März 2018 durch die Richter Prof. Dr. Koch, Prof. Dr. Schaffert, Dr. Löffle

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juni 2011 - II ZB 20/10

bei uns veröffentlicht am 15.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 20/10 vom 15. Juni 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 348 Abs. 3, § 511 Abs. 4, § 522 Abs. 1 Verurteilt das erstinstanzliche Gericht den Beklagten zur Gewährun

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Aug. 2013 - VI ZR 389/12

bei uns veröffentlicht am 13.08.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 389/12 Verkündet am: 13. August 2013 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2006 - V ZB 194/05

bei uns veröffentlicht am 06.04.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 194/05 vom 6. April 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 45 Abs. 1, 348, 348a Über ein Ablehnungsgesuch gegen den nach § 348 oder § 348a ZPO zuständigen Einzelrichte

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2018 - IX ZA 4/18

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 4/18 vom 27. September 2018 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ECLI:DE:BGH:2018:270918BIXZA4.18.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Ri

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2003 - VI ZB 42/02

bei uns veröffentlicht am 29.04.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 42/02 vom 29. April 2003 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. April 2003 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Müller, den Richter Wellner, die Richterin Diederichsen und die Richte

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Sept. 2003 - XII ZB 188/02

bei uns veröffentlicht am 11.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 188/02 vom 11. September 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO §§ 348, 348 a, 568, 574 Entscheidet der originäre Einzelrichter und läßt er die Rechtsbeschwerde gegen seine Beschwerdeentsche

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Sept. 2003 - X ARZ 175/03

bei uns veröffentlicht am 16.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 175/03 vom 16. September 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 36 Abs. 1, 3 Eine Divergenzvorlage gemäß § 36 Abs. 3 ZPO setzt voraus, daß ein Oberlandesgericht im Anwendungsberei

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2012 - VI ZR 241/11

bei uns veröffentlicht am 26.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 241/11 Verkündet am: 26. Juni 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2012 - VI ZR 239/11

bei uns veröffentlicht am 03.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 239/11 Verkündet am: 3. Juli 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2012 - VI ZR 227/11

bei uns veröffentlicht am 03.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 227/11 Verkündet am: 3. Juli 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Landgericht Augsburg Beschluss, 25. Sept. 2018 - 082 O 2813/18

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor 1. Der Streitwert wird auf 5.299,65 EUR festgesetzt. 2. Das Landgericht Augsburg erklärt sich für örtlich unzuständig. 3. Der Rechtsstreit wird auf Antrag des Klägers an das Landgericht Kempten (Allgäu) verwiesen.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 31. Aug. 2018 - 2 ZIV AR 2/18

bei uns veröffentlicht am 31.08.2018

Tenor Die allgemeinen Zivilsenate des Oberlandesgerichts Bamberg werden als funktional zuständige Spruchkörper bestimmt. Eine spezialgesetzliche Zuständigkeit des 8. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Bamberg nach § 119 a Nr. 1 GVG i

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Jan. 2017 - 13 W 115/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2017

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 13.12.2016 wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 29.11.2016 (Az. 11 O 17926/16) aufgehoben. 2. Über den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe hat das

Landgericht München II Endurteil, 29. Aug. 2018 - 2 O 3148/17

bei uns veröffentlicht am 29.08.2018

Tenor 1. Das Versäumnisurteil des Landgerichts München II vom 07.03.2018, Az.: 2 O 3148/17, bleibt aufrechterhalten. 2. Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. 3. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Apr. 2016 - 5 U 2408/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom  28.05.2015, Az.: 6 O 6609/14, wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Kläger mit dem geltend gemachten Anspruch gemäß Ziffer 2b) abgewiesen

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Feb. 2019 - 34 AR 114/18

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

Tenor Als funktional zuständig wird die allgemeine Zivilkammer bestimmt. Gründe I. Die in München ansässige Klägerin, ein Versicherungsunternehmen, begehrt nach Abgabe an das im Mahnbescheid als Streitgeri

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2018 - IX ZB 14/18

bei uns veröffentlicht am 22.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 14/18 vom 22. November 2018 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 63; BGB § 654 a) Ein Insolvenzverwalter, der zum Nachteil der Masse eine strafbare Un

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 10. Sept. 2018 - 12 U 1245/17

bei uns veröffentlicht am 10.09.2018

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. Oktober 2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Trier wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3.

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 06. Aug. 2018 - 6 AR 10/18

bei uns veröffentlicht am 06.08.2018

Tenor Zuständig ist der 1. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Gründe I. 1 Der Kläger, eine Privatperson, und die Beklagte, ein Versicherungsunternehmen, schlossen im Jahr 2011 zwei Darlehensverträge. Der Kläger löste beide D

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Sept. 2017 - IX ZB 84/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 84/16 vom 21. September 2017 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 568 Im Beschwerdeverfahren ist die Kammer nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 09. Sept. 2016 - 26 U 14/16

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16. Dezember 2015 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Apr. 2016 - VI ZB 75/14

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 75/14 vom 12. April 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:120416BVIZB75.14.0 Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. April 2016 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Wellner und

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Apr. 2016 - VI ZB 48/14

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 48/14 vom 12. April 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: nein BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1, § 3; BGB § 823 Abs. 1 (Ah), § 1004; BDSG § 28a Zur Beschwer des Beklagten, der zum Wide

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. März 2016 - I-18 W 83/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 19.11.2015 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts D... - Einzelrichter - vom 12.10.2015(3 O 393/14) wird zurückgewiesen. 1I. 2Die Antragstellerin, Besucherin der Veranstaltung

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. März 2016 - I-18 W 76/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 09.11.2015 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 09.10.2015 – Einzelrichter – (3 O 389/14) wird zurückgewiesen 1I. 2Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe fü

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. März 2016 - I-18 W 67/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 01.10.2015 gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichter – (8 O 344/14) vom 01.09.2015 wird zurückgewiesen. 1I. 2Der Antragsteller begehrt mit seiner am 08.12.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. März 2016 - I-18 W 81/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 16.11.2015 wird der Prozesskostenhilfe versagende Beschluss der 3. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Duisburg vom 12.10.2015 (3 O 390/14) aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 09. Juli 2015 - 19 U 32/15

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen vom 3.2.2015 (41 O 90/12) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Die Part

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 18. Feb. 2015 - VI-W (Kart) 1/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2015

Tenor wird die Beschwerde der Klägerin gegen den eine selbständige Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit (§ 33 Abs. 1 RVG) versagenden Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 28. Juli 2014 zurückgewiesen. 1Gründe 2Die Beschw

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 16. Feb. 2015 - L 9 KA 7/14 B

bei uns veröffentlicht am 16.02.2015

Tenor Die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 1) wird als unzulässig verworfen. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers zu 2) wird der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 7. April 2014 aufgehoben und der Streitwert endgültig auf 2.000

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 29. Jan. 2015 - 1 AR 23/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor Das Gesuch des Klägers um Bestimmung des zuständigen Gerichts wird auf seine Kosten als unzulässig zurückgewiesen. Der Streitwert des Bestimmungsverfahrens wird auf 240.000,00 EUR festgesetzt. Gründe 1 Der Kläger beantragt, nac

Landgericht Köln Beschluss, 27. Jan. 2015 - 4 O 27/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor 1. Der Zuständigkeitsstreitwert wird auf bis 5.000,00 EUR festgesetzt. 2. Das Landgericht Köln erklärt sich für sachlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Antragstellerin entsprechend § 281 ZPO ohne mündliche Verhandlung

Landgericht Dessau-Roßlau Urteil, 06. Okt. 2014 - 2 O 702/13

bei uns veröffentlicht am 06.10.2014

Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 22.05.2014 wird aufrechterhalten. 2. Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Be

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 08. Aug. 2014 - I-16 U 30/14

bei uns veröffentlicht am 08.08.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 09.04.2013 – Az.: 5 O 141/12 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 05. März 2014 - 5 U 1090/13

bei uns veröffentlicht am 05.03.2014

Tenor 1. Die Berufung gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 31. Juli 2013 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch

Oberlandesgericht Köln Urteil, 03. Dez. 2013 - 15 U 191/09

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.11.2009 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln  – 22 O 16/09 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Unter Klageabweisung im Übrigen wird der Beklagte zu 1)

Landgericht Magdeburg Beschluss, 03. Juni 2013 - 9 O 1174/12 -294-

bei uns veröffentlicht am 03.06.2013

Tenor 1. Der Antrag auf Aufhebung des Rubrumsberichtigungsbeschlusses vom 30.04.2013 wird zurückgewiesen. 2. Es wird festgestellt, dass die X Versicherungen AG ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat. Gründe 1 Die Kammer ist

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 05. Dez. 2012 - 5 W 412/12

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 01.10.2012 - 3 OH 12/11 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung – auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens – an das

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(1) Bei den Landgerichten werden eine oder mehrere Zivilkammern für folgende Sachgebiete gebildet: 1. Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften,2. Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit...