Zivilprozessordnung - ZPO | § 448 Vernehmung von Amts wegen
Auch ohne Antrag einer Partei und ohne Rücksicht auf die Beweislast kann das Gericht, wenn das Ergebnis der Verhandlungen und einer etwaigen Beweisaufnahme nicht ausreicht, um seine Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer zu erweisenden Tatsache zu begründen, die Vernehmung einer Partei oder beider Parteien über die Tatsache anordnen.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Referenzen - Gesetze
§ 448 ZPO zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 448 ZPO wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Anzeigen >FamFG | § 128 Persönliches Erscheinen der Ehegatten
(1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. Die Anhörung eines Ehegatten hat in Abwesenheit des anderen Ehegatten stattzufinden, falls dies zum Schutz des anzuhörenden Ehegatten oder aus anderen Gründen...
Referenzen - Urteile
253 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 448 ZPO.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 27. März 2013 - I ZR 9/12
27.03.2013
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
I ZR 9/12 Verkündet am:
27. März 2013
Bürk
Amtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
SUMO
UrhG
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2013 - VI ZR 325/11
14.05.2013
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VI ZR 325/11 Verkündet am:
14. Mai 2013
Holmes
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
ZPO
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 14. März 2013 - VII ZR 39/12
14.03.2013
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
VII ZR 39/12
vom
14. März 2013
in dem Rechtsstreit
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. März 2013 durch den
Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kniffka und die Richter Dr..
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2017 - III ZR 296/15
20.07.2017
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
III ZR 296/15
Verkündet am:
20. Juli 2017
K i e f e r
Justizangestellter
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: